Ab ins Berufsleben
Lehrbeginn: Das musst du wissen!

Traditionell beginnen Anfang August Tausende Jugendliche ihre Berufslehre. work erklärt die wichtigsten Rechte und Pflichten, damit der Start ins Berufsleben gelingt.

AUSBILDUNG STATT AUSBEUTUNG. Werdende Polymechanikerinnen haben, wie alle Lernenden, spezifische Rechte. Foto: Canva

In wenigen Tagen beginnt für rund 70 000 junge Menschen der Start ihrer Lehrzeit. Doch längst nicht alle Firmen konnten ihre Lehrstellen besetzen. Laut dem Lehrstellenportal Yousty sind noch über 8000 Lehrstellen mit Start im August frei. Am meisten Lehrstellen gibt es noch für angehende Detailhandelsfachleute, Köchinnen oder Fachmänner Gesundheit.

Für Firmen wird es immer schwieriger, an Nachwuchskräfte zu kommen. Denn junge Leute wählen nach der obligatorischen Schulzeit immer öfter den Weg des Gymnasiums oder einer Fachmittelschule. Das zeigen die Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BfS). Konkret: 2023/24 machten gesamthaft 214 000 Personen eine Lehre. Das sind 15 000 weniger als noch 2013/14. Bei den weiterführenden Schulen dagegen nahm die Zahl im gleichen Zeitraum zu – von 95 000 auf fast 110 000.

Doch es gibt auch gute Neuigkeiten: Etwa im Verkauf. Dort konnten in diesem Jahr 29 Prozent mehr Lehrstellen (Detailhandelsfachfrau/-mann) besetzt werden. Und: Die Lehre ist trotz Negativtrend weiterhin die beliebteste Anschlusslösung für Jugendliche nach ihrer obligatorischen Schulzeit. Damit der Lehrstart möglichst flott über die Bühne geht, sollten junge Berufsleute aber unbedingt ihre Rechte kennen!

Der erste Arbeitstag

Traditionell werden Lehrverträge in der Regel per 1. August ausgestellt. Da es sich aber um einen nationalen Feiertag handelt, beginnt deine Lehre gleich mit einem freien Tag.

Arbeitszeiten und Pausen

Deine Arbeitszeit ist im Lehrvertrag geregelt. Sie beträgt höchstens 45 Stunden pro Woche (in einigen Branchen auch 50 Stunden). Für Minderjährige ab 15 Jahren gelten zusätzliche Regeln: Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 9 Stunden betragen. Ausserdem dürfen Minderjährige vor Berufsschultagen nicht länger als bis 20 Uhr arbeiten. Ganz allgemein dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 16. Altersjahr höchstens bis 20 Uhr und Jugendliche von mehr als 16 Jahren höchstens bis 22 Uhr beschäftigt werden. Bei Lernenden, die ohne Sonntags- oder Nachtarbeit die Ziele der Ausbildung nicht erreichen können, sind Sonderregelungen möglich.

Ferien

Bis zum vollendeten 20. Altersjahr hast du Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr. Mindestens zwei Wochen Ferien musst du zusammenhängend beziehen können. Einige Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen für Lernende mehr als fünf Wochen Ferien vor. Die Gewerkschaften fordern mindestens acht Wochen Ferien für Jugendliche.

8 Wochen Ferien für Lernende!

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat vor einigen Wochen einen offenen Brief an den Bundesrat lanciert. Die Forderung: acht Wochen Ferien für alle Auszubildenden! Das Anliegen trifft auf enormen Zuspruch. In kurzer Zeit kamen bereits über 170 000 Unterschriften zusammen.
Hier unterschreiben: jetzt.8wochen.ch

Jugendurlaub

Zudem hast du das Recht auf eine Woche Jugendurlaub pro Jahr, wenn du zum Beispiel Pfadileiterin bist, dich in einer sozialen Einrichtung frei­willig engagierst oder als Leiterin Jugend + Sport-Lager (J + S) begleitest. Diese Extra-Ferienwoche ist aber unbezahlt – sofern im Arbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde –, und sie muss mindestens zwei Monate vorher beim Lehrbetrieb angemeldet werden. Das Recht auf Jugendurlaub gilt bis zum 30. Altersjahr.

Dein erster Lohn

Der Lohn ist im Lehrvertrag festgelegt. Ein Anspruch auf Lohnerhöhungen, einen Teuerungsausgleich oder einen 13. Monatslohn per Jahresende gibt es leider nicht. Die Gewerkschaften setzen sich aber dafür ein, dass auch Lernende einen 13. Monatslohn erhalten. Mit der Volljährigkeit verändert sich dein Lohn. Der Lehrbetrieb muss ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 18 wirst, von deinem Bruttolohn Sozialleistungen abziehen. Das sind Beiträge für die AHV, IV, EO und für die Arbeitslosenversicherung (ALV). Verdienst du in der Lehre mehr als 22 680 Franken im Jahr, müssen auch Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) bezahlt werden.

Arbeitskleidung und Werkzeuge

Es gibt Berufe, die eine bestimmte Berufskleidung vorschreiben, sei es zum Schutz der Gesundheit und vor Unfällen oder für einen einheitlichen Auftritt bei Kundenkontakt. Egal aus welchem Grund du Berufskleidung brauchst: der Lehrbetrieb muss dir passende Kleidung zur Verfügung stellen oder sie dir vollumfänglich bezahlen, sofern im Lehrvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes steht.

Recht auf Ausbildung

Dein Arbeitgeber hat dir gegenüber einen Bildungsauftrag! Mit dem Lehrvertrag verpflichtet sich die Firma, dich fachgerecht im gewählten Beruf auszubilden. In den Bildungsverordnungen und -plänen ist für jeden Beruf festgehalten, welche Fähigkeiten vermittelt werden sollen. Wenn du über längere Zeit nur Kaffee servieren musst oder schlicht als billige Arbeitskraft missbraucht wirst, solltest du das Gespräch mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder suchen. Ändert sich auch danach nichts, hilft dir deine Gewerkschaft gerne weiter.

Gewerkschaftsmitgliedschaft

Bereits mit deinem Start in das Berufsleben kannst du Mitglied einer Gewerkschaft werden. Bei der Unia gilt für Lernende ein reduzierter Mitgliederbeitrag von 7.50 Franken im Monat. Damit wirst du Teil der grössten Gewerkschaft der Schweiz und kannst aktiv die Arbeitsbedingungen für Lernende verbessern. Je nach Region erwartet dich auch eine engagierte Gewerkschaftsjugend, die Infoveranstaltungen anbietet, aber auch Spassprogramme organisiert. Etwa Fussballturniere, Ausflüge in den Europapark oder gemeinsames Aarebööteln. Mehr Infos dazu findest du hier.

Hast du noch mehr Fragen zur Lehre?

Dann kann dir der Online-Ratgeber des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes bestimmt weiterhelfen.

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