Neuer Erfolg der Unia gegen die Migros
Ein Laden ist ein Laden ist ein Laden

Wieder hat die Unia Zürich-Schaffhausen gegen das kantonale Arbeitsinspektorat recht bekommen. Der Trick «Dieser Migrolino-Fresh ist eigentlich eine Beiz» ist neu. Das Muster dahinter nicht.

Beitrag vorlesen lassen.
0:00 / 6:15
MIGROLINO-FILIALEN SOLLTEN PLÖTZLICH GASTBETRIEBE SEIN: Mit diesem Trick wollte das Unternehmen in Zürich das Sonntagsarbeitsverbot umgehen. (Foto: Keystone)

Die Migrolino-Fresh-Filialen an der Langstrasse in Zürich und an der Marktgasse in Winterthur backen Brot auf, verkaufen Pizzas und belegen Sandwiches. Das genügte dem kantonalen Arbeitsinspektorat, um sie als Gastbetriebe einzustufen. Gastbetriebe dürfen sonntags bewilligungslos Personal beschäftigen. Die Unia sah das anders. Sie rekurrierte. Am 14. April gab ihr die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich in zwei Verfügungen recht: Aufbacken von Fertigprodukten und Sandwich-Belegen sind keine gastgewerblichen Leistungen im Sinne des Arbeitsgesetzes (und hoffentlich auch sonst nicht). Die Filialen müssen am Sonntag geschlossen bleiben. Unia-Regio-Leiter Serge Gnos freut sich:

Ein Laden ist ein Laden, egal wie man ihn nennt. Wer meint, mit Tricksen das Sonntagsarbeitsverbot umgehen zu können, scheitert – das haben jetzt zwei Rekursentscheide bestätigt. Auch Migrolino ist da keine Ausnahme.

Noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig. Migrolino kann ans Verwaltungsgericht weiterziehen.

Ein Amt macht mit

Der Trick mit dem Gastgewerbepatent ist neu. Das Muster ist es nicht. Das Zürcher Arbeitsinspektorat winkt seit Jahren Umgehungsversuche der Grossverteiler durch. Die Unia klagt. Bekommt recht. Worauf insbesondere die Migros zum nächsten Trick greift, den das Amt wieder durchwinkt, bis ihn eine höhere Instanz kassiert.

Das negative Paradebeispiel läuft seit 2019: bei der Migros-Daily-Filiale an der Zürcher Zollstrasse. Sie liegt in der Nähe des Hauptbahnhofs. Das genügte der Migros, um Bahnhofsfreiheiten zu beanspruchen. Das Arbeitsinspektorat machte mit. Die Unia klagte. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bestätigte im Oktober 2019: keine Ausnahmegenehmigung. Die Migros musste schliessen. Dann kam Trick Nummer zwei: Der Laden wurde «unbemannt» betrieben mit Self-Checkout-Kassen, angeblich mit Sicherheits- statt Verkaufspersonal. Das AWA hielt das für legal. Das Verwaltungsgericht entschied auf Beschwerde der Unia im Frühjahr 2022: illegal. Dann behaupteten Migros und Amt, die zwischenzeitliche Verkehrsberuhigung der Zollstrasse habe den Laden nun doch irgendwie zum Bahnhofareal gemacht. Und wieder musste die Unia das Verwaltungsgericht einschalten. Dieses hielt im März 2025 fest: Die Filiale ist «mindestens so sehr als Quartierladen zu verstehen wie als Geschäft für Reisende».

Auf Bundesebene wird nachgelegt

Was das kantonale Arbeitsinspektorat auf dem Verwaltungsweg versucht, betreiben bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf Bundesebene mit Gesetzesänderungen. Der Kanton Zürich hat eine Standesinitiative eingereicht, die es Detailhändlern erlauben soll, Personal bewilligungsfrei an zwölf Sonntagen pro Jahr zu beschäftigen, also dreimal so viele wie heute. Die Kommissionen von Stände- und Nationalrat haben zugestimmt. Die weitere parlamentarische Behandlung steht aus.

Und dann noch weniger Lohn!

Ein Detail sticht heraus: Wer an mehr als sechs Sonntagen im Jahr arbeitet, verliert laut Entwurf den obligatorischen Lohnzuschlag von 50 Prozent. Das bedeutet: mehr Sonntagsarbeit für weniger Lohn. Unia und Syna haben 9000 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt. Kommt das Gesetz durch, folgt das Referendum.

Parallel läuft die parlamentarische Initiative Burkart zur Homeoffice-Regelung, die Arbeitstage von bis zu 17 Stunden und verkürzte Ruhezeiten ermöglichen würde. Der Nationalrat hat bereits zugestimmt.

Das Volk sagt immer wieder Nein 

Das Stimmvolk hat zu längeren Ladenöffnungszeiten eine klare Haltung. In den letzten 20 Jahren lehnte es rund drei Viertel aller Vorlagen für längere Ladenöffnungszeiten ab, wenn sie an die Urne kamen. Und auch mit den Füssen beziehungsweise dem Portemonnaie stimmt die Bevölkerung ab: Selbst die heute schon erlaubten Sonntagsverkäufe werden von den Händlern oft nicht ausgeschöpft, weil es sich nicht lohnt. Zum Teil nicht einmal in der Vorweihnachtszeit.

Der Berner Flop

Exemplarisch für die Absage an die ideologischen Turbolädeler steht in neuerer Zeit der Berner Pilotversuch. Auf Druck von Arbeitgeberverbänden, unterstützt von der vermeintlichen Angestelltenvertretung Kaufmännischer Verband, hatte der Kanton Bern einen «Pilotversuch» angeordnet: Samstags durften die Läden in der Innenstadt eine Stunde länger offen bleiben. Im August letzten Jahres räumte der Regierungsrat ein, die verlängerten Öffnungszeiten hätten sich «nicht wie erhofft auf den Umsatz ausgewirkt» und seien von «einer deutlichen Mehrheit der Unternehmen und der Beschäftigten nicht als positiv beurteilt» worden. Seit dem 1. Januar gelten wieder die alten Zeiten. Kein Mensch ist deswegen verhungert, kein Laden deswegen verlumpet.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.