Ratgeber

Mitarbeitende im Stundenlohn: Kein Freiwild für fuchsige Firmen

Martin Jakob

Immer öfter stellen Firmen­ ihre Mitarbeitenden im Stundenlohn an. work zeigt, welche Rechte Sie in jedem Fall haben.

BESTELLT IST BESTELLT: Hat Sie die Firma zum Arbeitseinsatz aufgeboten, haben Sie Anspruch auf Lohn, auch wenn der Einsatz kurzfristig abgesagt wird. (Foto: Adobe Stock)

Wann muss ich meine Arbeitszeiten erhalten, wenn sie nicht immer gleich sind? Gemäss Verordnung zum Arbeitsgesetz sind die Arbeitszeiten in der Regel mindestens zwei Wochen im voraus bekanntzugeben. Nur ausnahmsweise und nur in Notfällen sollten sie danach geändert werden.

Erhalte ich Lohn, wenn mich die Firma nach Hause schickt? Sind Sie im Arbeitsplan eingeteilt und verzichtet die Firma auf ­Ihren Einsatz, haben Sie ­trotzdem Anspruch auf Lohn. Ebenso, wenn Sie mangels Arbeit früher als vorgesehen nach Hause geschickt werden.

Wie hoch ist meine Ferienentschädigung? Ihr Ferienanspruch muss als Zuschlag auf dem Basislohn dazugerechnet werden. Der Zuschlag beträgt 8,33 Prozent bei einem Anspruch auf vier Wochen Ferien, 10,64 Prozent bei fünf Wochen. Die Ferienentschädigung darf nicht direkt in den Stundenlohn eingebaut werden, sondern muss separat ersichtlich sein.

Wie bin ich im Stundenlohn versichert? Ab der ersten Arbeitsstunde sind Sie obligatorisch bei der AHV/IV sowie gegen Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg versichert, ab 2300 Franken Jahreslohn greift auch die Arbeitslosenversicherung. ­Arbeiten Sie mindestens acht Stunden wöchentlich, sind Sie über die Firma auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. In der zweiten Säule sind Sie obligatorisch erst versichert, wenn Ihr Bruttojahreslohn in der gleichen Firma über 21 510 Franken liegt. Je nach Reglement der Kasse kann diese Eintrittsschwelle aber auch tiefer liegen.

Was gilt, wenn ich Mutter werde? Auch Sie haben nach der Geburt Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, wenn Sie in den neun ­Monaten vor der Geburt AHV-Beiträge bezahlt haben und in dieser Zeit mindestens fünf ­Monate berufstätig waren.

Bekomme ich Lohn, wenn ich krank geschrieben bin? Hat die Firma eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, erhalten Sie bis zu zwei Jahre lang 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Verdiensts der letzten zwölf Monate. Besteht in der Firma keine Krankentaggeldversicherung, muss Ihnen die Firma eine kurze Zeit lang weiter den vollen Lohn bezahlen. Je nach Dienstjahren sind das drei Wochen bis mehrere Monate.

Was ist, wenn mich die Firma plötzlich weniger einsetzt? Schwanken Ihre Arbeitszeiten stark und setzt Sie die Firma nicht mehr oder viel weniger ein, müssen Sie von Ihrem Chef verlangen, dass er Ihnen Arbeit gibt. Macht er das nicht, lassen Sie sich am besten von der Unia beraten, welche Schritte Sie nun unternehmen können. So sind zum Beispiel Lohnforderungen möglich. Hat die Zahl Ihrer Einsatzstunden zuvor über sechs oder mehr Monate nur um 10 bis 20 Prozent geschwankt, ist eine Meldung bei der Arbeitslosenkasse möglich – dies auch bei ungekündigtem Vertrag.

Erhalte ich Arbeitslosenentschädigung, wenn mein Vertrag gekündigt wird? Melden Sie sich in jedem Fall bei der Arbeitslosenkasse, sie klärt mit Ihnen Ihre Ansprüche ab. Während der Kündigungsfrist muss Ihnen die Firma weiterhin Arbeit geben – oder Ihnen den Lohn bezahlen, der Ihrem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate entspricht.


ZUM NACHSCHLAGIHR RECHT!

In der Unia-Broschüre «Ich arbeite im Stundenlohn. Meine gesetz­lichen Rechte» finden Sie weitere Informationen, Rechen- und Fallbeispiele. Die Broschüre können Sie auf der Unia-Website gratis herunterladen: rebrand.ly/uniastundenlohn.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.