FIZ-Expertin zum Fall Patrick Frei:
«Es gibt Hinweise für Menschenhandel»

Nina Lanzi von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ), erklärt warum die Behörden im Vergewaltigungsfall um SVP-Politiker Patrick Frei (57) versagt haben. Und warum sie Hinweise auf Menschenhandel sieht.

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LEBENSLÄNGLICH GEFORDERT: Patrick P. Frei, 1968, eidg. dipl. Wirtschaftsinformatiker aus Untersiggenthal und bis zu seiner Verhaftung SVP-Grossrat. Bild: zvg.

Der Fall erschüttert die Schweiz: Der Liebe wegen migriert die Polin Iwona L. mit ihrer jugendlichen Tochter Paula L. in die Schweiz und zieht bei ihrem Freund ein, dem damaligen SVP-Kantonsparlamentarier Patrick Frei (57) aus Untersiggental AG Mehrere Monate soll die 14jährige Tochter durch Frei betäubt und vergewaltigt worden sein, zeigen Recherchen des «Tagesanzeigers». Auch an der Mutter und einem dritten Opfer soll sich Frei mehrfach vergriffen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich, es gilt die Unschuldsvermutung. Doch längst ist eine Debatte um SVP-Täter und frauenfeindliche Behörden entbrannt. work ordnet den Fall mit Nina Lanzi von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) ein.

work: Frau Lanzi, wie haben sie den Fall Frei bisher wahrgenommen?

Nina Lanzi: Der Fall ist wirklich erschütternd. Und gleichzeitig nicht überraschend. Denn er zeigt das wiederkehrende Muster von einem klaren Machtgefälle zwischen Täter und Opfer: Mutter und Tochter sind aufenthaltsrechtlich und finanziell vom Täter abhängig. Wenn sich Betroffene gegen die Gewalt wehren, zeigt sich genau dieses Machtgefälle wieder beim Kontakt mit den Behörden mit nachteiligen Folgen: das Opfer wird teilweise selbst zur Täterin gemacht. Und es zeigt auch, dass gerade gewaltbetroffene Migrantinnen und Migranten, die für sich und ihre Rechte einstehen, aufgrund ihrer Aufenthaltssituation erneut Opfer werden von struktureller Gewalt. 

Die Mutter erfährt von den Übergriffen, informiert die Polizei, später ziehen sie aus dem Haus aus. Statt das die Behörden ihr und ihrer Tochter helfen, werden sie regelrecht schikaniert. Was wäre die adäquate Betreuung dieser Frauen gewesen?

Es ist elementar, dass Opfern in solchen Situationen geglaubt wird, vonseiten Behörden genau hingeschaut wird. Gibt es ein Abhängigkeitsverhältnis? Eine Gewaltsituation? Und allgemein muss opfersensibel vorgegangen werden. Nach solchen Taten braucht es einen umfassenden Opferschutz. Dieser müsste unbedingt einen vom Täter unabhängigen Aufenthaltstitel beinhalten, mindestens während des gesamten Strafverfahrens.
Weiter brauchen Betroffene genügend Zeit und Raum, um sich erholen zu können und umfassend von einer spezialisierten Stelle begleitet zu werden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass eine zielführende Beratung und Unterstützung von Betroffenen in solchen Situationen anspruchsvoll, komplex und zeitintensiv ist. Es gilt, sehr unterschiedliche und vielschichtige Problemlagen 'gleichzeitig' anzugehen, ebenso sind jeweils verschiedene Stellen involviert und für die einzelnen Problemlagen zuständig. Dabei bleiben Beratung und Unterstützung häufig bruchstückhaft, da eine übergreifende, koordinierte Bearbeitung, die das ganze Problemspektrum im Auge behält, fehlt. Auf der Seite der Betroffenen heisst dies, dass sie mit vielen Institutionskontakten konfrontiert sind und es häufig schwerfällt, die Übersicht zu bewahren. Dies kann überfordernd wirken. Deshalb ist Begleitung durch eine spezialisierte Stelle zentral.
Besonders wichtig sind auch sensibilisierte Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt. Denn die psychische Belastung sowie die Gefahr der Retraumatisierung während des Verfahrens ist gross.

Der Täter befindet sich seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Ein Problem bei diesem Fall ist der Aufenthaltsstatus der Opfer: Weil sie aus Polen migriert sind und Sozialhilfe beziehen mussten, droht ihnen die Ausschaffung. Welchen zusätzlichen administrativen Herausforderungen müssen sich Migrantinnen stellen, wenn sie Opfer von sexueller Ausbeutung werden? Und werden solche Fälle wegen den Hürden oftmals gar nicht angezeigt?

Die Angst vor negativen aufenthaltsrechtlichen Folgen ist immer wieder ein Grund, weshalb Betroffene keine Anzeige erstatten. Viele hält es davon ab, sich vom gewalttätigen Partner oder Arbeitgeber zu trennen, da sie aufenthaltsrechtlich und auch finanziell an die gewaltausübende Person gebunden sind. Sie müssen damit rechnen, dass sie ihre Lebensgrundlage verlieren, wenn sie sich zur Wehr setzen. Das geschah auch in diesem Fall, als die Betroffenen sich wehrten: Das Abhängigkeitsverhältnis fiel auf sie zurück, obwohl sie Opfer waren. 

