Der Agro-Multi sperrt weiter beim Teuerungsausgleich

Jetzt muss Syngenta vors Einigungsamt

Jonas Komposch

Trotz Rekordumsatz will Syngenta nicht einmal die Teuerung ausgleichen. Im Wallis hat der Konzern sogar die Verhandlungen ab­gebrochen. Aber jetzt geht’s vor den Kadi!

GEHT (FAST) LEER AUS: Mitarbeiter im Syngenta-Werk in Monthey VS, dem grössten der Welt. (Foto: Key)

Der Basler Pestizid- und Saatgut­riese Syngenta betreibt in Monthey VS seinen weltgrössten Produk­tionsstandort. Mehr als 900 Mitarbeitende zählt das Werk, das zur Konzernabteilung «Crop Protection» (Pflanzenschutz) gehört. Diese Sparte hat ihren Umsatz enorm gesteigert – um sagenhafte 27 Prozent in den ersten neun Monaten von 2022. Im Jahr zuvor erzielte das Gesamtunternehmen sogar den höchsten Umsatz seit der Konzerngründung im Jahr 2000: 28,2 Milliarden Dollar. Trotz den Glanzresultaten geizt der Agromulti in chinesischem Staatsbesitz bei den Löhnen. Und zwar massiv. Nicht einmal die Teuerung will er ausgleichen. Dabei beträgt diese immerhin rund 3 Prozent. Die ­Geschäftsleitung des Walliser Standorts kündigte bloss an, die Gesamtlohnsumme um 2,1 Prozent anzuheben, aber individuell zu verteilen. Die Folge wären happige Reallohnsenkungen. Die zudem versprochene Einmalzahlung von 1000 Franken macht das nicht wett. Zumal die Preise nicht einmal, sondern dauerhaft und weiterhin steigen. Die Personalkommission (Peko) wies das Angebot jedenfalls empört zurück (work berichtete: rebrand.ly/geizenta). Weil aber mit der Peko keine Einigung erreicht wurde, hätten automatisch Verhandlungen mit den Gewerkschaften folgen müssen. So schreibt es der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Unternehmens vor. Doch es kam anders.

Syngenta gibt sich trotzig — und verstösst gegen den GAV.

BEISPIELLOSE ARROGANZ

Zuerst liess die Geschäftsleitung 40 Tage verstreichen. Erst dann traf sie die Gewerkschaften zum Gespräch. Es folgte ein weiteres Treffen. Doch dann plötzlich die Ansage: Jede weitere Verhandlung sei für die Katz! Blaise Carron, ­Regiosekretär der Unia Wallis, ist ausser sich: «Die Geschäftsleitung hat abrupt und einseitig beschlossen, den Prozess zu beenden. Dabei hatten wir für den 10. März noch eine Sitzung angesetzt!» Damit verunmögliche die Direktion jede Lösungsfindung und missachte zudem das GAV-Verfahren. Doch Carron lässt sich nicht abservieren. In einer geharnischten Medienmitteilung geisselt er den «brutalen und unfairen» Akt und die «nie dagewesene Arroganz» der Unternehmensleitung. Es handle sich um «eine beunruhigende Verachtung gegenüber den Arbeitnehmenden, wie sie in unserer Gegend selten zu beobachten ist». Ausserdem hat Carron das Kantonale Einigungsamt angerufen. Dieses soll im Fall vermitteln – und, falls es nicht anders möglich ist, einen Schiedsentscheid fällen. Das Verfahren läuft.

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