Pflegefachmann siegt vor Bundesgericht gegen Versicherung
Long Covid = Berufskrankheit

Beim Pflegen von ­Coronakranken ­haben sich auch ­viele ­Pflegende angesteckt. Ein ­Pflegefachmann, der noch heute mit den Folgen kämpft, hat sich jetzt vor Bundesgericht durchgesetzt: Die ­Unfallversicherung muss zahlen.

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WER ÜBERNIMMT BEI LONG-COVID-ERKRANKTEN DIE KOSTEN? Das Bundes­gericht hat sich mit seinem neusten Urteil erneut auf die Seite der Pflegenden gestellt. (Foto: Getty Images)

Es passierte am 11. April 2020, in der ersten Welle der Coronapandemie. A., ein Genfer Pflegefachmann in der Geriatrie, fühlte sich krank. Am nächsten Tag erhielt er das Testergebnis: Er hatte sich mit Covid angesteckt. Noch heute leidet er an den Langzeitfolgen, bekannt als Long Covid. Er kann deshalb nicht mehr in der Pflege arbeiten.

Jetzt hat er vor Bundesgericht recht bekommen: Die Bâloise-­Versicherung muss ihm eine Invaliditätsrente auszahlen und die Behandlungskosten für seine körperlichen Beschwerden übernehmen. Dies geht aus dem anonymisierten Urteil hervor, welches das Gericht kürzlich veröffentlicht hat.

17 Todesfälle

A. war über das Spital, in dem er arbeitete, bei der Bâloise gegen Unfälle versichert. Diese Versicherung kommt auch zum Zug, wenn bei Mitarbeitenden eine Berufskrankheit auftritt. Und dies sei beim Pflegefachmann der Fall, urteilte jetzt das Gericht. Er hatte Coronakranke gepflegt, doch das Spital hatte zu diesem Zeitpunkt nicht genug Schutzkleidung und Masken. Wenige Tage bevor er krank wurde, musste er insgesamt 17 Menschen, die an Covid gestorben waren, in Leichensäcke einpacken.

Die Bâloise hatte ihm eine Rente verweigert. Unter anderem, weil nicht nachgewiesen sei, dass sich der Mann bei der Arbeit angesteckt habe. Doch das spiele keine Rolle, widerspricht jetzt das Bundesgericht. Die Frage nach Ursache und Wirkung bei Long Covid als Berufskrankheit sei «vom Gesetzgeber bereits aufgrund arbeitsmedizinischer Erkenntnisse beantwortet» worden. Bei Arbeiten in einem Spital müsse, so die obersten Richterinnen und Richter, «die Vermutung einer Berufskrankheit gelten». (siehe Box unten) Und im Fall von A. sei «kein einziger Beweis vorhanden», ­der diese Vermutung widerlegen würde.

Ein Vorteil

Rechtlich gewehrt hatte sich der Pflegefachmann zusammen mit seiner Krankenkasse, der Helsana. Denn wenn Long Covid nicht als Berufskrankheit eingestuft wird, übernimmt die Krankenkasse die medizinischen Kosten. Patientinnen und Patienten sind aber bessergestellt, wenn eine Berufskrankheit festgestellt wird und ­somit die Unfallversicherung des Arbeitgebers zahlt – wie dies jetzt bei A. der Fall ist. Denn die Unfallversicherung übernimmt die Kosten bereits ab dem ersten Franken. Es gibt weder Franchise noch Selbstbehalt. Zudem zahlt sie bei Invalidität eine Rente.

Die Krankheit: Viele Rätsel, ­einige Antworten

Die Krankheit Long Covid stellt die Medizin vor Rätsel und fordert das Gesundheitssystem ­heraus – doch es gibt auch Fortschritte. Ein ­kurzer Überblick:

Beschwerden

Betroffene leiden an einer ­Palette von Symptomen, es gibt kein einheitliches Krankheitsbild. Einige Beschwerden sind aber häufig: Erschöpfung und geringe Belastbarkeit, Konzentra­tionsstörungen, Atemnot und ­Muskelschmerzen. Unklar ist das Ausmass: Die Schätzungen liegen zwischen 75'000 und 450'000 Betroffenen in der Schweiz.

Unterschiede

Die Medizin kennt bisher ­verschiedene Prozesse im Körper, die bei Long Covid eine Rolle spielen: Überaktive Immunzellen greifen gesundes Gewebe an, Muskelzellen werden schlecht mit Energie versorgt, der Körper wird ­zurückgebliebene Corona­viren nicht los. Das ­Problem: Je nach Patientin und Patient ist ­dieser oder jener Prozess wichtiger. Deshalb gibt es heute nicht eine Behandlung, die allen hilft. Oft kommen Medikamente zum Einsatz, die gegen andere Krankheiten wirken. Jedes davon hilft aber nur einer Minderheit der ­Betroffenen.

Strategie

Letztes Jahr gab das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, eine nationale Strategie auszuarbeiten mit dem Ziel, die medizinische Versorgung und die soziale Unterstützung von Betroffenen zu verbessern. Ebenso soll die Krankheit im ­Gesundheitswesen und in den ­Sozialversicherungen besser anerkannt werden. Mitte 2027 soll die Strategie stehen.


Die Rechtslage:Bereits mehrere Urteile für die Pflegenden, aber...

(Foto: Adobe Stock)

Das Urteil zugunsten von Pflegefachmann A. ist bereits mindestens das fünfte des Bundesgerichts in Sachen Long Covid als Berufskrankheit. Es bestätigt: Eine Covid-Ansteckung und ein nachfolgendes Long ­Covid gelten dann als Berufskrankheit, wenn Pflegende bei der Arbeit mit Infizierten in Kontakt kamen.

Grundsätzlich

Rechtsgrundlage dafür sind zwei Listen, die der Bundesrat verabschiedet hat. Eine zählt schädliche Stoffe auf, die andere Berufskrankheiten und Arbeiten, welche sie verursachen können. Und laut dieser zweiten Liste gelten ansteckende Krankheiten grundsätzlich als Berufskrankheiten bei «Arbeiten in Spitälern, Laboratorien, Versuchsanstalten und dergleichen» (die Liste findet man hier).

Gestützt darauf urteilte das Bundesgericht bereits 2024 zugunsten einer Fachangestellten Gesundheit aus dem Kanton Aargau. Sie hatte auf der neurologischen Abteilung Patientinnen und Patienten betreut, die positiv auf Corona getestet worden waren. Umgekehrt lehnte es das Bundesgericht in drei Fällen ab, Long Covid als Berufskrankheit anzuerkennen: bei einer medizinischen Assistentin in einer gynäkologischen Praxis, einer Psychologin sowie einer Psychiaterin in ­einer Klinik. Alle drei hatten keine Covid-Infizierten betreut. Laut dem aktuellen Urteil kann also «nicht jegliche Tätigkeit in einem Spital, Labor oder Forschungsinstitut als gesundheitsgefährdend angesehen werden». 

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