Sie verstehen nur Bahnhof? Nach diesem Artikel kapieren wir, was uns der Vorsorgeausweis eigentlich sagen will
Und jährlich grüssen diese Fragezeichen

Der Vorsorgeausweis ­enthält wichtige Infos zur Altersrente – ­er ist aber auch kompliziert und enthält Fachbegriffe, die sich einem nicht sofort erschliessen. work erklärt, welche Informationen Sie auf dem Ausweis finden.

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EINE ANSAMMLUNG VON FACHBEGRIFFEN: work hilft Ihnen, die kompliziert formulierten Angaben in Ihrem Vorsorgeausweis richtig zu deuten. (Foto: iStock)

Er flattert jedes Jahr in den Briefkasten – und wandert meistens ungelesen in eine Schublade oder ins Altpapier. Stimmt’s? Der Vorsorge- oder Pensionskassenausweis ist ein kompliziertes Sammelsurium an Begriffen und ­Zahlen. Was die Sache nicht gerade einfacher macht: Wie der Ausweis aussieht und welche­ ­Daten er preisgibt, ist von Pen­sionskasse zu Pensionskasse verschieden. Ein paar gemeinsame Nenner gibt es aber:

Ein Muss

Eine Gemeinsamkeit ist, dass ihn alle bekommen. Denn die Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten einmal pro Jahr einen Vorsorgeausweis zu senden. Dieser muss zwingend enthalten: Informationen zu den Leistungsansprüchen, zum versicherten Lohn, zum Beitragssatz, zum Altersguthaben ­sowie zu Organisation und Finanzierung. Es kann sein, dass Ihr Vorsorgeausweis nur diese obligato­rischen Daten enthält. Manche Kassen teilen ihren Kundinnen und Kunden noch etwas mehr mit, zum Beispiel können sie Angaben dazu machen, wie sich eine frühzeitige Pension auf die Rente auswirken würde.

Personalien

Wer ist versichert? Zuerst einmal muss das Dokument neben den Personalien wie Namen, Geburtsdatum und Zivilstand auch die AHV-, die Versichertennummer und das Datum des Eintritts in die Pensionskasse enthalten. Dieses Datum muss mit dem Zeitpunkt des Arbeitsbeginns bei Ihrer gegenwärtigen ­Arbeitgeberin übereinstimmen. Zum Zivilstand: Manche Pensions­kassen ermöglichen es Paaren, die im Konkubinat leben, die Partnerin oder den Partner zu melden, damit diese im Todesfall Leistungen beanspruchen können – auch ohne Trauschein. Es kann sein, dass bestimmte Bedingungen dafür erfüllt sein müssen wie zum Beispiel ein gemeinsames Kind oder eine Mindestanzahl an Jahren in der gemeinsamen Wohnung. Diese Bedingungen müssen im Reglement der Pensionskasse festgehalten sein.

Lohn

In Bezug auf den Lohn werden neben dem Beschäftigungsgrad der von Ihrem Arbeitgeber gemeldete Jahresbruttolohn und der versicherte Lohn aufgeführt. Denn: Es wird nicht der gesamte Lohn ­obligatorisch versichert. Was wegfällt, ist der sogenannte Koordinationsabzug. Bei Pensionierung, Invalidität oder Tod werden die Vorsorgeleistungen ausgehend vom versicherten Lohn berechnet.

(Über)obligatorisch

Wenn Sie Ihren Vorsorgeausweis studieren, werden Sie wahrscheinlich über zwei Begriffe stolpern: obligatorisch und überobligatorisch. Obligatorisch werden die Mindestbeiträge genannt. Das Gesetz legt die Leistungen fest, die jede Pensionskasse mindestens erfüllen muss. Obligatorisch versichert sind die Löhne zwischen der Eintrittsschwelle und dem oberen Grenzbetrag, zurzeit zwischen 22 680 und 90 720 Franken pro Jahr. Gehen die Leistungen der Vorsorgeeinrichtung darüber hinaus, werden sie überobligatorisch genannt.

