Jetzt droht den Bau-Büezern die 58-Stunden-Woche:
Meister im Eskalationsmodus!

Die Forderungen des Baumeisterverbands werden immer extremer und torpedieren das Arbeitsgesetz. Schon heute bewegen sich die Meister im rechtlichen Graubereich.

Fotos: Keystone, Dreamstime; Montage work

Die Nerven liegen blank bei den Damen und Herren des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV). Denn sie haben erkannt: weder Drohgebärden noch Propaganda erzielen auf den Baustellen die gewünschte Wirkung. Im Gegenteil: Bereits laufen im ganzen Land Streik-Abstimmungen. Und die Tendenz ist eindeutig. Chris Kelley, Unia-Co-Sektorleiter Bau, sagt: «Die bisherigen Resultate zeigen, dass sich die grosse Mehrheit der Bauleute wehren will.» Und schliesslich haben nicht nur die Meister Forderungen, sondern auch die Bauleute (siehe Bild)! Sie sind sich einig: Gegen die extreme Hitze im Sommer und die bittere Kälte im Winter braucht es dringend klare Schlechtwetterregeln. Ausserdem: eine Verkürzung der Tagesarbeitszeit und mehr Lohn. Schliesslich boomt die Schweizer Bauwirtschaft! Doch von den satten Gewinnen der Baufirmen sehen die Büezer selber bisher nichts. (work berichtete: rebrand.ly/meister-geizen).

Bereits entschieden ist die Sache in Genf: Am 7. und 8. November wird dort alles stillstehen. So haben es die Genfer Bauleute mit einem überwältigen Mehr von 82 Prozent (2105 Stimmen) beschlossen. Wobei! Überall steht ein Streik nur dann zur Debatte, «wenn der SBV weiterhin den Landesmantelvertrag (LMV) angreift, unfaire Arbeitszeiten und Lohnkürzungen verlangt und sich weigert, über einen LMV mit mehr Schutz zu verhandeln». So steht es in der offiziellen Abstimmungsfrage der Gewerkschaften Unia und Syna.

«Wenn die Meister sich nicht bewegen, dann klagen wir.»

DENUNZIANTEN GESUCHT

Trotzdem rechnet der SBV schon fest mit Arbeitsniederlegungen. Das zeigt ein Denunzianten-Formular, das der Verband auf seine Website gestellt hat – zur «Anzeige von Arbeitsstörungen». Gefragt wird nicht nur nach «Art der Störung» (wählbar ist «Hausfriedensbruch», «Drohung», «Nötigung» und «Sachbeschädigung»), sondern auch, ob Polizei und Medien informiert worden seien. Eskalation und Provokation – darauf scheint der SBV abzuzielen. Dazu passt sein Verhalten in den Verhandlungen: Von Beginn an betrieb seine Delegation ein Versteckspiel. Zu ihren Anliegen äusserte sie sich stets nur vage und vergeudete vier Sitzungen mit Geschwafel über «gemeinsame Interessen». Am 16. September liess sie die Katze doch noch aus dem Sack. Was dem SBV vorschwebt, ist noch ex­tremer als angenommen.

Der SBV träumt davon, jegliche Arbeitszeitschranken einzureissen. Nur die Jahresarbeitszeit von 2112 Stunden dürfe bleiben. Der Rest soll weg. Nämlich: Abschaffung des Arbeitszeitkalenders – also jener Errungenschaft, die dem Arbeiter zum Jahresbeginn wenigstens einen groben Überblick über das Arbeitssoll der kommenden 365 Tage ermöglicht. Einführen will der SBV dafür die Arbeit auf Abruf. Wiederum gekübelt werden soll die Mindestarbeitszeit, die der Büezerin eine minimale Stundenzahl garantiert. Nämlich 7,5 pro Tag und 37,5 pro Woche. Damit wären neu Mini-Einsätze von wenigen Stunden möglich, aber auch Wochen ohne einen einzigen Arbeitseinsatz. Abschaffen will der SBV schliesslich die Maximalarbeitszeit, die vor Überlastung schützt (9 Stunden pro Tag, 45 pro Woche). Begründung: Zu «starr» und «bürokratisch» seien diese Schutzmechanismen. Mehr «Flexibilität» sei nötig. Bloss: die Regelarbeitszeit kann schon heute grosszügig überschritten werden – auf 48 Stunden pro Woche.

Doch jetzt will der SBV diese 48 Arbeitsstunden zur Norm erheben. Und obendrauf noch 10 Stunden Reisezeit packen. Ergibt: eine Normalarbeitswoche von 58 Stunden, den 12-Stunden-Tag! So was macht Chris Kelley rasend: «Der SBV hat Gespür und Anstand komplett verloren!» Denn Arbeit auf Abruf einerseits und noch längere Arbeitstage andererseits würden den Termindruck als drängendstes Baustellenproblem noch verschärfen. Kelley: «So werden Bauherren geradezu animiert, noch kürzere Fristen zu setzen!» Und noch etwas regt den Unia-Mann auf: «Mittlerweile glaubt der SBV, er stehe über dem Gesetz. Eine 58-Stunden-Woche wäre illegal!»

KOMMT UNIA-KLAGE?

Tatsächlich begrenzt das Arbeitsgesetz die gewerbliche Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden pro Woche.Von einem fragwürdigen Rechtsverständnis profitiert der SBV aber schon heute. So bei der Reisezeit von der Sammelstelle zur Baustelle. Diese gilt gemäss LMV nicht als Arbeitszeit. Und bezahlt wird sie erst ab 30 Minuten Fahrzeit. So steht’s im Artikel 54. Tausende Bauleute müssen ihrem Chef also täglich eine halbe Stunde «schenken». Ein enormer Stundenklau – und der wird immer grösser. Kelley erklärt: «Früher waren Baufirmen primär in ihrer Region tätig. Heute fahren Basler nach Zürich, Zürcher nach Bern und Berner nach Basel.» Pikant: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat Artikel 54 bisher nie für allgemeinverbindlich erklärt – im Gegensatz zum LMV als Gesamtwerk. Auf Anfrage erklärt Seco-Sprecherin Antje Baertschi: «Es können nur Bestimmungen eines GAV allgemeinverbindlich erklärt werden, die klar sind und dem ­geltenden Recht nicht widersprechen.» Hoppla! Logisch gehört die voll bezahlte Reisezeit zu den zentralen Forderungen der Bauleute. Die Meister sollten sie besser erfüllen, wenn sie keine juristische Schlappe riskieren wollen.

Denn Chris Kelley verrät: «Wenn der SBV sich nicht bewegt, werden wir schon 2023 klagen.»

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