Jetzt hängt alles davon ab, was die Herrin von Zürich tut. 1524 heisst sie Katharina von Zimmern, Äbtissin des Fraumünsters. Seit drei Jahrhunderten schon ist die jeweilige Fraumünster-Äbtissin zugleich Stadtherrin. Ihr Bild ist auf Münzen geprägt, dem Kloster gehören zahlreiche Höfe, Mühlen, Stadthäuser. Die Äbtissinnen heissen Könige willkommen, verfügen über Begnadigungen und über Asyl. Katharina von Zimmern hat die Abtei finanziell saniert, umgebaut und ihre Wohnung mit teils frivolen Motiven geschmückt. Angesichts der Bedrohung durch die Reformatoren könnte die mächtige Kirchenfrau katholische Truppen zu Hilfe rufen. Doch Katharina, den Ideen der Reformation zugeneigt, entscheidet sich gegen die Kirche. Und verhindert damit ein Blutvergiessen. In einer auf den 8. Dezember 1524 datierten Urkunde übergibt sie das Kloster mitsamt seinen Reichtümern dem Zürcher Rat, ohne Zwang, wie sie schreibt. Katharina von Zimmern gibt ihre Macht ab, nicht aber ihre Eigenständigkeit. So behält sie ihre Wohnung im Kloster, einen Gemüsegarten, pro Jahr eine vereinbarte Menge an Brennholz, 353 Pfund Zürcher Währung und 65 Eimer Wein (etwa 7000 Liter).