Bilaterale III: Bundesrat schraubt an der «Massnahme 14»
Lohnschutz: Jetzt ist das Parlament am Zug

Die Bilateralen III gefährden unbestritten den Lohnschutz in der Schweiz. Mit 14 innenpolitischen Massnahmen will der Bundesrat die Schweizer Löhne schützten. Seine Vorschläge sind für die Gewerkschaften das absolute Minimum.

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ABKOMMEN MIT DER EU: Der Bundesrat ist bereit, die Schweizer Löhne zu schützen. (Foto: Keystone)

Das «Bilateralen III» schwächen nicht «nur» den Lohnschutz, sondern macht es auch zwielichtigen Firmen aus EU-Staaten einfacher, in der Schweiz ihr Unwesen zu treiben. Weil die Kaution abgeschafft wird. Die Unia hat sich zusammen mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) in den innenpolitischen Verhandlungen zum Lohnschutz ebenso hartnäckig wie energisch dafür eingesetzt, dass die Verschlechterungen im Abkommen mit der EU durch innenpolitische Massnahmen korrigiert werden.

Harte Verhandlungen

In langwierigen Verhandlungen mit Arbeitgebern und Kantonen wurde ein Massnahmenpaket erarbeitet, das der Bundesrat im vergangenen März übernommen hat. Die Hauptpunkte:

  • Spesenregelung: EU-Firmen, die Beschäftigte in die Schweiz entsenden, müssen künftig sicherstellen, dass diese dieselben Spesen erhalten wie hiesige Arbeitnehmende. Damit soll verhindert werden, dass Spesen als versteckte Form des Lohndumpings missbraucht werden.
  • Haftungskette bei Subunternehmen: Öffentliche Aufträge dürfen nur an Firmen vergeben werden, die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Zudem haften Hauptunternehmen künftig mit, wenn ihre Subunternehmen gegen Vorschriften verstossen.
  • Verbesserungen bei GAV: Das Lohnschutzpaket sieht Anpassungen bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen vor. Allerdings werden leider nur die Quoten für bestehende Gesamtarbeitsverträge angepasst. Das bringt gerade in wachsenden Branchen mit ungenügenden Arbeitsbedingungen wie etwa der privaten Pflege keine Verbesserung.

Die «Massnahme 14»

Das Schweizer Kündigungsrecht entspricht nicht den völkerrechtlichen Standards. Lohnabhängige, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, sind vor willkürlichen Kündigungen bisher kaum geschützt. Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der Uno (ILO) mehrfach kritisiert. Jetzt hat der Bundesrat mit dem Beschluss zum Kündigungsschutz für Personalvertretungen – der sogenannten «Massnahme 14» – den noch fehlenden Teil des Lohnschutzpakets ausformuliert. Die Gewerkschaften hätten sich schärfere Massnahmen gewünscht. Trotzdem ist die nun vorliegende Minimallösung ein wichtiges Element, damit die Schweizer Löhne überprüft und durchgesetzt werden können.

Denn Personalvertreterinnen und Personalvertreter übernehmen im Betrieb sehr viel Verantwortung. In Branchen wie der Maschinen- und Uhrenindustrie, der Chemie/Pharma oder den Banken wird vieles direkt auf Betriebsebene geregelt – von Löhnen über Arbeitszeiten bis zum Gesundheitsschutz. Damit sie diese Aufgaben wahrnehmen können, müssen die Mitglieder der Personalkommissionen mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe verhandeln können. Auch bei schwierigen Diskussionen und ohne Angst vor einer Kündigung. Für den SGB ist klar: Der Kündigungsschutz muss integraler Bestandteil der innenpolitischen Massnahmen sein, nur dann ist Lohnschutz in der Schweiz gewährleistet.

«Ohne Lohnschutz, ohne uns!»

Unia-Präsidentin Vania Alleva betont immer wieder:

Für uns ist entscheidend, dass das Parlament das innenpolitische Sozialpartner-Paket mit dem aussenpolitischen Vertragswerk mit der EU verbindet und ohne inhaltliche Abstriche verabschiedet. Erst dann können wir beurteilen, ob das neue Abkommen mit der EU den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützt und nicht schadet. Nur dann wird die Unia zustimmen.

Diese Haltung hat auch der Unia-Kongress im vergangenen Oktober nach engagierten und fundierten Diskussionen bestätigt. Der Kongress lehnte Anträge für ein sofortiges Nein zu den Bilateralen III zwar ab. Doch Debatte und Ergebnis machten es einmal mehr deutlich: Eine Ja-Parole zu den Bilateralen III von der Unia kann es nur geben, wenn die Löhne mit den von den Gewerkschaften erkämpften innenpolitischen Massnahmen geschützt werden. Dazu braucht es im Minimum die 14 innenpolitischen Massnahmen. Jetzt ist das bürgerlich dominierte Parlament am Zug.

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