Ratgeber

Wir navigieren Sie durch Ihren Vorsorgeausweis

Maria Künzli

Lesen Sie den Vorsorgeausweis jeweils auch ­immer sorgfältig durch? Studieren Sie ihn bis ins letzte Detail und verstehen alles? Nein? ­Damit sind Sie nicht allein! work erklärt, welche Informationen Sie auf dem Ausweis finden.

VERWIRREND: Es ist nicht gerade einfach, sich als Laie auf dem Vorsorgeausweis zurechtzufinden. Mit unseren Tipps ändert sich das. (Foto: Getty Images)

Der Vorsorgeausweis ist ein Zahlendschungel. Verständlich, dass viele ihn wohl sogar ungesehen in irgendeinen Ordner ablegen. Wie der Vorsorge- oder Pensionskassenausweis daherkommt, wie er aussieht und welche Daten enthalten sind, ist von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich – was auch nicht gerade praktisch ist. Doch ein paar Gemeinsamkeiten gibt es. Sämtliche ­Pensionskassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, jährlich einen Vorsorgeausweis an die Versicherten zu verschicken. Diese müssen darin über ihre Leistungsansprüche, den versicherten Lohn, den Beitragssatz und das Altersguthaben sowie über die Organisation und die Finanzierung informiert werden. Es gibt Kassen, die sich im Vorsorgeausweis auf diese obligatorischen Informationen beschränken. Andere liefern mehr Angaben, zum Beispiel informieren sie darüber, wie sich eine frühzeitige Pensionierung auf die Rente auswirken würde. Was aber immer im Dokument stehen sollte:

ANGABEN ZUR PERSON

Im Dokument müssen neben den Personalien wie Name, Geburtsdatum und Zivilstand auch Ihre AHV- und Versichertennummer sowie das Datum des Eintritts in die Pensionskasse genannt werden. Es muss mit dem Datum des Eintritts in die Firma übereinstimmen.

ANGABEN ZUM LOHN

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ­meldet der Pensionskasse Ihren Jahreslohn, in der Regel den Bruttolohn. Gemäss Gesetz wird aber nicht der gesamte gemeldete Jahreslohn in der Pensionskasse obligatorisch versichert, weg fällt der sogenannte Koordinationsabzug. Der Bruttolohn minus den Koordinationsabzug ergibt den versicherten Lohn. Dieser bildet die Grundlage zur Berechnung Ihrer Beiträge und Leistungen. Der BVG-Jahreslohn ist der nach Gesetz zu versichernde Jahreslohn.

ALTERSGUTHABEN

Auf dem Vorsorgeausweis finden Sie zwei wichtige Guthaben: Das, was da ist, und das, was – ungefähr – mal da sein wird, wenn Sie pen­sioniert werden. Das vorhandene Altersguthaben gilt per Ausstelldatum des Ausweises. Es ist die Summe der durch Sie und die Firma geleisteten Sparbeiträge plus Zinsgutschriften. Das sogenannte projizierte oder hochgerechnete Altersguthaben geht vom Stand Jetzt aus: Es ist die Summe, die Ihnen zusteht, wenn Sie bis zur ordentlichen Pensionierung den gleichen Lohn erhalten wie jetzt. Das projizierte Altersguthaben wird entweder mit oder ohne Zinsen angegeben. Der dazu verwendete Projektionszinssatz ist nur eine Annahme. Für die Berechnung der Altersrente wiederum ist der Umwandlungssatz massgebend, der sich bis zur Pensionierung ebenfalls verändern kann. Mit diesem wird, vereinfacht ausgedrückt, das Altersguthaben in eine Altersrente umgewandelt. Lange Rede, kurzer Sinn: Die Zahl, die am meisten interessiert, ist nicht mehr als eine Schätzung.

FINANZIERUNG

Die Finanzierung gibt Auskunft darüber, wie hoch Ihr Beitrag an die Personalvorsorge ist. Die Differenz zu den ­Totalkosten trägt die Firma. Vom gesamten Betrag darf Ihnen höchstens die Hälfte belastet werden, der Rest liegt bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber. Der Abzug, also die Altersgutschriften, steigt mit dem Alter.

