Wirtschaftskommission des Nationalrats kuscht vor Immo-Haien
Bürgerliche bremsen Bau bezahlbarer Wohnungen

Hunderttausende Haushalte leiden unter der Bezahlbarkeitskrise auf dem Wohnungsmarkt. Eines der wenigen wirksamen Gegenmittel: mehr gemeinnütziger Wohnungsbau. Doch die Rechten und Bürgerlichen bocken.

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WO FINDE ICH DENN NOCH EINE BEZAHLBARE WOHNUNG? In der Schweiz werden die Mieten immer teurer – und den Rechten ist es egal. (Montage: work)

Wohnen ist ein Menschenrecht. Keine und keiner kann nicht wohnen. Die Schweiz hat mit 36 Prozent die niedrigste Wohneigentumsquote Europas. Und einen schwachen Mieterinnenschutz. Dies macht sie zu einem Abzockerparadies für Immobilieninvestoren.

Wohnkosten sind oft der grösste Posten im Haushaltsbudget, besonders für Niedrig- und Mittelverdiener, die 25 bis 35 Prozent ihres Einkommens dafür aufwenden müssen. Ab 40 Prozent spricht die Wissenschaft von Überbelastung. Diesen Wert erreichen immer mehr Haushalte.

Denn trotz langer Niedrigzinsphase stiegen die Mieten entgegen dem Gesetz. Eine Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) zeigte bereits 2023:

Seit 2006 kassierten Vermieterinnen und Vermieter 78 Milliarden Franken zu viel.

Allein 2021 waren es 10 Milliarden – das sind durchschnittlich 370 Franken pro Monat und Haushalt. In der Zwischenzeit ist es noch krasser geworden. Kurz: Mieten sind der Kaufkraftkiller Nummer eins.

Arbeitsverweigerung

Doch statt wenigstens ein kleines Signal zu setzen, dass auch in Bundesbern die grossen Wohnsorgen der Mehrheit ernst genommen werden, knickte die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) letzte Woche erneut vor der Immobilienlobby ein: Zwar will die bürgerliche Kommissionsmehrheit den «Fonds de Roulement», das zentrale Bundesinstrument zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, bis 2034 weiterführen und um 150 Millionen auf gut 900 Millionen Franken erhöhen. Doch eine weitergehende Aufstockung lehnte die bürgerliche Kommissionsmehrheit ab.

Auch beim zweiten Förderinstrument, den Bürgschaften der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW), wird der Verpflichtungskredit zwar bis 2033 verlängert, aber nicht erhöht. Mit einer substantiellen Aufstockung hätte man zusätzlich rund 9000 Wohnungen unterstützen und realisieren können. Und dem Artikel 108 der Bundesverfassung nachleben: Dieser verpflichtet den Bund ausdrücklich, die Tätigkeit gemeinnütziger Wohnbauträger zu fördern.

Bewährtes Instrument

Die Wurzeln des «Fonds de Roulement» reichen bis 1921 zurück, als der Bund einen ersten Baufonds von 200 000 Franken für Wohnungen für «wenig Bemittelte» sprach. In der heutigen Form ist er seit dem Wohnbauförderungsgesetz von 2003 verankert. Das Parlament beschloss damals einen Rahmenkredit von über zwei Milliarden Franken für die Wohnraumförderung insgesamt – davon 510 Millionen Franken für zinsgünstige Darlehen, mit denen der Fonds alimentiert wurde, sowie weitere Mittel in Form von Eventualverpflichtungen. 2019 folgte ein zusätzlicher Kredit von 250 Millionen Franken zur weiteren Stärkung des Fonds.

Einfach und effizient

Das Prinzip ist ebenso einfach wie effizient: Der Fonds stellt gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige, rückzahlbare Darlehen für Neubauten, Sanierungen, Erwerb oder Landkäufe zur Verfügung. Die Darlehen sind grundpfandgesichert und bis zu zwei Prozentpunkte günstiger als der Referenzzinssatz, jedoch mindestens bei einem Prozent. Entscheidend: Der Fonds funktioniert revolvierend. Das heisst:

Rückzahlungen fliessen zurück und stehen für neue Projekte zur Verfügung – ein dauerhafter Förderkreislauf bei einmaliger Einlage.

Rückzahlungen fliessen zurück und stehen für neue Projekte zur Verfügung – ein dauerhafter Förderkreislauf bei einmaliger Einlage. Verwaltet wird er treuhänderisch durch die Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger, die Aufsicht hat das Bundesamt für das Wohnungswesen.

Bürgerliche blocken

Gemeinnütziger Wohnungsbau hat zwar eine lange Tradition, doch eine viel zu geringe Bedeutung. Dabei löst die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus gleich zwei drängende Probleme:

Sie schafft mehr Wohnraum, und zwar bezahlbaren.

Politisch war und ist der «Fonds de Roulement» allerdings seit je umkämpft. Bürgerliche Parteien – allen voran SVP und FDP – stellen ihn regelmässig in Frage. Sie beklagen, was sie immer beklagen, wenn sie die Interessen des Kapitals bedroht sehen: «Marktverzerrung», «unnötige Staatseingriffe». Bereits bei der Aufstockung 2017 stellte die SVP den Fortbestand des Fonds grundsätzlich in Frage.

Gewerkschaften sauer

Für die Gewerkschaften ist der Entscheid der WAK-N unverständlich. SGB-Zentralsekretär Reto Wyss sagt: «Einfacher und schneller als mit einer Aufstockung des ‹Fonds de Roulement› lässt sich der gemeinnützige Wohnungsbau auf Bundesebene nicht fördern.» Die Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit: 2024 wurden aus dem Fonds Darlehen von 92 Millionen Franken gesprochen. Das waren doppelt so viel wie im langjährigen Schnitt. Nicht einmal vier Prozent aller Mietwohnungen in der Schweiz gehören gemeinnützigen Bauträgern. Wyss bringt es drastisch auf den Punkt:

Der Patient muss nicht nur am Leben gehalten, er muss endlich aus der Schockstarre geholt werden.

Dass die Kommission auf dem bisherigen, längst zu tiefen Niveau verharre, sei ein Einknicken vor den Interessen der Immobilienwirtschaft.

Nun ist der Nationalrat am Zug. Er kann den Entscheid seiner Kommission korrigieren. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

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