Obwohl sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen:
Fast eine Million Menschen lassen sich nicht einbürgern

Mehr als die Hälfte der ausländischen Wohnbevölkerung erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das sind 1,2 Millionen Menschen. Dennoch erhielten im Jahr 2022 lediglich 40’000 Personen den roten Pass. Eine neue brisante Studie zeigt die Gründe auf. 

Beitrag vorlesen lassen.
0:00 / 13:31
DER SCHWEIZERPASS: Er wird immer mehr zum Privileg für Gutverdienende. (Foto: Keystone)

Hier aufgewachsene Ausländer sind dank des Besuchs schweizerischer Schulen mit unseren Gegebenheiten weitgehend vertraut und nur den Papieren nach Ausländer. Ihre volle Eingliederung in die schweizerische Gesellschaft ist mit allen Mitteln zu fördern.

Diese feurige Rede für die erleichterte Einbürgerung stammt nicht etwa vom amtierenden Justizminister Beat Jans (SP). Es war CVP-Bundesrat Kurt Furgler, der sich im Jahr 1982 für die erleichterte Einbürgerung von Secondos und Secondas starkmachte. Die Schweizerinnen und Schweizer lehnten die Vorlage damals mit 55 Prozent Nein-Stimmen ab (siehe Beitrag mit Paul Rechsteiner unten). Damals hatte der Bundesrat eine klare Haltung: Alle Menschen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, sollen das Recht auf politische Mitbestimmung haben und nicht diskriminiert werden. Heute sucht man einen solchen staats-politischen Anspruch des Bundesrates vergebens.

Bundesrätliches Schulterzucken 

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» ohne jeglichen Gegenvorschlag zur Ablehnung. Diese will das Schweizer Bürgerrecht nach einem rechtmässigen Aufenthalt von fünf Jahren und bei Grundkenntnissen einer Landessprache möglich machen. Aktuell ist das Einbürgerungsverfahren je nach Kanton und Gemeinde verschieden. Diese fehlende Chancengleichheit bei der Einbürgerung ist auch Thema einer neuen Studie, die das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) im Januar veröffentlicht hat. Die Studie angestossen hat die Ex-Ständerätin und Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone. Sie wolle der «tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen». Ihr Vorstoss veranlasste den Bundesrat dazu, die Studie in Auftrag zu geben. Sie liefert die neusten Zahlen und erklärt die Gründe für die hohe Zahl von Nichteinbürgerungen. Mazzone sagt zu work:

Der Bericht zeigt, wie die Einbürgerung immer mehr zu einem Privileg für gutverdienende und gutausgebildete Personen geworden ist. Wenn nur die Aufenthaltsdauer und die Sprachkenntnisse relevant wären, würden fast 80 Prozent der Befragten die Einbürgerung verlangen.

Gründe für die (Nicht-)Einbürgerung

1,2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer, also mehr als die Hälfte der ausländischen Wohnbevölkerung, erfüllen die Voraussetzungen des Bundes für eine Einbürgerung. Dennoch wurden im Jahr 2022 lediglich 40'000 Personen eingebürgert. Mit einer durchschnittlichen Einbürgerungsquote von rund 1,7 Prozent der ausländischen Wohnbevölkerung liegt die Schweiz unter dem Gesamtdurchschnitt der EU (2,2%) und deutlich hinter Spitzenreiter Schweden (10,6%). Als wichtigste Motive für eine Einbürgerung nennen die etwa 4000 Befragten die eigene Integration in der Schweiz sowie politische Mitbestimmungsrechte. Gegen eine Einbürgerung sprechen vor allem hohe Kosten (je nach Kanton und Gemeinde zwischen 600 und 5200 Franken), ein als kompliziert und belastend wahrgenommenes Verfahren sowie die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, wenn eine Doppelbürgerschaft nicht erlaubt ist.

Viele Angehörige der zweiten Generation wollen zudem nicht um etwas bitten, das sie als selbstverständlich erachten. Rund sieben von zehn einbürgerungsberechtigten Personen geben an, sich einbürgern lassen zu wollen oder dies zumindest langfristig anzustreben.

