Teuerungsausgleich II

Gastrolöhne: plus 3 Prozent

Jonas Komposch

Auch in Bistro, Beiz und Bar gibt’s den Teuerungsausgleich. Eine Mindestlohnkategorie knackt damit erstmals die 5000er-Grenze.

GUTE NACHRICHTEN: Für Mitarbeitende im Gastro bleibt der Lohn stabil. (Foto: Key)

Um die Kaufkraft zu sichern, gibt es auch für Gastronomieangestellte den vollen Teuerungsausgleich. Darauf haben sich die Parteien im Gesamt­arbeitsvertrag der Branche (L-GAV) schon im Juni geeinigt. Nun hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) seine Septemberprognose für die Jahresteuerung 2022 bekanntgegeben: 3 Prozent. Da sich der L-GAV an dieser Prognose orientiert, sind die Mindestlöhne für 2023 jetzt definitiv. Sie steigen je nach Kategorie um bis zu 188 Franken pro Monat. Damit knackt eine Mindestlohnkategorie in der Gastronomie erstmals die 5000er-Grenze, nämlich jene der Mitarbeitenden mit Berufsprüfung. Diese haben künftig Anrecht auf mindestens 5108 Franken pro Monat (+188 Franken). 105 Franken mehr gibt es für die verbreitete Kategorie der Mitarbeitenden ohne Berufslehre, die neu mindestens 3582 Franken bekommen. Alle Löhne im Detail unter rebrand.ly/gastrolohn.

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