Die Möglichkeiten, ohne aufenthaltsrechtliche Konsequenzen Strafanzeige zu erstatten und einen geregelten Aufenthalt zu haben während des Strafverfahrens, sind wirksame Massnahmen im Opferschutz, und nicht zuletzt auch im Sinne einer effektiven Strafverfolgung. Aktuell herrschen diesbezüglich klare Schutzlücken im Gesetz. Ein Vorstoss von SP-Nationalrätin Jessica Jaccoud, der zurzeit im Parlament hängig ist, nimmt sich der Schliessung einer dieser Gesetzeslücken an.

Frei soll seine damalige Freundin im Haushalt angestellt haben. Im Arbeitsvertrag wurde ein Lohn vereinbart, der aber nie ausbezahlt wurde. Inwiefern erfüllt dieser Fall sogar die Kriterien für Menschenhandel?

Aufgrund der öffentlich zugänglichen Informationen ist es schwierig zu beurteilen, da Menschenhandel ein komplexer Straftatbestand ist. Es gibt im Fall Parick Frei Hinweise für Menschenhandel, gerade bezüglich der sexuellen Ausbeutung. Wir unterstützen immer wieder Opfer von Menschenhandel, die sexuell ausgebeutet werden ohne kommerzielle Dimension. In diesen Fällen wird der Menschenhandel – entgegen der internationalen rechtlichen Definition von Menschenhandel – oft vonseiten Strafverfolgungsbehörden nicht erkannt. Unabhängig vom konkreten Straftatbestand deutet vieles im Fall Patrick Frei auf ein starkes Abhängigkeitsverhältnis der Opfer zum Täter hin. Wichtig ist in jedem Fall, dass die betroffenen Personen frühzeitig mit einer spezialisierten Opferschutzstelle vernetzt werden und entsprechend Abklärungen gemacht werden können.

Brava zum Täter und seinen Motiven:«Wir müssen uns dringend vom Mythos 'Täter als Monster' lösen»

Die Anschuldigungen gegen Patrick Frei sind Vergewaltigung, Schändung und sexuelle Handlungen mit Kindern. Medial wird der Fall heiss diskutiert, auch weil sich der Ex-SVP-Grossrat in seinem Amt lautstark gegen sexuellen Missbrauch von Kindern einsetzte. Nach aussen der führsorgliche Ehemann doch zuhause ein skrupelloser Täter? Für Karina Nasaeva, Verantwortliche Kommunikation bei Brava (ehemals Terre des Femmes Schweiz), beruht bereits diese Frage auf einem problematischen Täterbild. Sie sagt gegenüber work: «Wir müssen uns dringend vom Mythos ‘Täter als Monster’ lösen. Von der Vorstellung, der gefährliche Täter sei ein grausamer Fremder, den man sofort erkennen würde. Dass ein nach aussen fürsorglich und integer wirkender Mann zugleich Gewalt ausüben kann, erscheint nur dann als Widerspruch, solange wir an diesem Täterbild festhalten.» Denn sexualisierte und häusliche Gewalt wird häufig von Partnern, Ex-Partnern, Familienangehörigen oder anderen vertrauten Personen aus dem nahen Umfeld ausgeübt.

Weiter sagt Nasaeva dazu: «Tatpersonen lassen sich weder an ihrem Auftreten noch an einem bestimmten äusseren Profil erkennen. Gerade deshalb ist entscheidend, wie wir reagieren, wenn Betroffene von Gewalt berichten: Wir müssen ihnen zuhören, ihre Aussagen ernst nehmen und ihnen grundsätzlich Glauben schenken.» Umso wichtiger sei es Betroffenen zu glauben, ihnen unvoreingenommen zu begegnen und sicherzustellen, dass sie Schutz, Beratung und Zugang zu einer sorgfältigen Untersuchung erhalten.

Schutz für alle – unabhängig vom Status

Betäubt, missbraucht, gefilmt – diese Tatmuster wiederholen sich immer wieder. Einer der bekanntesten Fälle: Gisèle Pelicot. Brava warnt jedoch davor, aus der Distanz über individuelle Tatmotive zu spekulieren. Aus Sicht der Expertin müssen solche Anschuldigungen im strukturellen Kontext geschlechtsbezogener Gewalt betrachtet werden. Schwere Formen Geschlechtsbezogener Gewalt bauen laut Brava auf einem gesellschaftlichen Fundament aus Sexismus, ungleichen Machtverhältnissen und der Abwertung und Objektifizierung von Frauen und Mädchen auf.

Diese Art des Missbrauchs ist eine massive Verletzung der Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Nasaeva sagt: «Statt ausschliesslich nach den individuellen Motiven einer einzelnen Tatperson zu fragen, müssen wir deshalb auch darüber sprechen, welche gesellschaftlichen Machtverhältnisse solche Gewalt ermöglichen und weshalb die Grenzen von Frauen und Mädchen noch immer so häufig missachtet werden.» Umso wichtiger sei deshalb Prävention. Angefangen bei Geschlechterrollen, über Machtverhältnisse und viele weitere Punkte.

Besonders alarmierend ist es, wenn Betroffene nach dem Aufdecken

von Gewalt befürchten müssen, ihre Aufenthaltsgrundlage, ihre

Wohnung oder ihre Existenzsicherung zu verlieren. Vor dem Hintergrund der drohenden Wegweisung der Opfer verweist Brava auf eine zentrale Schutzlücke für migrantische und geflüchtete Frauen: «Berichten zufolge droht den Betroffenen im vorliegenden Fall eine Wegweisung. Der strafrechtliche Umgang mit den Anschuldigungen und die aufenthaltsrechtliche Situation der Betroffenen dürfen nicht losgelöst voneinander betrachtet werden.» Das Wichtigste ist, dass Schutz vor Gewalt für alle Menschen gelten muss und nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen darf. (dak)

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