Bürgerliche greifen die tiefsten Löhne im Land an
Die falschen Behauptungen der Hungerlohn-Koalition

Die bürgerliche Parlamentsmehrheit will vom Volk beschlossene Mindestlöhne aushebeln und die Löhne von Zehntausenden Beschäftigten senken. work widerlegt die fünf falschesten Behauptungen der Mindestlohn-Gegner. 

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HÄNDE WEG VON DEN MINDESTLÖHNEN: Jede Büezerin und jeder Büezer hat einen Lohn verdient, der zum Leben reicht. (Foto: SGB)

«Gesetzliche Mindestlöhne sind Jobkiller.» 

Das ist falsch. Richtig ist: Empirische Daten beweisen das Gegenteil. Wer mit Arbeitsplatzverlusten droht, stützt sich meist auf alarmistische Umfragen bei Arbeitgebern. Ein typisches Beispiel ist die Befragung der Uni Basel 2024: Aus hypothetischen Antworten von anonym befragten Betrieben bastelten Arbeitgeberverbände die Schreckensmeldung, die halbe Wirtschaft baue Personal ab. Reine Panikmache! Seriöse Studien, die harte Fakten untersuchen, zeigen ein klar anderes Bild. Die Uni Neuenburg etwa untersuchte das Gastgewerbe nach der dortigen Mindestlohneinführung: Der Anteil der Armutslöhne sank von 19 auf 5 Prozent. Und netto ging kein Arbeitsplatz verloren. Internationale Studien bestätigen dies. Mindestlöhne zwingen Ausbeuterfirmen dazu, anständige Löhne zu zahlen, während faire und gesunde Betriebe florieren. Wer 100 Prozent arbeitet, muss davon leben können.


«Gesetzliche Mindestlöhne zerstören die Sozialpartnerschaft.» 

Das ist falsch. Richtig ist: Die Hälfte aller Lohnabhängigen in der Schweiz unterstehen überhaupt keinem GAV. Für sie ist der gesetzliche Mindestlohn der einzige Schutz vor Über-Ausbeutung. Und selbst dort, wo es GAV gibt, sind diese längst nicht mehr überall ein Garant für ein existenzsicherndes Einkommen. Dieses Anti-Mindestlohn-Gesetz erlaubt, dass tiefere GAV-Löhne die an der Urne erkämpften Mindestlöhne übersteuern. Und das, obwohl das Bundesgericht sowohl kantonale wie städtische Mindestlöhne für rechtmässig erklärt hat. SP-Co-Präsident Cédric Wermuth nannte die Vorlage einen «parlamentarischen Miniputsch gegen die verfassungsmässige Ordnung in diesem Land». Wohin das führt, zeigte sich im Tessin schon früher: Eine Pseudogewerkschaft namens TiSin unterschrieb einen «GAV» mit unter 19 Franken. Bloss weil die tripartite Kommission sie als nicht repräsentativ entlarvte, scheiterte der Trick. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit will genau dieses fiese Vorgehen jetzt schweizweit legalisieren. Darum haben die Gewerkschaften das Referendum ergriffen.


«Gesetzliche Mindestlöhne bekämpfen keine Armut.»

Das ist falsch. Richtig ist: Der Mindestlohn soll gar nicht die Sozialhilfe ersetzen. Er legt fest, wie hoch eine Arbeitsstunde mindestens entschädigt werden muss. Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller sagte im März 2025 vor der nationalrätlichen Wirtschaftskommission bemerkenswert offen, ein existenzsichernder Lohn sei «nicht die Aufgabe der Arbeitgeber». Und weiter: «Irgendwo hört es auf. Da muss dann schliesslich die Sozialhilfe einspringen.» In der Schweiz hatten 2024 mehr als 600'000 Arbeitnehmende eine Tieflohnstelle. Als Tieflohn gilt weniger als 4683 Franken brutto bei Vollzeit. In den persönlichen Dienstleistungen sind 56,3 Prozent der Stellen Tieflohnstellen, in der Gastronomie 47,8 Prozent. Familienzulagen, Sozialhilfe und andere Instrumente bleiben nötig. Mindestlöhne bekämpfen ein anderes Ärgernis: dass die Allgemeinheit Profite von Hungerlohn-Chefs subventioniert. Genau dem schiebt das Volk in immer mehr Kantonen und Gemeinden einen Riegel. Mit dem Lohnsenkungsgesetz soll das verunmöglicht werden.


«Ein Flickenteppich aus Mindestlöhnen stürzt Firmen ins Chaos.»

Das ist falsch. Richtig ist: Regional unterschiedliche Regeln gehören zum Schweizer Föderalismus. Steuern, Feiertage und Ladenöffnungszeiten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, zum Teil von Gemeinde zu Gemeinde. Die Schweizer Wirtschaft hat das bisher erstaunlicherweise überlebt. Beim Mindestlohn soll dasselbe plötzlich «Chaos» sein? Wenig glaubwürdig ist dieses Argument auch deshalb, weil die Hungerlohn-Fans gegen nationale Mindestlöhne immer mit dem «Argument» antreten, Mindestlöhne müssten die regionalen Unterschiede berücksichtigen. Und genau das machen ja kantonale und kommunale Mindestlöhne. 


«Mindestlöhne verteuern alles und ruinieren die KMU.»

Das ist falsch. Richtig ist: Wenn das stimmen würde, läge Genf mit dem höchsten Mindestlohn der Schweiz heute in Trümmern. Stattdessen klagt ausgerechnet das Gastgewerbe – jene Branche, die am lautesten vor dem «untragbaren Mindestlohn» gewarnt hatte – über zu wenig statt zu viel Personal. Klar ist: Ein Mindestlohn erhöht bei betroffenen Betrieben die Lohnkosten. Ein Teil davon kann auf Preise überwälzt werden, ein Teil geht auf die Marge, manche Betriebe verschieben Neueinstellungen oder organisieren die Arbeit anders. Wie klein der Preiseffekt sein kann, zeigt zum Beispiel eine Untersuchung fast aller McDonald’s-US-Filialen: Steigt der Mindestlohn um ein Prozent, verteuert sich der Big Mac im Durchschnitt um rund 0,14 Prozent. Eine höhere Mindestlohnstufe führte dort weder zu mehr Filialschliessungen noch zu weniger Neueröffnungen. Auch in der Schweiz wissen die bisherigen Untersuchungen von keiner Pleitewelle, die auf gesetzliche Mindestlöhne zurückzuführen wäre. Was verschwindet, sind Geschäftsmodelle, die nur funktionieren, solange Beschäftigte Löhne unter einer demokratisch festgelegten Untergrenze erhalten. 

Für Mindestlöhne: Jetzt unterschreiben!

Zurzeit sind vom Volk entschiedene Mindestlöhne bedroht: Per Bundesgesetz will die rechte Mehrheit im National- und Ständerat die bestehenden Mindestlöhne aushöhlen. Und dort, wo es noch keine gibt, sollen Mindestlöhne gar nicht mehr eingeführt werden dürfen. Damit wäre der Weg frei, die tiefsten Löhne auf breiter Front noch weiter nach unten zu drücken. Deshalb sammeln die Gewerkschaften derzeit Unterschriften für ein Referendum gegen das Gesetz.

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