GAV Reinigung mit höheren Mindestlöhnen
Ein neuer Vertrag gegen dreckige Arbeitsbedingungen

Der neue GAV Reinigung ­verbessert die Arbeitsbedingungen von 75’000 Personen in der Deutschschweiz. Für die Reiniger und Reinigerinnen heisst das konkret: höhere Mindestlöhne und besserer Schutz bei Krankheit.

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SAUBERE SACHE: Der neue GAV verbessert die Mindestlöhne der ­Reinigerinnen und Reiniger. (Foto: FO-Publishing GmbH)

In Spitälern, Büros, Heimen und Schulen sorgen sie für Sauberkeit: In der Deutschschweiz sind etwa 75'000 Personen für Reinigungsbetriebe im Einsatz. Der Gesamtarbeitsvertrag für die Branche existiert seit 20 Jahren und garantiert seither minimale Standards. Nun haben sich die Gewerkschaften Unia, Syna und VPOD mit dem Arbeitgeberverband Gebäudedienstleistungen Allpura auf eine Erneuerung des GAV Reinigung geeinigt. Die neuen Bestimmungen wurden vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und treten Anfang 2026 in Kraft.

Der GAV gilt damit für die gesamte Reinigungsbranche in der Deutschschweiz, unabhängig von der Verbandszugehörigkeit. Lediglich für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Angestellten gelten erleichterte Bestimmungen. Die Luzerner Unia-Sekretärin Ana Maria Pica, die das Reinigungspersonal mit Beratungen unterstützt, sagt über das Verhandlungsresultat:

Die Reinigerinnen und Reiniger haben einen harten Arbeitsalltag. Mit dem neuen GAV steigen ihre Mindestlöhne ein bisschen an, aber auf Dauer braucht es natürlich noch mehr Verbesserungen.

Die wichtigsten Fortschritte:

Drei Prozent mehr Lohn
Die Mindeststundenlöhne für die tiefste Lohnstufe steigen 2026 um drei Prozent und per 2028 um weitere 2,5 Prozent. Der Mindeststundenlohn nach Absolvierung des lohnrelevanten GAV-Lehrgangs liegt neu 1.50 Franken über der tiefsten Lohnstufe. Die monatlichen Mindestlöhne für Reinigungsfachkräfte mit EFZ werden ab 2026 auf 4700 Franken angehoben, und mit einem EBA steigt der Lohn auf mindestens 4200 Franken bei einer Arbeitszeit von 182 Stunden pro Monat.

Krankentaggeldversicherungen für alle
Bisher war bis zu einem Anstellungspensum von 12,5 Stunden pro Woche keine Versicherung im GAV vorgeschrieben. Diese Grenze entfällt und damit auch ein Schlupfloch für Arbeitgeber. So müssen zukünftig alle Reinigungsangestellten durch eine Krankentaggeldversicherung geschützt sein. Bei der Krankentaggeldversicherung wird die Frist, während deren ­Betriebe die Lohnfortzahlung selbst übernehmen können, von 60 auf 90 Tage verlängert.

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