Abschaffung der Polizeistunde in Bern?
«Die Gewerkschaften werden das Vorhaben mit allen Mitteln bekämpfen»

Berner Beizen sollen künftig selbst entscheiden, wie lange in der Nacht der Betrieb weiterläuft. Der Grosse Rat fordert die Abschaffung der sogenannten Polizeistunde. Die Folgen einer solchen Gesetzesrevision wären noch prekärere Arbeitsbedingungen in der Gastronomie.

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BIER TRINKEN ZU JEDER TAGES- UND NACHTZEIT? Die Gastro-Büezerinnen und -Büezer müssten ohne Polizeistunde noch mehr chrampfen. (Foto: Keystone)

Die ganze Nacht im Club tanzen oder in einer Bar Bier trinken? Das kann für Nachteulen verlockend klingen. Doch im Kanton Bern ist das mit der Polizeistunde nur mit Bewilligungen möglich. Konkret muss das Berner Nachtleben von 3.00 Uhr bis 5.00 Uhr ruhen. Doch das will das Kantonsparlament nun ändern. Der Grosse Rat nimmt eine Motion an, die das Gastgewerbegesetz im ganzen Kanton anpassen soll. Künftig sollen die Gastrobetriebe selbst entscheiden dürfen, wie lange sie offen haben. Für die Motion stimmten mehrheitlich die Grossräte aus SVP, Mitte, FDP, GLP und Grünen. Dagegen stellte sich eine Mehrheit der SP, aber auch EVP und EDU sagten Nein.

Mehrbelastung ohne Gegenleistung

Für die Gewerkschaften wird mit dieser Änderung eine rote Linie überschritten: «Es fällt mehr zu leistende Nachtarbeit an, ohne dass es bessere Arbeitsbedingungen gibt – die Liberalisierung geschieht also zum Nulltarif und voll auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer», sagt Alain Gysin, Co-Regio-Sekretär der Unia Bern/Oberaargau-Emmental.
 
Auch der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern stellt sich klar gegen diese geplante Gesetzesänderung. In seiner Mitteilung erklärt er, was die Folgen sind:

Der Kanton kann weder Zuschläge für die Nachtarbeit erhöhen noch die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen über den L-GAV, den Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie, beeinflussen. Den Beschäftigten droht also Mehrbelastung ohne Gegenleistung – und dies in einer Branche mit den tiefsten Löhnen in der Schweiz.

24-Stunden-Arbeitsgesellschaft

Für Unia-Mann Gysin kann eine solche Gesetzesänderung zu einer Kettenreaktion führen: «Die Flexibilisierungsangriffe auf die Arbeitszeiten finden auf unterschiedlichen Ebenen statt, führen aber alle in letzter Konsequenz zu einer 24-Stunden-Arbeitsgesellschaft. In Branchen, wo das nicht in der Natur der Sache liegt wie beispielsweise in der Pflege, werden wir das zum Schutz der Arbeitnehmenden mit allen Mitteln bekämpfen.» Denn nicht nur die Öffnungszeiten der Gastronomie werden politisch angegriffen, sondern auch immer wieder die Ladenöffnungszeiten. Ein Phänomen, das nicht nur in Bern durchgestiert wird, sondern schweizweit immer wieder Thema ist.
 
Das Geschäft geht nach dem Grossen Rat nun über in die Kantonsregierung, die eine Gesetzesvorlage ausarbeiten muss. Winkt das Parlament das finale Gesetz dann durch, kann dagegen das Referendum ergriffen werden. Somit hätte das Stimmvolk das letzte Wort.

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