Ratgeber
Weniger Steuern – ganz legal

Ihr Einkommen müssen Sie zwar versteuern. Aber nur jenen Teil, der Ihnen zur freien Verfügung steht. Berufsbedingte Kosten sowie Vorsorgekosten können Sie vom Lohn abziehen.

HOHLE HAND: Steuergelder finanzieren wichtige öffentliche Aufgaben. Aber niemand sagt, Sie müssten Steuergeschenke machen, indem Sie Abzüge vergessen! (Foto: XYZ)

Haben Sie die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung beisammen? Am besten legen Sie neben den Belegen für Ihre Ein- und Ausgaben auch die Wegleitung Ihres Wohnkantons bereit. Darin sind die einzelnen Positionen erklärt.

Auch Schuldzinsen etwa für Kleinkredite sind abziehbar.

Berufskosten. Dazu zählen die Auslagen fürs Pendeln mit dem öffentlichen Verkehr (Streckenabonnements) oder mit dem Velo (Velo- oder Töfflipauschale). Autokilometer können Sie nur abziehen, wenn die Benutzung von ÖV oder Velo aus Zeitgründen nicht zumutbar war – zum Beispiel wegen fehlender Verbindungen (etwa bei Schichtarbeit) oder wegen zu hohen Zeitbedarfs. Als Regel gilt, dass die Zeitersparnis mit dem Auto eine Stunde oder mehr pro Tag betragen muss. Fahren Sie mit dem Auto zur Arbeit und erfüllen die Bedingungen für einen Auto-Abzug nicht, dürfen Sie stattdessen die Kosten des Streckenabonnements abziehen.

Als Berufskosten dürfen Sie auch die Mehrkosten auswärtiger Verpflegung geltend machen, wenn Sie über den Mittag nicht nach Hause gehen können. Steht im Lohnausweis ein Kreuzchen bei «Kantine/Lunch-Checks», dürfen Sie nur die Hälfte der Tagespauschale abziehen.

Für allgemeine Berufskosten (selbstbezahlte Berufskleider, Abnutzung von Kleidern, Fachliteratur usw.) können Sie eine Pauschale abziehen. Wollen Sie einen höheren Betrag als die Pauschale abziehen, müssen Sie eine Aufstellung mit Belegen machen. Gewerkschaftsbeiträge gelten in den meisten Kantonen als in der Berufskostenpauschale enthalten. Schlagen Sie in der Wegleitung nach, ob Ihr Kanton einen separaten Abzug zulässt.

Schuldzinsen. Einen Kleinkredit können Sie in der aktuellen Höhe vom Vermögen abziehen, die Zinskosten von Ihrem Einkommen. Die Kreditbank hat Ihnen dazu eine Zinsbescheinigung geschickt. Leasingkosten sind dagegen nicht abziehbar.

Vorsorge. Haben Sie eine Zahlung an Ihre Pensionskasse geleistet (Höhereinkauf) oder in die steuerbegünstigte Säule 3 a einbezahlt, können Sie die entsprechenden Beträge abziehen.

Versicherungsprämien. Selbstbezahlte Krankenversicherungs- und andere Prämien können Sie bis zur maximalen Pauschale abziehen.

Kinderbetreuungskosten. Zusätzlich zum pauschalen Kinderabzug können Sie die effektiven Kosten berufsbedingter Kinderbetreuung durch Dritte bis zum festgelegten Höchstbetrag abziehen. Belege erforderlich!

Weiterbildung. Haben Sie eine Weiterbildung oder eine Umschulung selber finanziert, sind diese Kosten bis zu einem Maximalbetrag abziehbar.

Krankheitskosten. Behandlungskosten, die Sie selber bezahlt haben, können Sie abziehen, aber beim Bund und in den meisten Kantonen gilt eine Untergrenze. Erst wenn die Kosten 5 Prozent des Einkommens übersteigen, können Sie den Betrag oberhalb dieser Grenze als Abzug angeben. Bessere Bedingungen kennen nur die Kantone BL, GL, SG und VS.


VorauszahlungKleiner Vorteil

Je nach Wohnkanton kann es sich lohnen, einen Teil oder die gesamte Steuer früher zu bezahlen: Vorauszahlungen werden mit einem Zins entschädigt. Zinsen von 0,5 Prozent und mehr schreiben Ihnen die Kantone AI, BS, BL und GL gut. Zwischen 0,25 und 0,3 Prozent sind es in den Kantonen AG, BE, SG, UR, ZH. In den anderen Deutschschweizer Kantonen liegen die Vorauszahlungszinsen zwischen 0 und 0,2 Prozent. Sie sind damit allerdings nicht höher als mittlerweile auf den meisten Sparkonti. Keine Zinsgutschrift erhalten Sie, wenn Sie die direkte Bundessteuer zu früh bezahlen.

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