LEISTUNGEN

Falls Sie sterben, erhalten Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner sowie Ihre Kinder von der Pensionskasse eine Rente: Gleichgeschlechtliche eingetragene Partner und Partnerinnen sowie verheiratete Paare sind hier gleichgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Konkubinatspartner und gleichgeschlechtliche nicht eingetragene Lebenspartner Anspruch auf eine Lebenspartnerrente. Auch bei unfall- oder krankheitsbedingter Invalidität erbringt die Pen­sionskasse eine Rentenleistung.

INFORMATIONEN ZU EINKAUF

Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie auch einen Hinweis, ob Sie Ihr persönliches Altersguthaben mit einer Einzahlung erhöhen können, genannt Einkauf. Die Pen­sionskasse rechnet dabei aus, wie hoch Ihr Altersguthaben wäre, wenn Sie vom frühestmöglichen Zeitpunkt an mit dem jetzigen Lohn versichert gewesen wären. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem tatsächlichen Altersguthaben ist die Summe, die Sie maximal einzahlen können, um die Vorsorgelücke zu schliessen. Vorsorgelücken können zum Beispiel auch bei Pensionskasseneintritt nach dem 25. Lebensjahr, bei einer Scheidung oder einer Auszeit für die Kinderbetreuung entstehen. Der eingekaufte Betrag kann grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Je nach Vorsorgeplan werden mit einem Einkauf auch die Leistungen bei Tod und Invalidität erhöht.

IMMER NOCH BAHNHOF?

Viele Pensionskassen bieten online Hilfe an, um den Vorsorgeausweis zu verstehen. Hilfreich sind zum Beispiel die Lernvideos von Profond. Falls Sie dennoch Fragen zu Ihrem Vorsorgeausweis haben, melden Sie sich ruhig bei Ihrer Vorsorgestiftung. Denn sie ist verpflichtet, Ihnen vollumfänglich Auskunft zu geben. Fragen Sie nach, seien Sie hartnäckig, bis Ihnen alles klar ist. Schliesslich ist es Ihr Geld, das die Pensionskasse verwaltet!

work-Tipp: Lernen mit Movendo

Die Pensionskasse allgemein und das Lesen des jährlichen Vorsorgeausweises sind auch Thema ­eines Kurses am Weiterbildungs­institut Movendo. Im Einführungskurs, der offen ist für Gewerkschaftsmitglieder sowie Interessierte, lernen die Teilnehmenden, wie die zweite Säule funktioniert und welche Leistungsarten, Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen es gibt. Der nächste Kurs ­findet am 28. Mai 2024 im Hotel Ambassador in Bern statt – und es gibt noch ­wenige freie Plätze.

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Minimalgesetz Obliga  … WAS?

Der Vorsorgeausweis enthält Begriffe, die – sofern man nicht vom Fach ist oder sich hobbymässig gern mit sperrigen Wörtern beschäftigt – nicht wirklich verständlich sind. Zwei davon sind der obligatorische und der überobligatorische Teil beim Altersguthaben. Um die Begriffe zu verstehen, muss man wissen, dass das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ein sogenanntes Minimalgesetz ist. Es legt die Leistungen fest, die jede Pensionskasse mindestens erfüllen muss. Dieses Minimum ist der obligatorische Teil. Obligatorisch versichert sind die Löhne zwischen der Eintrittsschwelle und dem oberen Grenzbetrag, zurzeit zwischen 22 050 und 88 200 Franken. Gehen die Leistungen der Vorsorgeeinrichtung darüber hinaus, werden sie überobligatorisch genannt.

GLOSSAR

So gibt es viele verschiedene Pensions­kassenmodelle, weil es eine Vielzahl an überobligatorischen Leistungen gibt. Informationen zu den Regelungen Ihrer Pensionskasse liefern der Vorsorgeausweis und das Pensionskassen­reglement. Machen Ihnen andere Begriffe Mühe? Vielleicht hilft das Glossar des Bundesamtes für Sozialversicherungen weiter.


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