Kolumne EUropa
EU-Mindestlohnrichtlinie: Arbeitgebern sei Dank!

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Roland Erne war Chemielaborant und GBI-Jugendsekretär. Seit 2017 ist er Professor für Europäische Integration und Arbeitsbeziehungen am University College Dublin. (Montage: work)

Ende 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne rechtmäs­sig sei (work berichtete). Die Mindestlohnricht­linie sei rechtmässig, weil die EU das Recht habe, soziale Standards bei den Arbeitsbedingungen festzulegen. Diese weiterreichende Interpretation der EU-Kompetenzen sei notwendig, damit die ­EU ihre sozialen Ziele verfolgen könne, ­urteilte der EuGH.

Sieg auf ganzer Linie

Der EuGH hat ausgerechnet jene Bestimmungen der Richtlinie bestätigt, die für die Gewerkschaften am wichtigsten sind. Dazu gehören die Referenzwerte für angemessene nationale Mindestlöhne: mindestens 60 Prozent des nationalen Medianlohns und 50 Prozent des nationalen Durchschnittslohns. Oder die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Förderung von GAV-Verhandlungen, einschliesslich einer GAV-Abdeckung von 80 Prozent. Am bedeutendsten ist vielleicht: Der EuGH hat alle Artikel der Richtlinie zu stärkeren Gewerkschaftsrechten bestätigt. Selbst diejenigen, die Arbeitgeber dazu verpflichten, Gewerkschaften den virtuellen und physischen Zugang zu ­ihren Mitarbeitenden zu gewähren.

Ironie der Strategie

Dem Urteil liegt eine selten übertroffene Ironie zugrunde: Der EuGH hätte diese gewerkschaftsfreundliche Richtlinie zur Lohn- und GAV-Politik kaum gebilligt, wenn die Arbeitgeberverbände nach der Finanzkrise ab 2008 nicht erfolgreich bei der EU dafür lobbyiert hätten, Löhne zu kürzen und GAV-­Systeme zu durchlöchern. Danach verabschiedeten EU-Exekutiven entsprechende Vorgaben für Länder wie Griechenland, ­Irland, Portugal oder Rumänien. Euro­­­päische Arbeitgeberverbände drängten die EU dazu, in der Krise direkt in nationale Lohnfindungssysteme ein­zugreifen. Damit verwandelten sie unbeabsichtigt Lohnpolitik und GAV-Verhandlungen in legitime Politikbereiche der EU. Diese stra­tegische Entscheidung der Arbeit­geber schuf einen Präzedenzfall, der später – dank vielen gewerkschaft­lichen ­Protestaktionen – der gewerkschaftsfreundlichen Mindestlohnricht­linie den Weg ­ebnete.

Der EuGH konnte nicht mehr glaubhaft argumentieren, dass die EU nicht befugt sei, in die Lohnpolitik der Mitgliedstaaten einzugreifen, nachdem er selbst in mehreren Urteilen länderspezifische EU-Interventionen in diesem Bereich gebilligt hatte. Das EuGH-Urteil ist deshalb nicht nur ein bedeutender Sieg für das soziale Europa. Es ist auch ein Beispiel für eine unbeabsichtigte Verschiebung von nationalen Entscheidungskompetenzen auf die EU-Ebene. Der taktische Sieg der Arbeit­geber während der Finanzkrise ist deshalb zu ihrer strategischen Niederlage im Kampf um die europäische Lohnpolitik geworden.

Roland Erne schreibt hier im Turnus mit Regula Rytz, was die europäische Politik bewegt.

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