Verfahren gegen den Schweizer Menschenhändler zieht sich in die Länge

Er ist noch immer auf freiem Fuss

Darija Knežević

LUXUSLEBEN: Der Gipsermeister beutete seine Angestellten aus. 
(Foto: ZVG)

Zehn Jahre Gefängnis, 6000 Franken Geldstrafe, 25’000 Franken Gerichtsgebühr und rund 100’000 Franken Schadenersatz für die ­betroffenen Büezer. Das war das Resultat einer historischen Verhandlung am Bezirksgericht Zürich im vergangenen März. Das erste Mal in der Deutschschweiz wurde ein Bauunternehmer wegen Menschenhandels verurteilt.
Zwischen 2012 und 2017 lockte der Schweizer mit falschen Versprechen Dutzende Gipser aus Osteuropa hierher. Gezahlt hat er ihnen zwischen 80 Rappen und 9 Franken pro Stunde. Wohnen mussten sie in schimmligen Abbruchbuden des Chefs, der selbst ein Luxusleben führte. Seine Arbeiter hätte er am liebsten «vergasen» wollen, wie er seiner Frau gestand.

Behörden sahen nichts. Besonders alarmierend: Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein aufmerksamer Polier zusammen mit der Unia – und nicht etwa eine der vielen Behörden, die in all den Jahren über 70 (!) Mal Scherereien hatten mit dem Chef.

Trotzdem sieht sich der Täter als Justizopfer. Er hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Daher musste auch eine wegen Fluchtgefahr angeordnete Sicherheitshaft aufgehoben werden. Der Täter ist also auf freiem Fuss. Laut «Blick» ist er sogar wieder im Baugeschäft tätig! Und der Berufungsprozess? Der steht noch nicht einmal fest. Der Verhandlungstermin, so das Zürcher Obergericht, werde «erst im Lauf des nächsten Jahres» festgelegt.

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