work hilft weiter: Das wichtigste Grundwissen zur Altersvorsorge
Wie war das noch mal mit diesen Säulen?

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Ja, das Thema ist ­trocken, und ja, es lässt sich gut verdrängen. Und doch sollten auch jene, die nicht kurz vor der ­Pensionierung stehen, über Grundwissen in ­Sachen Vorsorge verfügen.

DIE ZUVERLÄSSIGSTE SÄULE: Die AHV steht jedem und jeder zu, auch den Geringverdienern – und wird bald auch 13 Mal im Jahr ausbezahlt. (Foto: Keystone)

Das Schweizer Vorsorgesystem ist auf drei Säulen aufgebaut. Diese ergänzen sich und erbringen finanzielle Leistungen bei Pensionierung, bei Invalidität oder bei einem Todesfall.

DIE ERSTE SÄULE hat das Ziel, die Existenz zu sichern. Sie ist obligatorisch und staatlich. Die erste Säule besteht aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV, IV). Alle Personen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, sind versichert und haben Anspruch auf Leistungen. Die Beiträge werden monatlich direkt vom Lohn abgezogen. Wer nicht erwerbstätig ist, muss mindestens den Minimalbetrag einzahlen – ausser die Ehepartnerin oder der Ehepartner verdient genug, so dass zum mindesten der doppelte Minimalbeitrag abgezogen wird. Der jährliche Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt zurzeit 530 Franken. Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl Beitragsjahre ab.

DIE ZWEITE SÄULE ist die berufliche Vorsorge. Erwerbstätige sind in der Regel über ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen. Die Beiträge variieren je nach Höhe des Lohns und werden monatlich direkt vom Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber muss mindestens denselben Betrag einzahlen. Die Beiträge für Betriebsunfälle müssen ebenfalls vom Betrieb übernommen werden. Anders als bei der ersten Säule, wo das Geld von den aktiven Versicherten direkt zu den Pensionierten fliesst, legt die Pensionskasse das gesammelte Kapital an. Wird eine versicherte Person pensioniert, wandelt die Pen­sionskasse das Guthaben in eine Rente um. Eine Person ist nur dann gemäss BVG versichert, wenn sie einen Jahreslohn von mindestens 22 680 Franken (Stand 2025) erzielt.

DIE DRITTE SÄULE ist die private Vorsorge (Säule 3 a und 3 b) und soll für den sogenannten Zusatzbedarf sorgen. Sie ist freiwillig, sprich: Wer genug verdient, kann sich eine dritte Säule leisten und ist im Alter besser abgesichert. Diese Beiträge werden selbst bezahlt und nicht direkt vom Lohn abgezogen. Ein vom Bundesrat festgelegter Maximalbeitrag kann jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Ergänzungsleistungen

Dennoch ist es in der Schweiz die harte Realität, dass viele Menschen nach der Pensionierung in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Gerade Menschen, die Teilzeit gearbeitet, Care-Arbeit geleistet haben oder zu Niedriglöhnen angestellt waren, können sich nur auf die AHV verlassen. Ihnen fehlt sowohl die zweite als auch die dritte Säule. Wenn das Renteneinkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, besteht ein Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Eine Einschätzung, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, können Sie online und anonym ­erhalten. Ob Sie tatsächlich Ergänzungsleistungen bekommen, entscheidet die zuständige EL-Stelle Ihres Wohnkantons. Wichtig: Ergänzungsleistungen werden nicht automatisch ausgezahlt, Sie müssen einen Antrag stellen (Kontakt).


AHVAchtung, Lücken!

Wer nicht jedes Jahr den Mindestbetrag in die erste Säule einzahlt – zum Beispiel Personen, die nicht erwerbstätig sind oder eine Weile im Ausland leben –, hat sogenannte Beitrags­lücken. Liegen die Lücken länger als 5 Jahre zurück, hat das eine lebenslange Kürzung der Leistung zur Folge. Bei «jüngeren» ­Lücken ist eine Nachzahlung möglich. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Konto Lücken aufweist, können Sie einen Kontoauszug ­bestellen.

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