Ratgeber

Was tun, wenn das Geschäft Pleite macht?

Martin Jakob

Geht einer Firma das Geld aus, sind auch die Löhne gefährdet. Die Insolvenzentschädigung bietet den Arbeitenden einen Schutz – allerdings einen limitierten.

TASCHEN LEER: Wird die Firma zahlungsunfähig, ersetzt die Insolvenz­entschädigung bis zu vier Monatslöhne.
(Foto: iStock)

Der Gläubigerverband Credit­reform führt seit Jahrzehnten eine Konkursstatistik. Jetzt sagt er fürs laufende Jahr einen neuen Rekord für Firmenkonkurse voraus. Bis August 2022 sind nämlich bereits 4341 Unternehmen zahlungsunfähig geworden, 37 Prozent mehr als im Vorjahr. Spätfolgen der Coronakrise, Probleme in der Lieferkette und die Teuerung seien die Hauptgründe für diese Entwicklung. Der Konkurs einer Firma trifft ihre Mitarbeitenden mit Wucht: Nicht nur geht der Job verloren, meistens stocken auch die Lohnzahlungen und bleiben zuletzt ganz aus.

VIER MONATE LOHN. In Ihrem Beitrag an die Arbeitslosenversicherung ist eine gewisse Absicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit der Firma enthalten. Sie heisst Insolvenzentschädigung und deckt Ihre offenen Lohnforderungen für maximal vier Monate, zurückgerechnet von der Eröffnung des Konkurses. Der 13. Monatslohn, fix vereinbarte Spesen, Ferien und Feiertagsentschädigungen werden angerechnet und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Geht Ihr Arbeitgeber konkurs, können Sie bei der Arbeitslosenkasse ein Gesuch um Insolvenzentschädigung einreichen. Dies müssen Sie innert ­60 Tagen nach der Veröffent­lichung des Konkurses oder der Nachlassstundung tun.

Damit Sie Ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung durchsetzen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich zuvor selbst um Lohnzahlung bemüht haben. Mahnen Sie die Firma deshalb schriftlich per Einschreiben, wenn Sie Ihren Lohn nicht zum üblichen Termin bezahlt bekommen. Sollte Ihr Lohn weiterhin ausstehen, wenden Sie sich an die Unia in Ihrer Region, um die nächsten Schritte zu besprechen (siehe unten: «Rat holen»).

AHV UND PENSIONSKASSE. Geht eine Firma konkurs, kann es auch sein, dass sie die Beiträge an die Sozialversicherungen nicht mehr ordnungsgemäss eingezahlt hat. Fürs Inkasso bei der Firma sind die Ausgleichs- und Pensionskassen zuständig. Kann die AHV nicht alle Beiträge eintreiben, werden Ihnen dennoch die vollen Beiträge gemäss Ihren Lohnausweisen gutgeschrieben. Falls Sie sicher sein möchten, dass Ihnen die AHV-Beiträge in korrekter Höhe vergütet worden sind, können Sie bei der Ausgleichskasse ­jederzeit einen Kontoauszug bestellen. So gehen Sie vor: ­rebrand.ly/sozialversicherungs-konto. Behalten Sie Ihre Lohnabrechnungen und Bankauszüge, um eventuell Nachforderungen dokumentieren zu können.

Bei der Pensionskasse deckt ein Sicherheitsfonds allfällig entstandene Vorsorge­lücken. Kommt es allerdings infolge des Konkurses zu einer ­sogenannten Teilliquidation der Kasse, kann es für Versicherte mit Guthaben aus überobligatorisch geleisteten Zahlungen zu Verlusten kommen.

NACH DEM KONKURS. Geht eine Firma konkurs, enden Arbeitsverhältnisse damit nicht automatisch. Die Insolvenzentschädigung sichert Löhne aber nur bis zur Konkurseröffnung. Wenn Sie also weiterhin für die Firma tätig bleiben, verlangen Sie die Sicherstellung Ihres künftigen Lohns, zum Beispiel auf einem Sperrkonto, und setzen Sie dafür eine kurze Frist von drei Tagen bis zu einer Woche. Erfolgt die Sicherstellung nicht, können Sie fristlos kündigen. Melden Sie sich in diesem Fall sofort bei der Arbeitslosenkasse.


Bei LohnzahlungsverzugRat holen!

Verspätete Lohnzahlung sollten Sie auf ­keinen Fall hinnehmen. Von Gesetzes wegen haben Sie verschie­dene Möglichkeiten – von der schriftlichen Mahnung über eine vor­übergehende Arbeitsniederlegung bis zur Einreichung ­einer ­Klage und zur frist­losen Kündigung. Alle diese Massnahmen haben bei laufenden Arbeitsverträgen ihre Risiken. Nehmen Sie deshalb immer zuerst die Be­ratung Ihrer Unia-­Region in Anspruch!

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