Ratgeber
AHV: Lücken mit Tücken

Jedes beitragslose Jahr führt zu einer Kürzung der Altersrente. work sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie schmerzhafte Lücken vermeiden können.

OHNE LÜCKE! Nur wer jedes Jahr in die AHV einzahlt, erhält die volle Rente. (Foto: Adobe)

Was ist schon in zwanzig oder dreissig oder noch mehr Jahren? Niemand weiss es, und deshalb verdrängt man gerne Angelegenheiten, die einen jetzt noch nicht betreffen. Die Rente zum Beispiel. Doch insbesondere die AHV sollten Sie schon früh im Auge behalten, um Lücken und spätere Rentenkürzungen zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Um die Maximalrente zu erhalten, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 21. Lebensjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jährlich AHV-Beiträge bezahlen. Dabei berappen Angestellte und Arbeitgeber je die Hälfte der AHV/IV/EO-Beiträge, die aktuell insgesamt 10,6 Prozent des Bruttolohns betragen. Beitragslücken – also Jahre, in denen Sie keine Beiträge an die Sozialversicherungen gezahlt haben – machen sich schmerzlich in der AHV- oder IV-Rente bemerkbar. Für jedes fehlende Jahr wird ein bestimmter Betrag von der Rente abgezogen. Gründe für Beitragslücken können zum Beispiel Versäumnisse des Arbeitgebers sein, ein niedriges Arbeits­pensum, längere Auslandsreisen sowie Erwerbsunterbrüche wie Familienzeit oder ein Vollzeitstudium. Wer zu Hause Kinder betreut oder Angehörige pflegt, hat Anrecht auf Erziehungs- und ­Betreuungsgutschriften, die sich später positiv auf die Rente auswirken.

Bestellen Sie alle paar Jahre einen AHV-Kontoauszug.

KONTROLLE IST BESSER

Beitragslücken lassen sich zwar mit Nachzahlungen auffüllen, allerdings nur, wenn das beitragslose Jahr nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Um sich einen Überblick über allfällige Lücken zu verschaffen, bestellen Sie deshalb am besten alle vier bis fünf Jahre bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse einen Auszug aus Ihrem AHV-Konto. Das ist kostenlos und kann unkompliziert online bestellt werden (rebrand.ly/ahvkontoauszug).

Der Kontoauszug listet sämtliche Einkommen, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften auf, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Falls Sie eine Lücke entdecken, die durch das Versäumnis eines Arbeitgebers entstanden ist, schreibt Ihnen die AHV die nicht bezahlten Beiträge gut. Allerdings müssen Sie beweisen können, dass Ihnen die Beiträge im betreffenden Jahr vom Lohn abgezogen wurden. Deshalb ist es ratsam, die Lohnausweise aufzubewahren.

Der Mindesbeitrag liegt aktuell bei 514 Franken pro Jahr.

MINDESTBEITRAG ZAHLEN

Während des Studiums oder in Zeiten, in denen Sie nicht arbeiten, sollten Sie Mindestbeiträge an die AHV bezahlen, um Lücken zu vermeiden. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt zurzeit 514 Franken. Nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner müssen keine Mindestbeiträge entrichten, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin arbeitet und bei der AHV mindestens den doppelten Mindestbetrag, also 1028 Franken pro Kalenderjahr, bezahlt.

Personen, die eine Zeitlang im Ausland arbeiten, sollten sich vor dem Auslandaufenthalt bei der AHV melden. Je nach Land und Dauer des Aufenthalts sind die Bestimmungen und Möglichkeiten anders.

LÜCKEN STOPFEN

Haben Sie Beitragslücken, die länger als fünf Jahre zurückliegen und deshalb nicht nachträglich aufgestockt werden können, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Einbusse wenn möglich privat einzusparen – also ein Sparkonto anzulegen oder in eine dritte Säule einzuzahlen.


Rentenplanung Bilden Sie sich weiter!

Der eintägige Kurs «Renten­planung: Welches Einkommen habe ich im Alter?» von ­Movendo, dem Bildungsinstitut der Gewerkschaften, rüstet Sie für später. Die Kurse für 2023 sind ausgebucht, es gibt aber Wartelisten (rebrand.ly/movendowarteliste). Am besten bei Movendo anrufen ­(031 370 00 70) und fragen, bei welchem Datum die Nachrückchance am grössten ist. Für das 2. Semester ist übrigens ein Kurs zum Thema «Renten und Erwerbsarbeit aus Frauensicht» in Planung, Datum noch offen.
www.movendo.ch

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