Altersguthaben

In jedem Vorsorgeausweis gibt es einen Abschnitt zum Altersguthaben. Hier erfahren Sie, wie viel Sie bisher angespart haben – und wie viel es etwa sein wird, wenn sie pensioniert werden. Das ausgewiesene Altersguthaben entspricht dem Stand am Ausstellungsdatum des Vorsorgeausweises. Es setzt sich aus den von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber einbezahlten Sparbeiträgen sowie den gut­geschriebenen Zinsen zusammen. Das sogenannte projizierte oder hochgerechnete Altersguthaben ist eine Schätzung und basiert auf dem aktuellen Stand: Es zeigt auf, wie viel Ihnen zusteht, wenn Sie bis zur ordentlichen Pensionierung den gleichen Lohn erhalten wie jetzt. Je nach Pensionskasse wird dieses projizierte Altersguthaben mit oder ohne Verzinsung genannt. Der verwendete Projektionszinssatz ist eine Annahme. Für die Berechnung der späteren Altersrente ist der Umwandlungssatz entscheidend, der sich bis zum Pensionierungszeitpunkt ebenfalls noch ­ändern kann. Er bestimmt, vereinfacht gesagt, wie das angesparte Altersguthaben in eine lebenslange Altersrente umgerechnet wird. Sie erfahren an dieser Stelle auch, wie sich das voraussichtliche Kapital bei einer vorzeitigen Pensionierung verhält. Je weiter Sie aber vom Pensionsalter entfernt sind, desto weniger sollten Sie diese Schätzung für bare Münze nehmen – im wahrsten Sinn des Wortes.

Tod oder Invalidität

Die Pensionskasse erbringt auch Leistungen, falls die versicherte Person stirbt oder durch Unfall oder Krankheit invalid wird. Die Höhe dieser Beiträge wird im Vorsorgeausweis ebenfalls ausgewiesen. Beim Tod erhalten die Ehefrau oder der Ehemann sowie die Kinder eine Rente. Gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerinnen und Partner sind den verheirateten Paaren gleichgestellt. Stirbt eine Person, die bereits eine Altersrente bezieht, hat die Ehepartnerin oder der Ehepartner das Recht auf 60 Prozent der Altersrente der verstorbenen Person.

Finanzierung

Die Finanzierung zeigt auf, wer wie viel in die Pensionskasse einzahlt. Der Abzug, den Sie leisten müssen, nämlich die Altersgutschriften, steigt mit zunehmendem Alter. Vom gesamten Betrag darf Ihnen höchstens die Hälfte belastet werden, der Rest liegt bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber.

Die Möglichkeiten

Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie auch einen Hinweis zum «Einkauf», also dazu, ob Sie Ihr persönliches Altersguthaben mit einer Einzahlung erhöhen können, um Vor­sorgelücken zu schliessen, und wie hoch der maximale Vorbezug beim Kauf von Wohneigentum ist.

work-Tipp: Wer hilft weiter?

Es gibt verschiedene Pensions­kassen und unterschiedliche Pensionskassenmodelle mit diversen überobligatorischen Leistungen. Was genau für Sie gilt, erfahren Sie in Ihrem Vorsorgeausweis und im Pensionskassenreglement. Ist Ihnen etwas unklar, zögern Sie nicht, Ihre Vorsorgestiftung zu ­kontaktieren! Sie ist verpflichtet, Ihnen vollumfänglich Auskunft zu geben. Vielleicht hilft Ihnen auch das Glossar des Bundesamtes für ­Sozialversicherungen weiter, wenn Sie einzelne Begriffe nach­schlagen möchten.


MovendoKurse zur Pension

Sie möchten den Vorsorgeausweis gerne mit jemandem besprechen und mehr darüber erfahren, wie viel ­Ihnen im Pensionsalter zusteht? Das Weiterbildungsinstitut der Gewerkschaften, Movendo, bietet Kurse zum Thema an. Der Kurs ­«Rentenplanung: Welches Einkommen habe ich im ­Alter?» findet mehrmals pro Jahr in verschiedenen Schweizer Städten statt und richtet sich an Gewerkschaftsmitglieder sowie ­Interessierte. Die Teilnehmenden erfahren, wie die AHV-Rente berechnet wird, wie Ergänzungsleistungen funktionieren, wie sie sie beantragen können und wie der Vorsorgeausweis zu ­lesen ist. Sie nehmen den eigenen Vorsorgeausweis an den Kurs mit und lernen, welche Pensionskassen­rente Sie erwarten können.

Mehr Wissen

Wenn die Pensionierung näher rückt, warten neben finanziellen noch ganz andere Fragen: Wie kann ich den neuen ­Lebensabschnitt planen und gestalten? Wie schaffe ich es, nicht in ein Loch zu fallen? Der Kurs «Vorbereitung auf die Pensionierung» ­richtet sich an Menschen, die zwei bis fünf Jahre vor der Pensionierung stehen. Darin lernen die Teilnehmenden, wie sie die neue Phase als Chance sehen und wie sie den Abschnitt planen können. Auch Er­wartungen und Ängste werden be­sprochen. 

Infos und Anmeldung:
www.movendo.ch

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