Zugang zu Baustellen:

Erfolg für die Unia in Basel

Christian Egg

Kein Wasser, keine Seife, kein ­Desinfektionsmittel! Doch die Bâloise-Versicherung wollte der Unia den Zutritt zu ihrer Baustelle verweigern, und die Staatsanwaltschaft wollte nicht ermitteln. Jetzt muss sie, sagt das Appellationsgericht.

WEDER SEIFE NOCH WASSER auf der Bâloise-Baustelle in Basel. (Foto: Keystone)

Es ist März 2020, die erste Coronawelle überrollt die Schweiz. In Basel gehen bei der Unia mehrere Meldungen ein, dass auf einer Grossbaustelle im Stadtzentrum die Hygienemassnahmen des BAG nicht eingehalten würden. Manuel Käppler und Lucien Robischon vom Bauteam der Unia wollen sich ein Bild machen und die Büezer über ihre Rechte informieren.

Zuerst verläuft der Besuch normal. Doch beim letzten Gebäude gibt’s ein Problem. Zwei Männer von der Bauleitung stellen sich den beiden in den Weg und verwehren ihnen den Zugang. Unia-Mann Käppler berichtet: «Einer von ihnen wurde gar handgreiflich und schubste Lucien.»

Es ist nicht irgendeine Baustelle: Bauherrin ist die Bâloise-Versicherung, die hier, gleich neben dem Bahnhof, ihren Hauptsitz umbaut. Einer der beiden Männer ist Bauleiter der Bâloise, der andere Vertreter der Generalunternehmung. Zumindest er sollte wissen: Gewerkschafter haben das Recht, Arbeiterinnen und Arbeiter zu informieren. Und wer sie ohne guten Grund daran hindert, handelt unrecht.

«Die Verantwortlichen wollten die katastro­phalen Zustände ­verschleiern.»

ZUSTÄNDE VERSCHLEIERT?

Käppler und Robischon wissen das. Deshalb rufen sie die Polizei und zeigen die beiden Bauleiter wegen Nötigung an. Nach einigem Hin und Her können sie die Baustelle betreten. Und stellen, so Käppler, beim Coronaschutz «katastrophale» Zustände fest: weitgehend weder Seife noch Desinfektionsmittel, auf den WC nicht einmal fliessendes Wasser zum Händewaschen. Für Käppler ist klar: «Die Verantwortlichen wollten das verschleiern.»

Jetzt sagt das Appellationsgericht Basel-Stadt: Für diesen Verdacht besteht zumindest eine «Grundlage». Und kippt deshalb einen Entscheid der Staatsanwaltschaft. Die war der Ansicht, die beiden Bauleiter hätten «offensichtlich» keine Nötigung begangen. Und wollte das Verfahren gar nicht an die Hand nehmen. Dagegen wehrte sich die Unia mit Erfolg.

Im Urteil kommt die Staatsanwaltschaft schlecht weg: «Ob im konkreten Fall ein Zutrittsrecht für die Gewerkschafter bestand, ist eine Frage, die von einem Gericht und nicht von der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist.» Besonders peinlich für Polizei und Staatsanwaltschaft: Laut dem Urteil steht nicht einmal der Sachverhalt fest «und muss weiter abgeklärt werden».

Die Bâloise schreibt, sie bestreite sämtliche Vorwürfe, wolle aber wegen des laufenden Verfahrens nicht Stellung nehmen. Sanja Pesic, Leiterin der Unia Aargau-Nordwestschweiz, freut das Urteil: «Das bestärkt uns in unserem Einsatz für die Arbeitenden und für bessere Schutzmassnahmen.»

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