Migrationsamt Untersiggenthal AG
Statt zu helfen, wollten die Behörden die Opfer ausweisen

Es war ein Albtraum: ­Ex-SVP-Grossrat ­Patrick Frei hat Iwona L. und ihre Tochter monatelang missbraucht. Doch statt den Frauen zu helfen, wurden sie von den Behörden zu ­Unrecht ausgewiesen.

Beitrag vorlesen lassen.
0:00 / 5:00
SOLLTEN AUSGEWIESEN WERDEN: Iwona L. und ihre Tochter an der Mahnwache in Untersiggenthal AG. (Foto: Keystone)

Der Liebe wegen folgt die Polin Iwona L. mit ihrer jugendlichen Tochter Paula L. ihrem Freund, dem damaligen SVP-Kantonsparlamentarier Patrick Frei, in die Schweiz. Doch ihr neues Heim entpuppt sich als Tatort. Mehrere Monate soll die 14jährige Tochter durch Frei betäubt und vergewaltigt worden sein, zeigen Recherchen des «Tages-Anzeigers». Auch die Mutter und ein drittes Opfer soll Frei misshandelt haben (work berichtete).

Schikane statt Hilfe

Iwona L. meldet die Vorfälle. Seither sitzt Frei in Untersuchungshaft. Gleichzeitig beantragt sie in ihrer Wohngemeinde Untersiggenthal AG Sozialhilfe. Weil die Mutter als Haushaltshilfe bei Frei angestellt war, steht sie vor dem Nichts. Doch statt zu helfen, schikaniert die Gemeinde die beiden Frauen: Sie verweigert die Auszahlung von Sozialhilfe und fordert das kantonale Migrationsamt auf, den Aufenthaltsstatus der Polinnen zu prüfen. Das Amt kommt rasch zum Schluss: Ausweisungsbefehl für Iwona L. und ihre Tochter. Der Vorwurf: Die ­Polin habe ein «Scheinarbeitsverhältnis».

Marc Spescha, Rechtsanwalt und Experte für Migrationsrecht, sagt dazu:

Der Fall ist zwar ein besonders krasses behördliches Fehlverhalten. Dennoch ist er für den seit Jahrzehnten bei vielen Migrationsämtern vorherrschenden Geist der Abwehr symptomatisch. Dieser Geist missachtet regelmässig die Rechte von ­Migrantinnen und Migranten, erschwert ihnen den Zugang in die Schweiz noch mehr, als dies von Gesetzes wegen beabsichtigt ist, und versucht, Betroffene bei «erstbester» Gelegenheit und vielfach ohne triftige Gründe aus der Schweiz wegzuweisen.

Spescha weiss aus jahrelanger Erfahrung: In den Ämtern fehlt jegliche Empathie und jegliches Augenmass. Zudem stellt er klar, dass gewaltbetroffenen Migrantinnen und Migranten besonderer Schutzanspruch zusteht – das ist verankert in der Bundesverfassung, der Menschenrechtskonvention, der Istanbul-Konvention sowie dem Ausländer- und Integrationsgesetz. Schriften, die im Untersiggenthaler Gemeindebüro offenbar nicht im Bücherregal stehen.

Mitte August kommt es nach einem grossen medialen Aufschrei zu einer bedeutenden Wende: Iwona L. und ihre Tochter dürfen in der Schweiz bleiben.

Rüge fürs Migrationsamt

Das zuständige Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass das ­Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung der Polin zu Unrecht widerrufen habe. Denn bei ihrem ­Arbeitsvertag handle es sich um umfang­reiche Arbeit. Iwona L. war im Haus fürs ­Kochen, Putzen, die Wäsche, die Einkäufe und den Garten verantwortlich. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton, zudem muss das Amt Mutter und Tochter die Anwaltskosten zurückerstatten.

Für Anwalt Spescha zeigt dieser Fall exemplarisch, wie mediale Aufmerksamkeit behördliche Entscheide beeinflussen kann. Er sagt: «Berichte über behördliche Fehlentscheide sind im übrigen keineswegs selten. Gleichwohl sehen sich die Behörden kaum je zu einer grundlegenden Praxisänderung veranlasst.» Laut dem Mi­grations­experten versuchen die Behörden, solche Skandale als Einzelfälle darzustellen, und leugnen regelmässig ihre systematisch diskriminierende Praxis.

Nachhilfe gefällig?

Konsequenzen für die zuständigen Amtsmitarbeitenden sind keine bekannt. work empfiehlt (zum mindesten) Nachhilfestunden im Migrationsrecht. Beispielsweise mit dem neuen Werk von Rechtsprofessor Spescha mit dem Titel «Migrationsrecht, Handbuch». Ein übersichtliches, praxistaugliches und auch für Laien gut verständliches Praxishandbuch. Bestellen unter diesem Link: rebrand.ly/migrationsrecht.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.