Lernende fragen ‒ die Unia rät

Änderungskündigung während der Lehre?

Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch

Ich (18 Jahre) bin im dritten Lehrjahr als Polymechaniker. Nun hat mein Chef mitgeteilt, dass er unsere im Lehrvertrag festgehaltene Arbeitszeit von 42 auf 45 Stunden erhöhen wird. Er hat gedroht, denjenigen zu kündigen, die sich dieser Vertragsänderung verweigern. Was soll ich machen?

Julius Kopp, Unia Jugend-Sekretär. (Foto: Unia)

Julius Kopp: Was dein Chef vorhat, nennt sich Änderungskündigung. Er will euch damit zwingen, neue Verträge mit schlechteren Bedingungen hinzunehmen. Bei Lehrverträgen ist das jedoch nicht erlaubt: sie können nach Ablauf der Probezeit nicht mehr ordentlich gekündigt werden. Dein Lehrvertrag kann also nur fristlos gekündigt werden. Dies ist aber nur bei gewichtigen Gründen zulässig. Wirtschaftliche Probleme des Betriebs gehören nicht dazu. Zudem muss das Berufsbildungsamt der Kündigung in jedem Fall zustimmen. Die Praxis deines Chefs ist folglich nicht rechtmässig. Melde dich bei der Unia. Sie unterstützt dich in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Berufsbildungsamt dabei, bei deinem Chef zu verlangen, die Vertragsänderung rückgängig zu machen.

Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch

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