Unia-Jugendsekretärin Félicia Fasel beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch

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Darf eine Berufsschule ­ver­bieten, während des Unterrichts aufs WC zu gehen?

Félicia Fasel, Unia Jugen-Sektretärin. (Foto: Tanja Lander)

Ein generelles Verbot, während des Unterrichts auf die Toilette zu gehen, ist unzulässig, da es einen unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt – insbesondere für menstruierende Personen. Wird ein solches Verbot nicht generell, sondern in einem konkreten Fall verhängt, müsste der Einzelfall im Detail abgeklärt werden.

Vorgehen

Bei einem generellen Verbot kannst du als erstes prüfen, ob es in einem offiziellen Schulreglement steht. Wenn die Regel nur mündlich kommuniziert wurde, fordere, dass sie schriftlich festgehalten werde, und sprich mit der Schulleitung darüber.

Wenn sich nichts ändert, wende dich an das kantonale Berufsbildungsamt oder an eine andere Beratungsstelle für Lernende. Diese Stellen unterstützen dich auch bei der Frage, ob es sinnvoll sei, eine Beschwerde einzureichen.

In jedem Fall solltest du mit klaren Argumenten erklären, warum eine solche Regel problematisch ist. Und zögere nicht, deine Gewerkschaft um Unterstützung zu ­bitten: Viele Gewerkschaften bieten eine kostenlose Rechtsberatung für Lernende an.»

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