Kantone haben Gewerkschaft teilweise falsch besteuert:

Bundesgericht gibt Unia recht

Clemens Studer

19 Kantone müssen die Gewerkschaft neu veranlagen. Weil ­Vermögenswerte zu hoch besteuert wurden.

ÜBERRAGEND: Unia-Hauptsitz im Berner Egghölzli. (Foto: Keystone)

Es ist eine längere Geschichte: 2018 legte die Unia im Kanton St. Gallen Rekurs ein gegen die Veranlagung im Steuerjahr 2015. Und sie zog den Rekurs weiter bis vor Bundesgericht. Dabei wurden auch weitere 18 Kantone überprüft, in denen die Unia Liegenschaften besitzt. Denn die Kantone berechneten die Vermögenssteuern nach unterschiedlichen Methoden. Das führte dazu, dass das Unia-Vermögen teilweise zu hoch besteuert wurde. Und das ist verfassungswidrig.

ERFOLGREICHE UNIA

Das Bundesgericht gibt der Gewerkschaft jetzt recht und weist die 19 Kantone an, die Unia korrekt zu veranlagen. Der Kanton Bern, in dem die Unia ihren Sitz hat, muss die Prozesskosten zahlen plus eine Parteientschädigung von 10 000 Franken. Die Unia ist die grösste und kämpferischste Gewerkschaft der Schweiz. Sie hat über 180 000 Mitglieder, die in 13 Regionen mit 26 Sektionen und rund 110 lokalen Sekretariaten zusammengeschlossen sind. Ausserdem führt die Unia die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz. Sie verfügt über einen grösseren, historisch gewachsenen Immobilienbestand, in dem auch die meisten Unia-Sekretariate ihre Räumlichkeiten haben.

Die Vermögens­verhältnisse der Unia sind gut – und das ist auch gut so.

POLITISCH AKTIV

Die Unia ist nicht nur in den Betrieben und Branchen aktiv. Sie setzt sich auch auf dem politischen Parkett für eine soziale und gerechte Gesellschaft ein. Beispielsweise engagiert sie sich für Lohn- und Chancengleichheit, kämpft gegen Angriffe auf das Arbeitsgesetz und gegen Lohndumping. Dank ihren vielen Mitgliedern kann sie Volksinitiativen und Referenden lancieren – und so Wirtschaftsverbänden und den rechten Parteien mit ihren Millionenspendern Paroli bieten.

SCHEINDEBATTE

Im Rahmen des Ganges durch die gerichtlichen Instanzen wurden die Vermögensverhältnisse der Unia einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die sind nicht schlecht. Und das ist auch gut so. Denn eine Gewerkschaft muss handlungs­fähig sein, wenn ihre Mitglieder in Not geraten oder wegweisende politische Entscheide anstehen. Unia-Sprecher Serge Gnos sagt: «Im ­Unterschied zu den politischen Gegnern kann sie im Fall der Fälle nicht einfach mal ein paar Millionen bei ihren Mitgliedern bestellen. Sondern muss dann parat sein mit Rat und Unterstützung.»

Trotzdem nehmen einige Medien das Pro-Unia-Urteil des Bundesgerichts zum Anlass, die Vermögensverhältnisse der Unia zu skandalisieren – statt über den Gewerkschaftserfolg zu berichten. Das ist ganz im Interesse der Wirtschaftsverbände und rechten Parteien, denn ihnen wären mittellose und darum schwache Gewerkschaften natürlich lieber.

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