Schwyzer Oberarzt wegen Hassmail verurteilt
Halbgott in Weiss mit braunem Kittel

Von einem ­E-Mail-Account des Spitals Schwyz ­verschickte ein ­Oberarzt ein Hassmail an die Initiantinnen und Initianten der Demokratie-Initiative. Jetzt wurde er verurteilt und arbeitet nicht mehr im Spital.

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SPITAL SCHWYZ: Von hier aus verschickte ein Oberarzt ein Mail mit diskriminierendem Inhalt, wofür ihn die Staatsanwaltschaft verurteilt hat. (Foto: Keystone)

Es ist Donnerstag, 20. Februar 2025, in einem Monat ist Frühling. Die ersten Schneeglöggli blühen schon. Und im Spital Schwyz fühlt sich ein Mann so frei. Um 8.05 Uhr drückt Oberarzt Bernhard Kaspar Adrian Burkhard*, wie er hier heissen soll, auf «Senden». Also ­denen hat er es jetzt gesagt. Anonym, aber ­immerhin. «Denen», das sind die Menschen auf dem Sekretariat der «Aktion Vierviertel», die hinter der Demokratie-Initiative steht, ­die sich für fairere Einbürgerungsverfahren einsetzt. Und gesagt, beziehungsweise geschrieben hat Burkhard unter dem Betreff «kabul einfach bitte»:

Die Schweiz soll Schweiz bleiben. Es braucht keine mitbestimmende zusätzliche kulturfremde Einflüsse. Das ist für jeden Naturliebhaber allseits bekannt. Neophyten auch noch so angepasst und schön, bedrohen die endemischen Arten. Blühen ja, sich einnisten und vermehren können nein ! Keine zusätzlichen Neophyten in der Erde der Schweiz!

Die Anzeige

Nadra Mao, Co-Präsidentin der Aktion Vierviertel, sagt: «Leider sind rassistische Schreiben an uns nichts Aussergewöhnliches.» Beim anonymen Mail vom 20. Februar 2025 irritierte denn auch in erster Linie die Absenderadresse. «Speziell an diesem Mail war, dass es vom anonymen Absender mit einer E-Mail-Adresse des Spitals Schwyz geschickt worden war.» Benutzte da jemand tatsächlich die Infrastruktur der Gesundheitsinstitution für Hassmails? Oder war das Spital ge­­hackt worden?

Volksinitiative: Das soll sich ändern

Die Initiative «Für ein modernes Bürgerrecht» fordert einen Paradigmenwechsel im Ein­bürgerungsrecht: Personen ohne Schweizer Pass, die seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz leben, sollen einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten, sofern sie objektive Kriterien erfüllen. Sie will damit Einbürge­rungen vereinfachen, Willkür beenden und die politische Mitbestimmung stärken. Mehr ­Infos: demokratie-volksinitiative.ch.

Die Aktion Vierviertel informierte das Spital Schwyz. Und war über die offizielle ­Reaktion des Spitals gleich noch einmal irritiert. Nadra Mao sagt es so: «Die Rückmeldung war ziemlich enttäuschend. Das Spital hat nur mitgeteilt, dass man der Sache nachgehen werde, aber klargemacht, dass es an uns keine weiteren Informationen dazu herausgeben werde.» Nicht einmal vom Inhalt des Mails habe sich das Spital offiziell dis­tanziert. Darum reichte die Aktion Vierviertel schliesslich Strafanzeige gegen unbekannt ein.

Das Urteil

Die Ermittlungen führten relativ rasch zu ­einem Ergebnis. Abgeschickt über den Mail-Account seiner Abteilung hatte das Mail Oberarzt Bernhard Burkhard. Er ist nach Wanderjahren durch Spitäler in der Zen­tralschweiz und Zürich seit vielen Jahren ­in Schwyz tätig. Am 3. Oktober erliess die Schwyzer Staatsanwaltschaft einen Straf­befehl gegen Burkhard wegen «Diskriminierung und Aufruf zu Hass». Die Begründung ist trotz Juristendeutsch klar und verständlich:

Indem Angehörige ethnischer Gruppen aus Afghanistan als Neophyten bzw. sinngemäss als Schädlinge bezeichnet werden, wird ihnen die Gleichwertigkeit als Menschen ­abgesprochen.

Der Text drücke aus, «dass Angehörige ethnischer Gruppen aus Afgha­ni­stan die Schweiz und die Gesellschaft derSchweiz bedrohen, sich in der Schweiz einnisten und vermehren und darum nach ­Afghanistan emigrieren bzw. emigriert werden sollen».

