Lernende fragen ‒ die Unia rät

Schwere Arbeiten bei Schwangerschaft?

Julius Kopp

Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch

Ich mache eine Ausbildung zur Hotelfachfrau und bin im sechsten Monat schwanger. Das viele Stehen und der Stress bei der Arbeit belasten mich. Ich habe Angst davor, meine Lehre zu verlieren, wenn ich vom Chef verlange, von gewissen Aufgaben befreit zu werden. Was soll ich tun?

Julius Kopp, Unia Jugend-Sekretär. (Foto: Unia)

Der Betrieb darf dir wegen deiner Schwangerschaft nicht kündigen. Ausser, du befi ndest dich noch in der Probezeit. Dein Arbeitgeber muss ausserdem deine Arbeit anpassen, dich also von jenen Aufgaben befreien, die für dich zu beschwerlich werden. Die Mutterschutzverordnung enthält eine Liste von Arbeiten, die du während der Schwangerschaft nicht oder nur
bedingt ausführen darfst. Ab dem sechsten Monat darfst du maximal vier Stunden pro Tag im Stehen arbeiten. Dein Arbeitgeber muss gleichwertige Ersatzarbeit für dich finden, die
du sitzend ausführen kannst. Zudem hast du Anspruch auf zusätzliche Pausen von zehn Minuten alle zwei Stunden. Kannst du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, musst du ein Arztzeugnis vorlegen.»

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