Stress am Arbeitsplatz
Wehren Sie sich gegen chronische Überbelastung!

Wenn die Arbeitslast zu hoch ist oder das Arbeitsklima unerträglich wird – Überlastung am Arbeitsplatz kann viele verschiedene Gründe haben. Wichtig ist in jedem Fall: Es muss sich etwas ändern.  

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DIE NOTBREMSE ZIEHEN: Wird die Arbeitslast zu gross, kann das gefährlich werden. (Symbolbild: Canva)

Anna Müller wacht morgens auf – und würde sich am liebsten gleich wieder die Decke über den Kopf ziehen. Um die Welt zu vergessen und vor allem: um ihren Job zu vergessen. Seit Monaten ist der Stresspegel im Betrieb enorm hoch und Anna Müller fühlt sich mit der Arbeitslast allein. Tagsüber hetzt sie von Aufgabe zu Aufgabe, abends geht sie mit dem Gefühl nach Hause, nicht alles erledigt zu haben. Was ist dringlich, was kann warten? Die Grenzen verschwimmen.

Der Druck nagt an Anna Müller, belastet mittlerweile auch ihr Privatleben, beeinträchtigt ihren Schlaf. So wie ihr geht es vielen Menschen in der Schweiz. Studien belegen seit Jahren, dass der Stresspegel in der Bevölkerung ansteigt. Gemeinsam mit der Universität Bern und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW veröffentlicht zum Beispiel die Gesundheitsförderung Schweiz alle zwei Jahre den sogenannten Job-Stress-Index. Darin zeigt sich:

Der Anteil der erschöpften Menschen hat innert zehn Jahren deutlich zugenommen, von 24 auf über 30 Prozent. 68 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz berichten zudem von hohem Stresslevel.

Die Ursachen sind vielfältig: Hohe Arbeitslast, dauernde Erreichbarkeit, schlechtes Arbeitsklima, Arbeitsverdichtung und Zeitdruck, wenig Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben sowie die zunehmende Unsicherheit durch wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Veränderungen. Das Gefährliche: Chronische Überlastung entsteht nicht über Nacht. Emotionale Erschöpfung kommt schleichend.

Alarmzeichen

Erholung von stressigen Phasen und von belastenden Arbeitstagen ist wichtig, um gesund zu bleiben. Die Gedanken sollten nicht ständig um die Arbeit und To-dos kreisen. Wer das Gefühl hat, nicht mehr vom Job abschalten zu können, auch an freien Tagen und in den Ferien nicht, ist ungesundem Stress ausgesetzt. Auch das Gefühl, ständig der Arbeit hinterherzuhinken und den Aufgaben nicht gewachsen zu sein, sollte ernst genommen werden.

Weitere Warnzeichen können zudem Gereiztheit und schlechter Schlaf sein. Auch wenn im Beruf zunehmend Fehler passieren und Sie das Gefühl haben, mit dem Arbeitsdruck allein zu sein, weder auf die Vorgesetzten noch auf die Kolleginnen und Kollegen zählen zu können, stimmt etwas nicht. Hinzu kommen Konzentrationsschwierigkeiten und Fokussierungsprobleme, sozialer Rückzug von den Kolleginnen und Kollegen, dauernde Überstunden und gesundheitliche Beschwerden wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Magen-Darm-Probleme, Rückenschmerzen sowie ein geschwächtes Immunsystem.

Ihre Rechte

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist gesetzlich in der Pflicht, ein gesundes Arbeitsklima zu schaffen und die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Im Artikel 328 des Obligationenrechts heisst es entsprechend: «Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.»

