Bundesgericht schmettert Gesuche ab
Migros-Läden in Zürich und Winterthur müssen am Sonntag geschlossen bleiben

Und wieder ein Sieg für die Unia: Die Migros wollte trotz Urteil des Verwaltungsgerichts zwei Läden im Kanton Zürich am Sonntag öffnen. Doch das Bundesgericht erteilt dem Detailhandelsriesen eine deutliche Abfuhr.

SHOPPING AUCH AM SONNTAG: Das will die Migros erreichen. (Foto: Keystone)

Das Bundesgericht hat diese Woche zwei Verfügungen publiziert, die den Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter klar über die wirtschaftlichen Interessen eines Grossbetriebs stellt. Die Gewerkschaft Unia erringt damit einen weiteren Etappensieg im Kampf gegen die Turbolädeler, die mit faulen Tricks versuchen, das Verbot der Sonntagsarbeit zu umgehen.

Der lange Rechtsstreit

Doch von vorne: Die Migros betreibt an der Zürcher Zollstrasse eine Migros-Daily-Filiale. Diese liegt in der Nähe des Bahnhofs. Die Migros stufte die Filiale bei der Eröffnung 2019 in einer eigenwilligen Interpretation als Teil des Bahnhofsgeländes ein und liess das Personal deshalb auch am Sonntag zur Arbeit antraben. Die Unia ging dagegen vor und bekam recht.

2020 wurde die Migros wieder kreativ: Sie liess die Filiale «unbemannt» betreiben, mit Self-Checkout-Kassen. Personal musste trotzdem anwesend sei, etwa um Regale aufzufüllen. Die Unia ging dagegen vor und bekam recht.

Beim nächsten Anlauf erhielt die Migros Unterstützung von der Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker-Späh (FDP). Ihr Amt für Wirtschaft und Arbeit und die Migros kamen zum Befund, dass die Daily-Filiale nach der Verkehrsberuhigung der Zollstrasse nun plötzlich zum Bahnhof gehöre und sonntags öffnen dürfe. Wieder ging die Unia dagegen vor und bekam am 27. März 2025 von Verwaltungsgericht recht (work berichtete).

DEFINITIV NICHT IM BAHNHOF: Die Migros-Daily-Filiale an der Zürcher Zollstrasse. (Foto: Unia)

Dasselbe versuchte die Migros übrigens in Winterthur. Die Migrolino-Gooods-Filiale am Bahnhofplatz 6 gehört gemäss Interpretation des Detailhandelsriesen zum Winterthurer Bahnhof und müsste doch auch sonntags geöffnet werden dürfen. Doch tatsächlich liegt die Filiale ausserhalb des entscheidenden Bahnhofsperimeters. Dürfte sie trotzdem sonntags öffnen, hätte dies ein Dammbruch zur Folge. Diverse Shoppingketten, die mehr oder weniger in Bahnhofsnähe liegen, müssten ebenfalls öffnen können. Doch auch in diesem Fall sagte das Verwaltungsgericht Ende März Nein.

Das Jammern der Migros

Gegen beide Urteile legte die Migros Beschwerde ein und machte den Fall damit zu einer Angelegenheit für das Bundesgericht. Mit der Beschwerde beantragte die Migros auch gleich eine aufschiebende Wirkung des Verwaltungsgerichtsurteils. Also konkret: Wir wollen die Filialen am Sonntag wieder öffnen, bis das Bundesgericht sein Urteil fällt. Die Migros begründet ihr Anliegen mit den «drohenden Umsatzeinbussen» und sagt, sie müsse «die betrieblichen Konzepte» neu ausrichten sowie eine «einschneidende Reorganisation des Personals» vornehmen.

Die Abfuhr des Bundesgerichts

Und das alles, weil sich die Migros ans Arbeitsgesetz halten soll und «nur» noch sechs Tage die Woche geöffnet haben darf wie Tausende andere Läden auch? Die Unia schreibt in ihrer Stellungnahme zum Gesuch:

Angesichts der Grösse der Beschwerdeführerin kann der Ausfall eines einzigen Tags eines einzigen Verkaufsgeschäfts, dessen Verkaufsfläche weniger als 0,1 Prozent der gesamten Verkaufsfläche der Beschwerdeführerin umfasst, nicht zu Turbulenzen im Betriebs- und Personalablauf führen.

Zum selben Schluss kommt auch das Bundesgericht und schmettert die Gesuche um aufschiebende Wirkung ab. Das höchste Gericht des Landes erachtet es als «wenig plausibel», dass die Schliessung eines einzigen Tages derart einschneidend sei, geschweige denn «zur Destabilisierung des gesamten Betriebs oder Personalverlusten führen könnte». Weiter schreibt das Bundesgericht: «Das Verbot der Sonntagsarbeit dient dem Arbeitnehmerschutz, sodass ein hohes öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung des angefochtenen Urteils besteht.»

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