Das offene OhrMit 63 Jahren entlassen: Was soll ich jetzt tun?
Die Arbeitslosenkasse hat mir in ihrer Verfügung geschrieben, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung habe. Ich verstehe dies nicht, da ich ja Beiträge an die Arbeitslosenkasse bezahlt habe. Können Sie...

Wenn meine Frau und ich Ergänzungsleistung beziehen würden muss unsere Tochter später dafür aufkommen.In dem Haus wo wir wohnen habe wir das Nutz Niessrecht.Zins und Amortisation läuft auf meine Frau und mich. Nutzniessgeberin ist die Tochter.