Neue Zahlen zur Lohndiskriminierung
Frauen werden monatlich um 1453 Franken geprellt

Der Lohn-Bschiss an den Frauen geht weiter: von Lohngleichheit für Männer und Frauen sind wir in der Schweiz noch weit entfernt. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt 16,2 Prozent weniger als Männer, in der Privatwirtschaft sind es sogar 17,5 Prozent.

ZUM BEISPIEL DETAILHANDEL: In dieser Branche verdienen Frauen durchschnittlich über 1100 Franken weniger als Männer. (Symbolbild: Keystone)

Die neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen: Insgesamt verdienen Frauen noch immer 16,2 Prozent weniger als Männer. Dieser Unterschied ist in der Gesamtwirtschaft zwar leicht zurückgegangen, von 18 Prozent im Jahr 2020 auf 16,2 Prozent im Jahr 2022. Konkret heisst das aber: 1364 Franken fehlen den Frauen noch immer jeden Monat im Portemonnaie! 

1133 Franken weniger im Detailhandel

Noch drastischer ist es im privaten Sektor: dort werden den Frauen monatlich sogar 1453 Franken geklaut. Je nach Branche fällt die Lohndiskriminierung unterschiedlich aus: Im Detailhandel verdienen Frauen durchschnittlich 1133 Franken weniger im Monat als ihre männlichen Kollegen. Im Finanz- und Versicherungswesen beträgt der Unterschied sogar fast 4000 Franken. Im Gastgewerbe ist die Lohndiskriminierung mit 400 Franken pro Monat hingegen tief: Das zeigt, dass allgemeinverbindliche GAV mit Mindestlöhnen Wirkung zeigen.

Lohn-Bschiss

In der Privatwirtschaft beträgt der sogenannte unerklärte Anteil des Lohnunterschiedes 44,9 Prozent. Das ist jener Anteil, der sich nicht durch strukturelle Benachteiligungen wie mangelnde Kita-Plätze oder Tieflöhne in «Frauenbranchen» erklären lässt. Fast die Hälfte der Frauen verdienen also weniger als Männer in vergleichbaren beruflichen Positionen und mit vergleichbaren Ausbildungen. Das zeigt: Frauen verdienen auch deshalb weniger, weil sie Frauen sind!
 
Über die Gesamtwirtschaft betrachtet, beträgt der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede 48,2 Prozent. Das ist eine Verschlechterung gegenüber der letzten Erhebung. Und sie zeigt:

Die vom Parlament 2019 verabschiedete Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann greift nicht.

Diese hatte zum Ziel, diesen unerklärten Teil zu beseitigen. Unternehmen ab 100 Angestellten wurden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Doch dies entspricht nur 0,84 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz (Stand 2021). Und stellt ein Unternehmen grössere Differenzen fest, passiert: gar nichts. Deshalb braucht es jetzt endlich Lohnanalysen auch bei kleineren Unternehmen und Sanktionen bei Verstössen.

1 Kommentare

  1. Franziska Hulliger 28. November 2024 um 17:36 Uhr

    Die Gleichstellung zwischen Frau und Mann, die vom Parlament 2019 verabschiedete Revision des Bundesgesetzes Hat noch NIE gegriffen. solange wir Frauen, immer noch bezeichnet werden als das SCHWACHE GESCHLECHT und wir nicht endlich aufstehen und ganz klar sagen was wir wollen wird sich auch nichts ändern. Fragt euch einmal wieso das zB. im Verkauf, in der Pflege, Bürojobs, Gärtnerinnen, Haushaltshilfe, Lehrerinnen, Industrie, um nur einige zu nennen, sind die Löhne sehr schwach. Wir dürfen das nicht mehr so hinnehmen und müssen uns wehren. Die kleineren Löhne der Frauen wirkt sich logischerweise auch auf die AHV und Pensionskassen aus. Je weniger das man verdient um so weniger hat man bei der Pensionierung.
    Da gibt es nur noch eine Lösung:
    STEHT AUF UND WEHRT EUCH. SO KANN ES NICHT WEITER GEHEN.

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