Neuer Dumping-Trick
Genf stoppt Uber (schon wieder)

GAV FÄHRT MIT, bei Uber-Fahrern von Drittfirmen. (Foto: PD)

Es ist der Versuch des Dumping-Fahrdienstes, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen: Uber-Fahrerinnen und -Fahrer sollen wählen können, ob sie selbständig oder bei einer Drittfirma angestellt sein wollen. Klingt schön, ist aber beides illegal. Denn im Mai urteilte das Bundesgericht: Wer für Uber fährt, gilt als Angestellter (rebrand.ly/rotekarte).

Der Kanton erklärt Ubers «Partner»-Modell als illegal.

Jetzt bestätigt der Kanton Genf als erster: Auch die Anstellung über Drittfirmen verstösst gegen Schweizer Recht. Denn das ist Personalverleih. Heisst: die Firmen müssen den dazugehörigen Gesamtarbeitsvertrag und das Arbeitsvermittlungsgesetz einhalten. Zudem brauchen sie eine Bewilligung. Die Genfer Uber-Partner, MITC und Chaskis Rides, haben diese nicht. Deshalb hat ihnen der Kanton die Tätigkeit verboten. Weil sie Rekurs eingelegt haben, dürfen sie vorerst weiter operieren, bis das Kantonsgericht entscheidet. Klar ist aber: Gesetz und GAV gelten schweizweit. Unia-Mann Roman Künzler fordert deshalb: «Auch die anderen Kantone müssen das illegale Verhalten von Uber stoppen – jetzt!»

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.