Ratgeber

Das neue Jahr hat viele neue Regeln im Gepäck­

Maria Künzli

Vieles ist teurer geworden, manches schlechter, anderes besser: Das ändert sich 2024 für Sie – von AHV über Briefpost bis Visumspflicht.

ERHÖHT: Wer einen Brief mit A-Post verschicken will, bezahlt nun 1 Franken 20. Auch andere Tarife hat die Post angehoben. (Foto: Die Post)

AHV-REVISION. Seit Anfang 2024 ist die AHV-Revision in Kraft. Die Gewerkschaften und eine Mehrheit der Frauen hatten die Vorlage zwar bekämpft, doch an der Urne kam ein knappes Ja zustande. Mit der Reform wird das Rentenalter von Frauen mit Jahrgang 1961 und jünger schrittweise erhöht. Ab 2028 wird es für alle Personen bei 65 Jahren liegen. Neu können Frauen und Männer ihre erste Rente flexibel im Alter zwischen 63 und 70 Jahren beziehen. Frauen der sogenannten Übergangsgeneration (Jahrgang 1961 bis und mit 1969) können ihre erste AHV-Rente bereits mit 62 erhalten. Es ist neu möglich, erst mal nur einen Teil der Rente zu beziehen. Bei einem Vorbezug wird die Rente um 6,8 Prozent pro Jahr gekürzt. Für einen Aufschub gibt es pro Jahr 5,2 Prozent mehr. Für die Übergangsgeneration gelten tiefere Kürzungssätze. Welcher Ansatz für Sie gilt, können Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen berechnen lassen. Die Übergangsgeneration erhält einen Rentenzuschlag.

BUNDESSTEUER. Neu gelten bei der Bundessteuer höhere Verzugs- und Vergütungszinsen: Wer für die direkte Bundessteuer eine Vorauszahlung leistet, erhält neu einen Vergütungszins von 1,25 Prozent (bisher 0 Prozent). Wer die Zahlungsfrist verpasst, muss 4,75 Prozent Verzugszins zahlen (bisher 4 Prozent). Ausserdem wurden die Abzüge bei einigen Positionen in der Steuererklärung erhöht. Alle Abzüge finden Sie hier online.

LOHN FÜR HAUSANGESTELLTE. Ein Tropfen auf dem heissen Stein, aber wenigstens etwas: Der Normalarbeitsvertrag für Haushaltsangestellte (NAV Hauswirtschaft) wurde wegen der Teuerung angepasst. Neu sollten ungelernte Angestellte, die mindestens fünf Stunden pro Woche in einem Privathaushalt arbeiten, einen Mindestlohn von 19.95 Franken pro Stunde (bisher 19.50) erhalten.

MEHRWERTSTEUERSATZ. 2024 wurden die Mehrwertsteuersätze erhöht. Die zusätzlichen Einnahmen kommen dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugute. So steigt die ordentliche Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent. Der reduzierte Satz, der zum Beispiel bei Nahrungs- und Futtermitteln oder in Restaurants zum Tragen kommt, steigt von 2,5 auf 2,6 Prozent.

KRANKENKASSE. Bisher durften die Krankenkassen Minderjährige betreiben, wenn ihre Eltern die Prämien nicht bezahlt hatten. Denn jede versicherte Person, egal welchen Alters, haftet für ihre Prämie persönlich. Die Änderung im Krankenversicherungsgesetz macht nun damit Schluss, und junge Erwachsene können nicht mehr für Prämien betrieben werden, die vor dem 18. Altersjahr fällig waren.

BRIEFPOST. Das Briefeverschicken ist teurer geworden: Der Standard-A-Post-Brief kostet neu 1.20 Franken (statt 1.10), und bei B-Post müssen Sie nun 1 Franken (statt 90 Rappen) hinblättern . Auch Pakete sind teurer geworden, hier finden Sie eine Übersicht.

VISUMSPFLICHT KOSOVO. Neu müssen kosovarische Staatsangehörige kein Visum mehr beantragen, wenn sie für maximal 90 Tage in die Schweiz ­einreisen (Kurzaufenthalt). Ein biometrischer Reisepass genügt, wie bei allen anderen Schengen-Staaten auch.


Radio- und TV-Steuer Kein Entrinnen

Bisher mussten jene, die kein Radio- oder TV-Gerät besitzen, auch keine ­Radio- und TV-Steuer zahlen – sofern ihr Gesuch für Steuerbefreiung bewilligt wurde. Damit ist es nun vorbei. Seit 1. Januar 2024 müssen alle die Abgabe bezahlen. Fast alle. Ein paar wenige Ausnahmen bleiben, zum Beispiel Bewohner von ­Alters-, Pflege- oder Studentenheimen, Spitälern, alleinlebende Taubblinde sowie AHV- oder IV-Bezügerinnen mit Ergänzungsleistungen.

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