Bundesrat schickt Bilaterale III mit 14 innenpolitischen Massnahmen ins Parlament
Ohne wirksamen Lohnschutz kein Ja der Gewerkschaften

Das EU-Paket ist einen Schritt weiter: Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsantworten ausgewertet und hält an den 14 innenpolitischen Mass­nahmen zum Lohnschutz fest. Ab dem Frühling ist das ­Parlament am Zug.

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SCHWEIZ – EU: Das Abkommen darf den Arbeitenden nicht schaden. (Foto: Keystone)

Die Schweiz ist auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Die Personenfreizügigkeit mit der EU ist dank den wirksamen flankierenden Massnahmen (FlaM) ein Fortschritt für alle Lohnabhängigen in der Schweiz. Doch dieser Lohnschutz ist durch das vom ­Bundesrat ausgehandelte Abkommen gefährdet. Das Abkommen schwächt nicht «nur» den Lohnschutz, sondern macht es auch zwielichtigen Firmen aus EU-Staaten einfacher, in der Schweiz ihr Unwesen zu treiben. Weil die Kaution abgeschafft wird. Darum sind innenpolitische Massnahmen, die diese Rückschritte kompensieren, zwingend. Denn: Ein EU-Paket, das den Arbeitnehmenden schadet, werden die Gewerkschaften nicht unterstützen. Ihre Haltung ist seit Beginn der Diskussionen klar und unmissverständlich: Der Lohnschutz ist und bleibt die rote Linie.

Absichern

In über 100 Verhandlungsrunden haben die Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden ein Paket von 13 Massnahmen verhandelt, das den Grundsatz «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» sichert. Gegen eine 14. Massnahme wehren sich die Arbeitgeber-Funktionäre mit Zähnen und Klauen: es geht um einen ein bisschen besseren Kündigungsschutz.

Das heutige Schweizer Kündigungsrecht entspricht unabhängig von den Bilateralen III schon heute nicht den völkerrechtlichen Standards.

Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der Uno (ILO) mehrfach kritisiert. In der Schweiz sind Lohnabhängige, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, nicht vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Jetzt ist der Bundesrat bereit, minimale Verbesserungen zu machen. Und hält an dieser 14. Massnahme trotz Bossen-Aufstand fest. Bis im März laufen weitere Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgebern. Danach ist das Parlament am Zug.

Klare Ansage

Bereits im März, als der Bundesrat die Bilateralen III in die Vernehmlassung schick-
te, äusserte sich Unia-Präsidentin Vania Alleva unmissverständlich:

Für uns ist entscheidend, dass das Parlament das innenpolitische Sozialpartner-Paket mit dem aussenpolitischen Vertragswerk mit der EU verbindet und ohne inhaltliche Abstriche verabschiedet. Erst dann können wir beurteilen, ob das neue Abkommen mit der EU den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützt und nicht schadet. Nur dann wird die Unia zustimmen.

Diese Haltung bekräftigte der Unia-Kongress diesen November in Brig über­deutlich.

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