Ratgeber

Das sind Ihre Rechte als Schwangere

Maria Künzli

Während der Schwanger­schaft und 16 Wochen nach der Geburt stehen Sie unter besonderem Schutz. Bei Ihrer Arbeitsstelle haben Sie Rechte, die Sie kennen sollten.

IHNEN FEHLT DIE ENERGIE? Wenn Sie sich als Schwangere nicht in der Lage fühlen, Ihre Arbeiten zu erledigen, konsultieren Sie am besten Ihre Ärztin. (Foto: iStock)

Zwei dicke rote Striche – Sie sind schwanger! Glückwunsch! Nun gibt es viel zu planen. Vor allem: Wie geht es mit dem Job weiter? Rechtlich gesehen stehen Sie als Schwangere unter besonderem Schutz. work gibt Ihnen die wichtigsten Infos.

Kann mir während der Schwangerschaft gekündigt werden?

Nein, nach Ablauf der Probezeit stehen Sie während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt unter Kündigungsschutz. In der Schwangerschaft auch dann, wenn Ihre Vorgesetzten noch gar nichts vom kommenden Nachwuchs wissen. Wurde Ihnen vor der Schwangerschaft gekündigt, wird die Kündigungsfrist unterbrochen und läuft erst nach Ablauf von 16 Wochen nach der Geburt weiter.

Muss ich meinem Chef sagen, dass ich schwanger bin?

Alles, was Ihren Körper betrifft, ist privat. Sie haben das Recht, über Ihre Schwangerschaft zu schweigen. Viele Frauen behalten die Schwangerschaft während der ersten drei Monate, in denen das Risiko einer Fehlgeburt in der Regel am höchsten ist, für sich. Sie sollten Ihre Chefin oder Ihren Chef aber spätestens dann informieren, sobald Sie Schonung benötigen oder eine bestimmte Arbeit nicht mehr ausführen können. Nur so kann auf Ihren Zustand Rücksicht genommen werden.

Ich habe einen Job, der mich körperlich beansprucht. Muss ich diese Arbeiten noch ausführen?

Arbeiten, die vom Gesetz als beschwerlich eingestuft werden, dürfen von schwangeren und stillenden Frauen nicht übernommen werden. Die Mutterschutzverordnung enthält eine Liste von Arbeiten, die Sie in Ihrem Zustand nicht oder nur bedingt ausführen dürfen. Ihre Arbeitgeberin muss Ihnen eine weniger schwere, aber gleichwertige Arbeit anbieten. Ist dies nicht möglich, haben Sie Anspruch auf 80 Prozent des Lohns und können zu Hause bleiben. Von Arbeiten, die Sie als beschwerlich empfinden, muss Sie Ihre Chefin oder Ihr Chef ebenfalls entlasten.

Muss ich zur Arbeit erscheinen?

Als Schwangere dürfen Sie der Arbeit ohne Angabe von Gründen fernbleiben oder den Arbeitsplatz früher verlassen (Bescheid geben müssen Sie aber). Aber Achtung: Ein Lohnanspruch besteht nur dann, wenn Sie aus medizinischen Gründen arbeitsunfähig sind. Fühlen Sie sich aufgrund der Schwangerschaft nicht imstande zu arbeiten, konsultieren Sie Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt.

Sollte ich mein Pensum ­während der Schwangerschaft reduzieren?

Auf keinen Fall! Die Höhe des Erwerbsersatzes, den Sie während des bezahlten Mutterschaftsurlaubs erhalten, berechnet sich nach der Höhe des Lohns vor der Geburt. Bei einem Teilzeitpensum ist dieser entsprechend tiefer. Ist Ihnen das Pensum zu hoch, besprechen Sie sich mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt. Er oder sie kann Sie aus medi­zinischen Gründen teilweise krank schreiben.

Muss ich Überstunden machen?

Auch hier schützt Sie das Gesetz: Als schwangere oder stillende Frau dürfen Sie nicht länger als die vereinbarte tägliche Arbeitszeit beschäftigt werden. Sie dürfen insgesamt nicht länger als neun Stunden pro Tag arbeiten.


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