Das schmuggelt der Bundesrat am Volk vorbei:
Ein Milliarden-Geschenk an die Immo-Konzerne

Die Mieten sind Kaufkraft-Killer Nummer 1 im Land. Doch statt endlich der Verfassung Nachdruck zu verschaffen, will der Bundesrat per Verordnung den Immo-Haien noch mehr Profit zuschanzen. Das Volk der Mietenden soll zahlen und schweigen.

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AUF DER JAGD: Mit Unterstützung der Landesregierung erbeuten die Immobilien-Haie in der Schweiz immer mehr Profit. (Foto: Canva)

Monat für Monat bezahlt jeder Mietenden-Haushalt im Durchschnitt 360 Franken zu viel Miete. Allein im Jahr 2023 waren das 10 Milliarden Franken. 10 Milliarden Franken, die in die Taschen der grossen Immo-Konzerne wanderten und von dort umverteilt wurden in die Taschen von Abzocker-Managern und Aktionären.
 
Besonders ärgerlich: Das widerspricht dem Gesetz. Doch dieses wird nicht durchgesetzt. Und jetzt will der Bundesrat den Immo-Haien auf dem Verordnungsweg noch mehr Profit zuschaufeln. Verordnungsweg heisst: keine Referendumsmöglichkeit, keine Mitsprache des Volkes. Das Volke, das zu rund 60 Prozent aus Mieterinnen und Mieter besteht, soll den Mund halten und zahlen.

Rechte Bundesrichter

Wie ist so etwas möglich? Am Anfang steht ein Bundesgerichtsentscheid vom 26. Oktober 2020. Damals entschied die ausschliesslich mit bürgerlichen Richterinnen und Richtern besetzte I. Zivilrechtliche Abteilung, dass die Nettorendite der Miethausbesitzenden den Referenzzinssatz um bis zu 2 Prozent übersteigen darf, solange der Referenzzins bei 2 Prozent oder tiefer liegt. Das Urteil führte faktisch zu einer Verdoppelung der zulässigen Erträge: Zuvor lag die erlaubte Rendite bei 0,5 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz. Die Richterinnen und Richter aus SVP, FDP und Mitte begründeten dieses Geschenk an die Immobilien-Konzerne mit den tiefen Zinsen, quasi als konjunkturbedingte Massnahme. Im gleichen Urteil erhöhte das Bundesgericht auch gleich noch die Umlage der Teuerung von bis dahin 40 Prozent auf 100 Prozent.

Lobbyfreundlicher Bundesrat

Nun will der Bundesrat diese bundesrichterlichen Geschenke an die Immo-Haie auf dem Verordnungsweg festschreiben. Konkret will die Regierung:

  • Überhöhte Profite zementieren: Statt zum alten Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten zurückzukehren, will der Bundesrat die höhere Rendite-Garantie für die Vermietenden dauerhaft ins Verordnungsrecht schreiben. Was das Bundesgericht als Ausnahme für ein Tiefzinsumfeld einführte, soll zur Dauerregel auch bei höherem Zinsniveau werden.
  • Mietende in neueren Bauten doppelt bestrafen: Neu wird auch die Bruttorendite explizit geregelt und an die höhere Nettorendite-Logik gekoppelt. Für Mietende in jüngeren Gebäuden (unter zehn Jahren) bedeutet das: Die Obergrenze für zulässige Mietzinsen steigt, ohne dass sie sich dagegen wehren können.
  • Eine Nebelpetarde namens «Glättung» zünden: Der Bundesrat betont die schrittweise Absenkung des Zuschlags bei steigendem Referenzzinssatz. Doch selbst bei einem Referenzzinssatz von 3 Prozent dürften Vermietende noch 4,5 Prozent Rendite erzielen. Das ist weit mehr als vor 2020 je erlaubt war.

Badran: «Inakzeptabel!»

Der Genfer SP-Ständerat und Mieterverbandspräsident Carlo Sommaruga sagt: «Statt die Bevölkerung vor missbräuchlich hohen Mieten zu schützen, ermöglicht der Bundesrat der Immobilien-Lobby mit dieser Vorlage einen noch tieferen Griff in die Taschen der Mieterinnen und Mieter.» Die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran wird noch deutlicher:

Statt das Drama der rechtswidrig missbräuchlich hohen Renditen endlich zu stoppen, will der Bundesrat nun sogar noch im Mietrecht verankern, dass Immobilienfirmen die Mietenden noch mehr schröpfen können. Das ist inakzeptabel!

Und Michael Töngi, Vize-Präsident des Mietendenverbandes und Grünen-Nationalrat aus Luzern sagt:  «Eine so fundamentale Änderung der Mietzinsberechnung per Verordnung durchzudrücken, ist demokratiepolitisch hochproblematisch.» Und: «Parlament und Bevölkerung müssen die Möglichkeit haben, sich zu einer Vorlage dieser Tragweite zu äussern.»

Gesetz nicht umgesetzt

Die Schweiz hat das wohl beste Mietrecht Europas. Es verbietet übersetzte Profite. Es gilt eine Kostenmiete mit gedeckelten Renditen. Kostenmiete heisst: Haus-Besitzende können mit den Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen ihre Kosten decken und eine angemessene Verzinsung des investierten Eigenkapitals kassieren. Aber keine überrissenen Profite erzielen. Das ist sehr vernünftig. Beziehungsweise «wäre». Denn das Gesetz wird schlicht nicht durchgesetzt. Die Folge ist eine gigantische Umverteilung von den Mieterinnen zu den Besitzern. Dabei sind nicht so sehr jene privaten Hausbesitzer das Problem, die eine oder zwei Wohnungen vermieten und die der Hauseigentümerverband zu vertreten vorgibt. Das Problem sind die börsenkotierten Immobi­lienkonzerne, die jährlich gesetzeswidrig über 10 Milliarden überhöhte Profitr kassieren und an ihr Aktionariat ausschütten.

«Durchsetzungsinitiative»

Seit Jahrzehnten arbeiten die Immo-Haie leider relativ erfolgreich daran, am Gesetz vorbei eine Marktmiete einzuführen. Und dank der bürgerlichen Parlaments- und Regierungsmehrheiten müssen sie sich tatsächlich kaum um das Gesetz scheren, das ihre Profite eigentlich deckeln würde. Denn der Staat kontrolliert die Einhaltung des Mietgesetzes nicht. Die Gewerkschaften setzen sich deshalb für die Mietpreis-Initiative des Mietendenverbandes ein. Diese verlangt eine automatische Überprüfung der Mietpreise und eine ausdrückliche Verankerung der Kostenmiete mit gedeckelten Profiten in der Verfassung. Denn die explodieren Wohnkosten sind längst das grösste Kaufkraftproblem der Lohnabhängigen mit unteren und mittleren Einkommen.

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