Lernende fragen ‒ die Unia rät

Minusstunden in der Berufslehre?

Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch

Ich bin 17 und mache eine Ausbildung zum Elektroniker. Weil wir in den letzten Monaten wenig Aufträge hatten, sind wir in der Produktion immer etwas früher fertig als geplant. Mein Chef sagt, dass er mir keine andere Arbeit geben könne. Er schreibt die Minusstunden auf und meint, ich könne diese dann kompensieren, wenn wir wieder mehr zu tun hätten. Ist das rechtens?

Julius Kopp, Unia Jugend-Sekretär. (Foto: Unia)

Julius Kopp: Grundsätzlich darfst du in deiner Lehre nicht weniger arbeiten als im Lehrvertrag festgehalten. Wenn es für dich im Betrieb tatsächlich nichts mehr zu tun gibt, kannst du deinen Chef fragen, ob du die verbleibende Zeit dafür verwenden dürfest, deine Hausaufgaben für die Schule zu machen. Lehnt er dies ab, rate ich dir, dich bei deiner Gewerkschaft oder aber deiner Ausbildungsberaterin beim kantonalen Berufsbildungsamt zu melden und deine nächsten Schritte zu prüfen. In jedem Fall gilt, dass du bis zu deinem 18. Geburtstag unter keinen Umständen zu mehr als neun Stunden Arbeit pro Tag verdonnert werden darfst – auch nicht, um allfällige Minusstunden aufzuarbeiten.

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