Lernende fragen ‒ die Unia rät

Behinderung: Werde ich speziell unterstützt?

Félicia Fasel

Unia-Jugendsekretärin Félicia Fasel beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch

Ich beginne bald mit meiner Ausbildung. Welche Unterstützungen gibt es, damit ich die Hindernisse, die mit meiner ­Behinderung ­zusammenhängen, überwinden kann?

Félicia Fasel, Unia Jugen-Sektretärin. (Foto: Unia)

«Beim sogenannten Nachteilsausgleich handelt es sich um eine Reihe von Massnahmen, die sicherstellen sollen, dass jede und jeder Auszubildende mit einer Behinderung ein Lernumfeld vorfindet, das auf ihre und seine besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Um davon zu profitieren, kannst du bereits zu Beginn deiner Ausbildung einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dieser Antrag muss schriftlich an das kantonale Amt für Berufsbildung erfolgen und ein ärzt­liches Attest enthalten, das ­deine Behinderung bestätigt. Bekommst du einen positiven Bescheid, werden spezifische Massnahmen getroffen, um dir zu helfen. Das können spezielle Hilfsmittel während der Prüfungen sein wie die Gewährung von zusätzlicher Zeit oder beson­dere Vorkehrungen. Der Nachteilsausgleich wird nicht im eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, im eidgenössischen Berufs­attest oder in der eidgenössischen Berufsmaturität erwähnt.»


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