Schwanger: Ihre Rechte am Arbeitsplatz
Werdende Mütter haben ein Recht auf Schonung

Sie sind schwanger? Herzlichen Glückwünsch! Jetzt stellen sich Ihnen sicher viele Fragen, auch, was Ihre Arbeitssituation betrifft. work weiss Rat!

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JA NICHT REDUZIEREN! Schwangere Berufstätige sollten ihr Pensum nicht reduzieren, da der Lohn im Mutterschutz sonst noch mehr schrumpft. Besser ist die Krankschreibung. Foto: Canva.

Wann muss ich meine Chefin oder meinen Chef über die Schwangerschaft informieren?

Sie haben das Recht, über Ihre Schwangerschaft zu schweigen. Das heisst: Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Vorgesetzte über Ihren Zustand zu informieren. Allerdings tun Sie sich meist keinen Gefallen, wenn Sie die Schwangerschaft zu lange für sich behalten. Ihr Chef kann nur auf Ihren Zustand Rücksicht nehmen, wenn er von der Schwangerschaft weiss. Sie sollten aber spätestens dann informieren, wenn Sie die gewohnten Arbeiten nicht mehr erledigen können oder wenn sie Schonung brauchen.

Ich bin noch in der Probezeit. Kann mir wegen der Schwangerschaft gekündigt werden?

Während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt stehen Sie unter Kündigungsschutz. In der Schwangerschaft auch dann, wenn Ihre Vorgesetzten noch nicht über den kommenden Nachwuchs Bescheid wussten. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Dieser Kündigungsschutz gilt jedoch während der Probezeit noch nicht. Doch wird Ihnen dann einzig und allein deshalb gekündigt, weil Sie schwanger sind, so ist dies missbräuchlich. Wird die Kündigung nicht zurückgezogen, können Sie eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen geltend machen.

Ich arbeite im Stundenlohn. Habe ich trotzdem ein Anrecht auf bezahlten Mutterschaftsurlaub?

Auch wenn Sie im Stundenlohn arbeiten, haben Sie nach der Geburt Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Allerdings gibt es dafür zwei Bedingungen: Erstens müssen Sie in den neun Monaten vor der Geburt AHV-Beiträge bezahlt haben. Zweitens müssen Sie während der Schwangerschaft mindestens fünf Monate berufstätig gewesen sein. Sie erhalten dann 80 Prozent Ihres Durchschnittslohns.

Ich muss bei der Arbeit vorwiegend stehen, was mir nun mit wachsendem Bauch zunehmend Mühe bereitet. Mein Arbeitgeber hat dafür aber nicht viel Verständnis. Was kann ich tun?

Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat darf Sie der Betrieb nicht länger als vier Stunden pro Tag für Arbeit einsetzen, bei der Sie stehen müssen. Für die restliche Zeit muss Ihnen Ihre Chefin oder Ihr Chef eine gleichwertige Tätigkeit anbieten, bei der Sie sitzen können. Ist das nicht möglich, haben Sie das Recht, zu Hause zu bleiben und für die Stunden, die die vier Stunden Arbeit im Stehen übersteigen, 80 Prozent Ihres Lohns zu beziehen. Arbeiten, die vom Gesetz als beschwerlich eingestuft werden, dürfen von schwangeren und stillenden Frauen grundsätzlich nicht übernommen werden. Die Mutterschutzverordnung enthält eine Liste von Arbeiten, die Sie in Ihrem Zustand nicht oder nur bedingt ausführen dürfen, zum Beispiel das Bewegen schwerer Lasten von Hand (regelmässig mehr als 5 kg, gelegentlich mehr als 10 kg). Doch auch von sogenannt subjektiv beschwerlichen Arbeiten, also von Arbeiten, die Sie persönlich als beschwerlich empfinden, muss Sie Ihre Chefin oder Ihr Chef entlasten.

Muss ich beim Vorstellungsgespräch sagen, dass ich schwanger bin?

Schwangerschaft ist Privatsache und kein zulässiges Ausschlusskriterium im Bewerbungsverfahren. Ist die Tätigkeit nicht gesundheitsgefährdend, müssen Sie die Schwangerschaft nicht offenlegen. Sie dürfen auch nicht gefragt werden, ob Sie schwanger sind. Tun es Arbeitgebende doch, dürfen Sie lügen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Wenn die Stelle mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist – zum Beispiel bei schweren körperlichen Arbeiten, in der Chemiebranche oder wenn ein Infektionsrisiko besteht – sind Sie zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz des ungeborenen Kindes verpflichtet, über die Schwangerschaft zu informieren.

Wie lange kann ich nach der Geburt zuhause bleiben?

Nach der Geburt des Kindes haben Sie in der Schweiz mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Die Bestimmungen rund um Mutterschaft gehen in manchen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) über das gesetzliche Minimum hinaus, insbesondere was den Mutterschaftsurlaub anbelangt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, sehen Sie Ihren GAV online mit dem GAV-Check ein oder informieren Sie sich beim Unia-Sekretariat in Ihrer Region .

Sich schonen ja, aber:

Pensum keinesfalls reduzieren!

Ist Ihnen das Arbeitspensum während der Schwangerschaft zu hoch und Sie überlegen, die Prozente zu reduzieren? Das sollten Sie auf keinen Fall tun! Denn die Höhe des Erwerbsersatzes, den Sie während des bezahlten Mutterschaftsurlaubs erhalten, berechnet sich nach der Höhe des Lohns vor der Geburt. Bei einem Teilzeitpensum ist dieser entsprechend tiefer. Ist Ihnen das Pensum zu hoch, besprechen Sie sich mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt. Er kann Sie aus medizinischen Gründen teilweise krankschreiben.

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