Bargeld-Initiative und Gegenvorschlag:
Ist «Nur Bares ist Wahres» verfassungsreif?

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Am 8. März stimmen wir auch über die Volksinitia­tive «Bargeld ist Freiheit» ab und gleichzeitig über einen Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament. Gemeinsames Ziel der Vorlagen: Bargeld und den Franken in der Verfassung absichern. Erstmals seit 2010 gibt es bei einer nationalen Abstimmung wieder eine Stichfrage. Die Stimmenden können Initiative und Gegenvorschlag separat annehmen oder ablehnen. Zusätzlich können sie in der Stichfrage angeben, welche Vorlage sie bevorzugen, falls beide angenommen werden.

Die Initiative

Die Initiative der Freiheitlichen Bewegung Schweiz verlangt zwei neue Verfassungsbestimmungen. Erstens soll der Bund gewährleisten, dass Münzen und Banknoten jederzeit «in genügender Menge» verfügbar sind. Zweitens dürfte der Schweizer Franken nur noch mit Zustimmung von Volk und Ständen durch eine andere Währung ersetzt werden. Die Initianten begründen ihr Anliegen mit dem Schutz der Privatsphäre, der Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs bei Stromausfällen oder Cyberangriffen sowie mit Rücksicht auf ältere Menschen, wenig digital affine Personen und kleinere Betriebe.

Der Gegenvorschlag

Bundesrat und Parlament teilen das Grundanliegen, lehnen die Initiative aber ab. Sie setzen ihr einen Gegenvorschlag entgegen, der Bargeldversorgung und Franken ebenfalls in der Verfassung verankert. Inhaltlich übernimmt dieser weitgehend bestehende Gesetzesbestimmungen und weist die Verantwortung ausdrücklich der Nationalbank zu. Statt von «Münzen und Banknoten» ist von «Bargeld» die Rede.

Die Differenzen

Genau daran entzündet sich der Hauptkonflikt: Die Initianten halten den Begriff für ­­­zu unpräzis und für rechtlich we­niger verbindlich. Sie befürchten, dass unter dem Begriff «Bargeld» künftig auch digitales Zentralbankgeld (CBDC) – das ist staatlich ausgegebenes elektronisches Geld – verstanden werden könnte. Die Befürworter des Gegenvorschlags sehen das anders. Die geltenden Formulierungen seien erprobt und ju­ristisch klar. Die Initiative lasse zentrale Fragen offen, etwa was «genügend Bargeld» konkret bedeute. Zudem schafft keine der beiden Vorlagen neue Rechte oder Pflichten: Weder entsteht ein Anspruch auf Barzahlung noch eine Pflicht für Geschäfte, Bargeld anzunehmen.

Die Parolen

Unterstützung für die Initiative kommt aus Teilen der SVP und der EDU. Der Gegenvorschlag wird von einer breiten ­Allianz getragen (SVP, SP, FDP, Mitte und Grüne). Im Parlament fiel das Verdikt deutlich aus: Die Initiative wurde mit 179 zu 15 Stimmen abgelehnt, der Gegenvorschlag mit 179 zu 15 Stimmen angenommen. Die Gegnerinnen und Gegner des ganzen Bargeld-Pakets halten die bestehenden Gesetze für ausreichend. Initiative und Gegenvorschlag seien reine Symbolpolitik ohne praktische Auswirkungen im Alltag

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