Schweizer Klassengesellschaft 

Die Studie zeigt auch, dass Faktoren wie höhere Bildung, jüngeres Alter, tiefere Gebühren und weniger restriktive kantonale Regelungen die Wahrscheinlichkeit einer Einbürgerung deutlich erhöhen. Die Einbürgerung in der Schweiz ist insbesondere für Menschen ohne höheren Bildungsabschluss ein schwieriges Unterfangen. Die Anteile der Einbürgerungen von Staatsangehörigen ausserhalb der EU sind zwischen 2020 und 2022 ebenfalls gesunken. Mazzone findet es problematisch, dass heute eine C-Bewilligung für die Einbürgerung nötig ist und damit insbesondere Menschen, die nicht aus der EU stammen, benachteiligt werden. Ein weiteres Problem sieht sie in der häufigen Ablehnung der Gesuche durch die Gemeinden. Sie sagt: «Oft führen willkürliche Kriterien wie angeblich fehlende Kenntnisse der ‹Schweizer Lebensart› oder mangelnder Kontakt mit der lokalen Bevölkerung zu einem negativen Entscheid.» Die Gemeinden würden auch viele Verfahren einstellen, was darauf hindeute, dass die Behörden entmutigend auf das Einbürgerungsverfahren einwirken.

Einbürgerungen einfacher machen

Um Einbürgerungen zu fördern, wären vereinfachte Verfahren, niedrigere Kosten sowie eine stärkere Harmonisierung der kantonalen Anforderungen wirksam, folgert die Studie. Doch der Bundesrat bleibt trotz der geringen Anzahl von Einbürgerungen und fehlender Chancengleichheit passiv. Als Antwort auf die Resultate der Studie schreibt er lediglich: «Der Bundesrat regt an, dass die Kantone aufgrund der Ergebnisse der Studie und des Gutachtens gemeinsam Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Harmonisierung des Einbürgerungsverfahrens prüfen.» Dabei könnte er konkrete Vorschläge machen wie: Die zweite Generation könnte von den Gemeinden explizit zur Einbürgerung eingeladen werden. Die Sprachvoraussetzungen könnten gelockert statt verschärft und die Kosten der Einbürgerung auf eine minimale Schreibgebühr reduziert werden. Mazzone sagt:

Es ist höchste Zeit für weniger Willkür und mehr Demokratie in der Schweiz. Ein Viertel der Bevölkerung ist von der Mitbestimmung ausgeschlossen, obwohl diese Menschen hier leben, arbeiten und Teil unserer Gesellschaft sind. Deswegen ist die Demokratie-Initiative dringend nötig: um den Zugang zum Schweizer Pass zu vereinfachen und zu beschleunigen.

2,4 Millionen Ausländer: Die Viertel-Schweiz 

Ende 2025 lebten 2,4 Millionen Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz. Das entspricht mehr als einem Viertel der Gesamtbevölkerung. Rund 1,5 Millionen Menschen gehören zur ersten Ausländergeneration, die nach ihrem 18. Lebensjahr in die Schweiz eingewandert ist. Die zweite Ausländergeneration, die in der Schweiz geboren oder vor ihrem 8. Lebensjahr eingereist ist, sowie die dritte Generation umfassen zusammen 630'000 Personen. 

Aufgrund der Nettozuwanderung und der gleichzeitig sinkenden Einbürgerungsquote ist der Ausländeranteil in der Schweiz in den letzten Jahren auf über 27 Prozent gestiegen und liegt damit ein Vielfaches über dem EU-Durchschnitt (8,4 Prozent).


Das Auf und Ab des Schweizer BürgerrechtsDer Ungeist der «Schweizermacher» ist immer noch makabere Realität

Der langjährige SGB-Präsident und ehemalige SP-Ständerat Paul Rechsteiner (73) zeichnet die wichtigsten Entwicklungen des Schweizer Bürgerrechts nach und zeigt auf, wie der Bundesrat nach rechts gerückt ist. 

BEAMTE IM SCHNÜFFELWAHN: Szene aus dem Film «Die Schweizermacher». (Foto: zvg)

1982: Abstimmung über erleichterte Einbürgerung

Der Bundesrat will den in der Schweiz aufgewachsenen Ausländerinnen und Ausländern (zweite Generation) die erleichterte Einbürgerung ermöglichen. Die Vorlage scheitert mit 55 Prozent Nein-Stimmen.