Das bedeutet also, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nicht erst handeln muss, wenn Mitarbeitende durch Stress gesundheitlich geschädigt sind, sondern der Betrieb ist verpflichtet, präventiv Vorkehrungen zu treffen, damit gar nicht erst ein Schaden entsteht. Er hat eine umfassende Fürsorgepflicht, die das Verhindern von chronischem Stress und Überbelastung miteinschliesst. Das Arbeitsgesetz hält unter anderem die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen und die konkreten Schutzmassnahmen fest und schliesst auch ganz konkret die psychische Gesundheit mit ein: «Der Arbeitgeber muss alle Anordnungen erteilen und alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren und zu verbessern.»

worktipp: Hilfe bei Stress

Die Website stress-info.ch bietet viele Informationen zum Thema Stress allgemein und Stress bei der Arbeit. Interessierte sowie Stress-Betroffene finden Studien und Zahlen sowie Kontaktadressen von Beratungs- und Anlaufstellen, Unterstützung bei der Therapeutensuche und Informationen zu Selbsthilfegruppen sowie dazu, welche Angebote von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen werden.

In seiner Broschüre «Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz» liefert das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zudem eine detaillierte Anleitung, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können und klärt über die gesundheitlichen Folgen von psychosozialen Risiken auf. Die Broschüre ist auch für Arbeitsnehmende hilfreich, die sich einen Überblick verschaffen möchten, was «gesunde Arbeit» und angemessene Arbeitsbedingungen alles beinhalten.

Das können Sie tun

Wenn Sie sich am Arbeitsplatz überlastet und dauergestresst fühlen, sollten Sie sich – wenn das nicht schon geschehen ist – darüber klar werden, woran es genau liegt und was Sie brauchen, damit sich der Stress verringert. Oft ist es einfacher, das im Gespräch mit jemandem zu tun: Mit einer Freundin, einem Arbeitskollegen, der Fachperson einer Beratungsstelle, der Gewerkschaft oder Ihrer Hausärztin. Fragen Sie sich:

  • Ist Ihr Aufgabengebiet unklar oder zu gross?
  • Werden die Arbeitszeiten nicht eingehalten?
  • Überträgt Ihnen die Chefin oder der Chef Aufgaben, die nicht Ihrem Arbeitsvertrag, Ihren Interessen oder Fähigkeiten entsprechen?
  • Oder ist das Arbeitsklima belastet?
  • Handelt es sich um temporären Stress oder um chronische Überbelastung?

Suchen Sie anschliessend das Gespräch mit Ihrer Vorgesetzten oder der Personalabteilung und legen Sie die belastenden Punkte offen dar. Denn: Die Arbeitgeberin kann nur etwas ändern, wenn sie auch über die Situation und darüber, wie es Ihnen am Arbeitsplatz geht, Bescheid weiss. Ändert sich nichts, wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, an den Berufsverband oder an den zuständigen Betriebsarzt. Werden keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen getroffen, sollte das kantonale Arbeitsinspektorat informiert werden.

Begriffe: Was ist was?

Überstunden gehören in den meisten Betrieben hin und wieder dazu. Sie sind aber nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt (zum Gesetzesartikel). Die zusätzlich geleistete Arbeitszeit muss durch Freizeit kompensiert werden können. Geschieht das nicht und ist nichts anderes schriftlich vereinbart, dann müssen Sie für die Überstundenarbeit mit dem Normallohn plus einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent entschädigt werden.

Überstunden und Überzeit

Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit? Oft werden die Begriffe verwechselt. Wenn Sie mehr als die vertraglich festgelegte Anzahl Stunden arbeiten, die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit aber nicht überschreiten, handelt es sich um Überstunden.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 45 Stunden für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels und 50 Stunden für alle anderen Arbeitnehmenden. Mit Überzeit ist die Arbeitszeit gemeint, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet (die Details unter diesem Link).

Während die Entschädigung für die Überstundenarbeit im Arbeitsvertrag gestrichen werden kann, ist das bei der Entschädigung für die Überzeitarbeit nicht erlaubt. In einigen Branchen besteht eine gesetzliche Entschädigungspflicht aber erst bei einer Überzeitarbeit von mehr als 60 Stunden im Jahr.

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