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30 Jahre KVG: Grund zum Feiern, und Verändern!

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Das Krankenversicherungsgesetz feiert Geburtstag: Bereits 30 Jahre alt wird das KVG im Jahr 2026! Vielen mag dabei ob der erdrückenden Prämienlast nicht zum Feiern zumute sein. Doch das ist falsch. Denn erst mit dem KVG wurde der diskriminierungsfreie Zugang für alle zur qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung geschaffen. Davor war man der Willkür der privaten Kassen ausgesetzt. Diese konnten stets Aufnahmen verweigern, Versicherte ausschliessen oder Prämien unterschiedlich ansetzen. Und heute? Da sind die Prämien fast dreimal so hoch wie bei der Einführung des KVG. Man will sich also lieber nicht vorstellen, was mit einem Wildwest-System von damals heute los wäre.

Dennoch ist völlig klar, dass das KVG ein politischer Kompromiss und damit für die Gewerkschaften unzureichend war. Auf heute gemünzt, brachte es die «Mutter» dieser Sozialversicherung, alt-Bundesrätin und alt-SGB-Zentralsekretärin Ruth Dreifuss, kürzlich auf den Punkt:

Das 30-Jahr-Jubiläum des KVG markiert zugleich einen Erfolg und einen Neuanfang.

Einen Neuanfang braucht es, um die beiden gewichtigsten Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes endlich zu überwinden:

  • Erstens, dessen unsoziale Finanzierung: Die Kopfprämien sind ein völlig aus der Zeit gefallenes Unding. Sie müssen weg.
  • Zweitens, dessen Überreste des Kassensystems: Noch heute wird die für alle obligatorische Grundversicherung von 40 privaten Unternehmen abgewickelt. Und noch heute sind die Versicherten teilweise der Willkür dieser Unternehmen ausgesetzt. Beispielsweise wenn der Kassenarzt eine Kostengutsprache verweigert.

Lobbyisten am Werk

Anstatt diese Probleme anzupacken, machen die bürgerlichen Lobbyistinnen und Lobbyisten im Parlament das Gegenteil: Sie behaupten, die Grundversicherung sei viel zu grosszügig. Man müsse nun den Leistungskatalog «entschlacken», dann sänken auch die Prämien. Was heisst das im Klartext? Immer mehr Leistungen sollen von der Grund- in die Zusatzversicherung wandern. Damit sich die Versicherten diese Behandlungen erstens noch weniger leisten können und die entsprechenden Lobbys damit zweitens noch mehr Gewinn machen. Dabei stimmt die Behauptung vom grosszügigen Leistungskatalog gar nicht! Nehmen wir etwa die Zahnpflege. Während dafür im Durchschnitt der OECD-Länder über 30 Prozent durch den Staat und über die Grundversicherung finanziert werden, sind es in der Schweiz läppische 8 Prozent (siehe Grafik oben). 

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