Angriffswelle auf Arbeitnehmende rollt weiter
Rechte wollen Lohnabhängige trotz 100-Prozent-Job aufs Sozialamt schicken

Sie zündeln weiter: Die bürgerliche Mehrheit der SGK des Ständerates will ein Bundesdiktat für Hungerlöhne und den Sonntag zum gewöhnlichen Arbeitstag machen. Die Gewerkschaften wiederholen ihre Referendumsdrohung.

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HARTE ARBEIT, TIEFER LOHN: Die Rechten kümmert es nicht, wenn Büezerinnen und Büezer von von ihrem Lohn nicht leben können. (Foto: Keystone)

Seit Jahren reiten ideologische Arbeitgeber via ihre Parteien Angriff um Angriff auf die Rechte der Arbeitnehmenden. Die Lohnabhängigen sollen 7 Tage die Woche 17 Stunden arbeiten und das am liebsten noch zu Löhnen, die unter dem Existenzminimum liegen.

Radikale Ideologen

In der Frühlingssession beschäftigt sich der Ständerat wieder mit entsprechenden Vorstössen. Seine zuständige Kommission zeigt sich jetzt wild entschlossen, die vom Volk beschlossenen kantonalen Mindestlöhne zu senken und Arbeitnehmende zu Sonntagsarbeit zu zwingen und erst noch für weniger Geld: Wer künftig mehr als sechs Sonntage pro Jahr arbeitet, soll keinen 50-Prozent-Zuschlag mehr erhalten. Dabei will auch das Volk das nicht. Die Gewerkschaften haben über zwei Drittel der Abstimmungen über längere Ladenöffnungszeiten gewonnen. Und in vielen Kantonen werden die bereits heute möglichen zusätzlichen Sonntagsverkäufe nicht ausgeschöpft. Weil sie bei den Konsumentinnen und Konsumenten durchfallen. In der Stadt Bern hat das ideologische Gewerbe im vergangenen Jahr einen empfindlichen Nasenstüber erhalten: Die durchgezwängten längeren Samstagsöffnungszeiten fielen beim Publikum durch. Jetzt sind sie wieder abgeschafft. Trotzdem bleibt Shoppen rund um die Uhr eine fixe Idee der rechten Parteien. Sie sind auch nicht durch Fakten davon abzubringen.

Büezer aufs Sozialamt

Noch mehr in Wallung als der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden bringt die Arbeitgeber die Vorstellung, dass in der Schweiz der Lohn für einen 100-Prozent-Job zum Leben reichen muss. Darum bekämpfen sie Mindestlöhne, die zum Leben reichen, an allen Fronten. Denn, wie sagte doch im März 2025 Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller vor der nationalrätlichen Wirtschaftskommission: Ein existenzsichernder Lohn ist «nicht die Aufgabe der Arbeitgeber». Und: «Irgendwo hört es auf. Da muss dann schliesslich die Sozialhilfe einspringen.»

Hungerlohn-Diktat

Das ist purer Hohn für Coiffeusen, Gastro-Angestellte, Reinigerinnen und all die anderen, die für Hungerlöhne schuften müssen und trotzdem nicht über die Runden kommen. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit macht sich diese Logik dreist zu eigen: Im Juni 2025 beschloss der Nationalrat, kantonale und kommunale Mindestlöhne durch tiefere GAV-Löhne zu übersteuern. Ein Bundesdiktat gegen demokratische Volksentscheide. Nicht einmal der Bundesrat mit seiner antisozialen SVP/FDP-Mehrheit war dafür. Dafür jetzt die Wirtschaftskommission des Ständerates.

Einsicht oder Referendum

Die grosse Frage bleibt: Kommt die Hungerlohn-Koalition noch zur Besinnung oder wollen tatsächlich ausgerechnet die Ständevertreterinnen und -vertreter demokratische Entscheide in ihren eigenen Kantonen mit einem Bundesdiktat aushebeln? Klar ist jetzt schon: Wenn auch der Ständerat Ja sagt zum Bundes-Hungerlohndiktat, hat das Volk das letzte Wort.

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