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Friedliche Demonstrationen werden in Europa zunehmend stigmatisiert, kriminalisiert und unterdrückt. Auch die Schweiz bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont.

In ganz Europa wird das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit immer stärker beschnitten. Das zeigt eine neue Studie von Amnesty International. Konkret: In 21 untersuchten Ländern – darunter auch der Schweiz – beobachtete die Menschenrechtsorganisation ein Muster repressiver Gesetze, unnötiger Gewaltanwendung, willkürlicher Festnahmen und ungerechtfertigter Strafen.
Laut dem Bericht werden friedliche Aktionen des zivilen Ungehorsams zunehmend als Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit dargestellt. Das gibt den Behörden einen Vorwand, um Beschränkungen zu verhängen. Dazu gehören unnötige Wegweisungen durch die Polizei, übermässige Gewaltanwendung, Festnahmen aufgrund unklarer Gesetze sowie Anklagen und Sanktionen, die auch Gefängnisstrafen umfassen.
Um Demonstrierende gezielt und in grossem Umfang zu kontrollieren, verschaffen sich die Regierungen immer neue Methoden. So wird der Einsatz von Überwachungstechnologien zur systematischen Einschränkung von Protesten immer weiter ausgebaut. 11 der 21 untersuchten Staaten setzen bereits Gesichtserkennungstechnologien ein, was einer willkürlichen Massenüberwachung gleichkommt. Amnesty fordert daher ein vollständiges Verbot solcher Technologien.

Besonders besorgt zeigt sich Amnesty über das Mass der Straflosigkeit für beschuldigte Polizistinnen und Polizisten. Die Menschenrechtsorganisation zeigt, dass die Rechenschaftspflicht der Polizei in vielen europäischen Länder nicht ernst genommen wird. In allen 21 untersuchten Ländern pflegen die Behörden zudem eine teils verleumderische Rhetorik, um Demonstrierende zu delegitimieren. Diese werden wahlweise als «Terroristen», «Kriminelle», «ausländische Agenten», «Anarchisten» oder «Extremisten» bezeichnet.
Die Schweiz steht in dieser Entwicklung nicht abseits. So kritisiert Amnesty das in fast allen Kantonen geltende Bewilligungssystem. Dieses verlangt für jede Demonstration eine vorherige Genehmigung. Das aber schränke die Ausübung des Demonstrationsrechts ein und könne von einer Teilnahme abschrecken. Zumal die Behörden teils auf absurde Art durchgreifen. So wird am 15. August ein Gericht in Bern über den Fall einer Mitarbeiterin von Amnesty Schweiz entscheiden. Diese hatte zusammen mit fünf anderen Aktivistinnen und Aktivisten eine Petition an die russische Botschaft übergeben, aber vorgängig nicht um eine Genehmigung gebeten.Laut Amnesty erschweren zudem die kantonalen Unterschiede das Recht auf Protest. Denn die diversen Gesetze erfordern eine genaue Kenntnis des jeweils anwendbaren Bewilligungssystems oder der einzuhaltenden Bedingungen. So ist es in manchen Kantonen bereits möglich, den Organisatoren einer Demo allfällige Polizeikosten oder Schadenskosten aufzubrummen – auch wenn die Organisatorinnen persönlich gar nicht straffällig geworden sind. Die Menschenrechtsorganisation schreibt, es sei schwierig, ein vollständiges Bild der Situation des Demonstrationsrechts in der Schweiz zu zeichnen.
Die Besonderheiten des föderalen Systems in der Schweiz bringen für Personen, die demonstrieren möchten, zusätzliche Schwierigkeiten mit sich.
Amnesty International arbeitet derzeit an einem Bericht zu den spezifischen Problemen der kantonalen Gesetzgebungen zum Recht auf Protest in der Schweiz. Dieser Bericht soll im Herbst veröffentlicht werden.
Der Bericht untersuchte 21 Länder, darunter Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich. Das Projekt ist Teil der globalen Kampagne «Protect the Protest» von Amnesty International. Damit will die NGO das Grundrecht auf Protest weltweit stärken.