1992: Neues Bürgerrechtsgesetz

Ein neues Bürgerrechtsgesetz tritt in Kraft. Die Rechtslage für binationale Paare verbessert sich deutlich durch die geschlechtsunabhängig verankerte erleichterte Einbürgerung des Partners oder der Partnerin nach fünf Jahren Ehe. Auch das Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit wird abgeschafft. Hier gehört die Schweiz im europäischen Vergleich sogar zu den Vorreiterinnen.

1994: Volksmehr für erleichterte -Einbürgerung

Der Bundesrat unternimmt einen weiteren Anlauf, um Menschen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, das Bürgerrecht und demokratische Mitsprache zu verleihen. 53 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer stimmen zu, doch die Vorlage scheitert am Ständemehr. 

2000–2009: Bundesgerichtsurteile zu Emmen LU und Rheineck SG

Das Bundesgericht urteilt in zwei wegweisenden Fällen gegen willkürlich verweigerte Einbürgerungen durch die Gemeinden Emmen und Rheineck. Im Fall Emmen hob das Bundesgericht den diskriminierenden negativen Entscheid auf, der sich ausschliesslich gegen Personen aus Ex-Jugoslawien gerichtet hatte. Im Falle Rheineck ordnete das Bundesgericht erstmals an, dass die Betroffenen eingebürgert wurden. Dies, nachdem sich die Mehrheit der Bürgerversammlung trotz Aufhebung des diskriminierenden ersten Entscheids geweigert hatte, die Diskriminierung zu beseitigen.

2004: Dritter Anlauf zur erleichterten Einbürgerung

Der Bundesrat lanciert einen weiteren Versuch für eine erleichterte Einbürgerung der zweiten Generation. Doch auch diese Vorlage wird abgelehnt, diesmal von Volk und Ständen. 

2017: Erleichterte Einbürgerung für dritte Generation

Die Verfassungsrevision zur erleichterten Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer dritten Generation wird mit 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Doch das Gesetz wird so restriktiv umgesetzt, dass die Effekte minimal bleiben: unter anderem durch eine willkürliche Altersgrenze von 25 Jahren. Bis dann muss das Gesuch für eine erleichterte Einbürgerung spätestens eingereicht sein. 

2018: Revision des Bürgerrechtsgesetzes

Die Wohnsitzpflicht wird von zwölf auf zehn Jahre reduziert. Gleichzeitig werden aber auch weitere Hürden eingeführt, indem neu die Niederlassungsbewilligung C zwingend vorausgesetzt wird. Und die sprachlichen Anforderungen werden so verschärft, dass viele Migrantinnen und Migranten ohne höheren Bildungsabschluss keine Chance auf Einbürgerung mehr haben. 

Über diese letzte Revision des Bürgerrechts sagt Paul Rechsteiner: «Wer nicht über eine höhere Schulbildung verfügt und manuelle Arbeit zum Beispiel auf dem Bau oder in der Reinigung verrichtet, kommt kaum mehr über die immer höheren formellen Anforderungen. Auch die teilweise grotesken Einbürgerungstests sind schikanös, wie die Praxis zeigt. Der Ungeist der ‹Schweizermacher›, bis heute der erfolgreichste Schweizer Film aller Zeiten, ist an manchen Orten noch immer makabre Realität.» 

Bundesrat rückt nach rechts

Auch der Bundesrat ist beim Bürgerrecht deutlich restriktiver geworden. Rechsteiner sagt: «Der Bundesrat stellte sich im Gegensatz zu heute jedes Mal mit Überzeugung hinter die Einbürgerungsvorlagen für die zweite Generation. Für den heutigen Bundesrat ist die erleichterte Einbürgerung dieser in der Schweiz aufgewachsenen Menschen kein Thema mehr, sosehr die ‹Demokratie-Initiative› Anlass dazu geboten hätte. Dass dies nicht geschehen ist, zeigt, wie gravierend sich die Verhältnisse in unserer Regierung inzwischen verschoben haben.»

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.