Das offene OhrGast hatte einen allergischen Schock: Hafte ich?
Ich arbeite im Service und habe einen Gast mit Weizenallergie bedient. Wie im Betrieb üblich, informierte ich bei der Bestellung des Hauptgangs die Küche über die Allergie.

Wenn meine Frau und ich Ergänzungsleistung beziehen würden muss unsere Tochter später dafür aufkommen.In dem Haus wo wir wohnen habe wir das Nutz Niessrecht.Zins und Amortisation läuft auf meine Frau und mich. Nutzniessgeberin ist die Tochter.