Das Mail sei «objektiv geeignet, eine feindselige Haltung, ein feindseliges Kli­­ma und Hass gegenüber Angehörigen ethnischer Gruppen aus Afghanistan zu erschaffen oder zu verschärfen (…), was (der Ver­urteilte) wusste und wollte oder zumindest in Kauf nahm.» Urteil: Geldbusse plus Ver­fahrenskosten von total 3980 Franken und eine bedingte Strafe von 30 Tagessätzen zu 440 Franken. Diese 13 200 Franken muss der Mediziner nur bezahlen, wenn er sich innert zwei Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Das Spital

Am 12. Dezember berichtete der «Bote der ­Urschweiz» über den Strafbefehl und vermeldete auch, dass der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt weiterhin auf der Website des Spitals Schwyz in seiner angestammten Funktion ­figurierte. Das hat sich unterdessen geändert. Auf work-Anfrage teilte das Spital diese Woche mit: «Die betroffene Person ist nicht mehr für das Spital Schwyz tätig.» Die Aussagen ­im von Burkhard verschickten Mail seien «mit dem Selbstverständnis des Spitals Schwyz nicht vereinbar», denn «das Spital Schwyz steht für eine offene, respektvolle und diskriminierungsfreie Unternehmenskultur». Und: «Der Vorfall wurde umfassend unter arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und ethischen Gesichtspunkten geprüft. Auf dieser Grundlage wurden arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet und umgesetzt.»

In gut zwei Wochen ist astronomisch wieder Frühling. Auch in Schwyz werden die farbigen Blumen die braunen Beete bedecken.

*Richtiger Name der Redaktion bekannt

Rassismus im Spital: Zahlen aus Umfrage sind erschreckend

In einer internen Umfrage im Departement für Rehabilitation und Geriatrie am Universitätsspital Genf (HUG) gaben 26,5 Prozent der 487 Teilnehmenden an, im Arbeitsumfeld rassistische Diskriminierung erlebt zu haben. 44 Prozent wurden Zeuginnen oder Zeugen solcher Vorfälle.

Die Diskriminierungen gehen hauptsächlich von Kolleginnen und Kollegen (31 Pro­zent) und Vorgesetzten (20 Prozent) aus. Vorfälle mit Patientinnen und Patienten nennen 33 Prozent der Teilnehmenden. 22 Prozent des medizinisch-pflegerischen Personals beobachteten rassistische Vorfälle gegenüber Patientinnen und ­Patienten.

HUG-Generaldirektor Robert Mardini spricht von «sehr realen» Erfahrungen und betont, solche Vorfälle seien «niemals akzeptabel». Zwei Strafanzeigen wurden eingereicht, gegen zwei Personen Disziplinarmassnahmen ergriffen. 680 Mitarbeitende absolvierten Sensibilisierungsworkshops.

Das HUG will das Meldesystem ausbauen und die Umfrage 2026 auf das ganze Spital ausdehnen. Und das HUG hat tat­sächlich Handlungsbedarf. Im Oktober 2025 wurde an die Bürotür der Pflegeleiterin der Geriatrie-Abteilung eine rassistische Parole geschmiert. Nachdem die Frau den Vorfall ­ihren Vorgesetzten gemeldet hatte, wurde sie gegen ihren Willen versetzt. Sie fordert die Rückkehr an ihren angestammten Arbeitsplatz. Das Spital ging bislang nicht darauf ein. Die Versetzung sei nötig, damit die Betroffene geschützt werde. Im Februar kam es zu Solidaritätskundgebungen für die zwangs­­­versetzte Pflegeleiterin.

Rassismus-Strafnorm: Arbeitsplatz gilt als «privat»

Wie wäre es eigentlich gewesen, wenn der ehemalige Oberarzt seine Ansichten im Schwyzer Personalzimmer erzählt hätte? Dann wäre er wohl unbestraft geblieben. Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz haben nur beschränkte Möglichkeiten, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen. Die Antirassismus-Strafnorm ist kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Das Problem: Rein rechtlich gehört der Arbeitsplatz zum privaten Raum und ist deshalb von der Antirassismus-Strafnorm ausgenommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben mit dem heutigen Gesetz nur sehr wenig Chancen mit einer ­zivilrechtlichen Klage.

Hilmi Gashi, Migrationsbeauftragter der Unia, sagt: «Es ist höchste Zeit, dass die Schweiz einen effektiven Schutz gegen die verschiedenen Formen der rassistischen Diskriminierung am Arbeitsplatz einführt.» Die Migrationskonferenz der Gewerkschaft Unia hat bereits vor drei Jahren eine entsprechende Resolution mit dem Titel «Stopp Rassismus am Arbeitsplatz!» verabschiedet. Und verlangt eine ­Aktualisierung des Strafgesetzes und eine landesweite Informationskampagne zur ­Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten und ihren Nachfahren. Auch und gerade am Arbeitsplatz.

FORDERT STRENGERE GESETZE: Unia-Migrationsbeauftragter Hilmi Gashi. (Foto: Manu Friederich)

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