Eine Organisation zum Feiern!
Die grösste Schweizer Gewerkschaft wird zwanzig – und lädt ihre gut 170 000 Mitglieder zum Feiern ein.

Für Teenies sind Nebenjobs eine gute Sache, um erste Erfahrungen mit «eigenem» Geld zu machen. Doch: Welche Arbeit dürfen Jugendliche verrichten? Wie viel Lohn ist angemessen? Tipps und Tricks, wenn die Arbeitswelt ruft.
NICHT ZU KLEIN, UM HANDWERKER ZU SEIN: Mit gefährlichem Werkzeug hantieren dürfen sie zwar nicht, aber mit kleinen Arbeitenin der Werkstatt etwas dazuverdienen ist für Schülerinnen und Schüler kein Problem. (Foto: iStock)
Max (14) ist genervt: Das monatliche Sackgeld, das er von seinen Eltern bekommt, reicht hinten und vorne nicht. Handy, Kleider, Kino, Snacks … da läppert sich ganz schön etwas zusammen. Doch Mama und Papa stellen sich quer – mehr gibt’s nicht. Also beschliesst Max, sich einen Schülerjob zu suchen. Eine super Idee! Sofern folgende Punkte berücksichtigt werden:
Spätestens um 18 Uhr ist Feierabend. Auch in der Schnupperlehre.
Konkret heisst das: Während der Schulzeit darf höchstens drei Stunden pro Tag und neun Stunden pro Woche gearbeitet werden. Auch die Ferien durchzuarbeiten ist zum Schutz der Jugendlichen verboten. Sie dürfen nur die Hälfte der Schulferien und höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten. Der Arbeitsbeginn darf zudem nicht vor 6 Uhr morgens sein, und Feierabend ist spätestens um 18 Uhr. Das gilt übrigens auch für Schnupperlehren (siehe «Das gilt beim Schnuppern»).
Leichte Arbeit unterscheidet sich von «normaler» vor allem in Arbeitszeit und Häufigkeit. Es liegt in der Verantwortung der Eltern und des Arbeitgebers, abzuschätzen, ob die Arbeit eine Überforderung darstelle.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Nachtclubs, Discos und Bars keine Gäste bedienen. In Restaurants und Cafés liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren – es sei denn, der oder die Jugendliche absolviert in diesem Bereich eine Lehre oder ein Schnupperpraktikum (s. unten). Auch in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben ist die Arbeit als Bedienung bis 16 tabu.
Grundsätzlich verboten sind alle gefährlichen Arbeiten, die die Gesundheit, Sicherheit oder persönliche Entwicklung junger Menschen gefährden können. Welche Tätigkeiten dies sind, hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) festgelegt. Darunter fallen etwa Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien oder hohem Unfallrisiko (rebrand.ly/verbotene-arbeiten).
Sind Sie unsicher, wie viel Sackgeld für Ihre 13jährige Tochter oder den 8jährigen Sohn angemessen ist? Auf der Website der Pro Juventute (projuventute.ch) finden sich nützliche Informationen für Eltern und Kinder rund ums Thema Geld. Die Seite bietet praktische Tipps, Erklärvideos für die ganze Familie sowie eine Sackgeld-Tabelle mit Empfehlungen und Richtlinien je nach Alter. Dabei wird aber betont: Die Höhe des Sackgeldes hängt in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. (mk)
Dass die Jugendlichen in ihrem Nebenjob nicht überanstrengt oder überfordert werden, dafür haben der Arbeitgeber oder die Auftraggeberin zu sorgen. Ausserdem sind sie dafür verantwortlich, dass die jungen Helferinnen und Helfer sorgfältig eingearbeitet und begleitet werden und keinen Gefahren ausgesetzt sind.
Die Chefinnen und Chefs sind verpflichtet, die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter über die Arbeitsbedingungen, mögliche Gefahren sowie Unfälle, die während der Arbeit passiert sind, zu informieren. A propos Unfälle: Schülerinnen und Schüler sind gegen berufliche Unfälle versichert. Wenn sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind, sind sie über diesen auch bei Nichtberufsunfällen versichert.
Sollten die Eltern das Gefühl haben, ihre Tochter oder ihr Sohn sei überfordert mit einem Nebenjob, können sie dem Nachwuchs das Jobben schlimmstenfalls verbieten. Im Rahmen ihrer elterlichen Sorge haben sie das Recht, dies zu tun, wenn das Wohl des Kindes gefährdet wird.
Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche sogenannte Schnupperlehren absolvieren, um einen bestimmten Beruf in der Praxis kennenzulernen. Da gilt in Sachen Arbeitszeit das gleiche wie bei den Nebenjobs: höchstens acht Stunden pro Tag und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche. Eine Schnupperlehre darf nicht länger als zwei Wochen dauern. Ist bei einer Firma das Schnuppern nur während der Schulzeit möglich, braucht es in der Regel eine Bewilligung der Schule.
Eltern und Kind sind sich einig: ein Nebenjob nach der Schule wäre eine gute Sache. Doch wie findet man die passende Aufgabe? Zuerst einmal ist es sinnvoll, sich im Freundes- und Bekanntenkreis sowie in der Nachbarschaft umzuhören: Die ältere Dame im Parterre wäre vielleicht froh um eine regelmässige Einkaufshilfe. Oder die jungen Eltern von nebenan könnten einen Babysitter gut gebrauchen.
APP HILFT. Findet sich auf diesem Weg kein gutes «Jöbbli», sind Jugendjobbörsen eine gute Adresse. Unter jobs4teens.ch können sich Schülerinnen und Schüler registrieren und über eine App die nächstgelegene Jobbörse finden. Diese vermittelt Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren an Firmen und Private, die einen Auftrag zu vergeben haben. Das sind entweder einmalige Jobs, die von Woche zu Woche vergeben werden, oder dauerhafte Nebenjobs.
Einige Jobbörsen vermitteln auch Schnupperplätze. Daneben coachen sie die Schülerinnen und Schüler, geben Tipps fürs Jobben und achten darauf, dass die Arbeitsbedingungen dem Jugendarbeitsschutz entsprechen. (mk)