Lohnbschiss: Modehaus Grieder muss stattliche Summe nachzahlen

Zwei tapfere Schneiderinnen

Christian Egg

Acht Jahre lang ­kämpften die Schneiderinnen ­Fabienne A. und Natalina O. für den gleichen Lohn. Jetzt bekommen sie sogar mehr Geld als die Männer!

ENTSCHLOSSEN: Fabienne A. (rechts) und Natalina O. klagten gegen das Modehaus Grieder, weil sie 20 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen erhielten. (Foto: Thierry Porchet)

Ja, sie sei «sehr zufrieden», sagt die Schneiderin Fabienne A. (59) Und ihre Arbeitskollegin Natalina O. (57) nickt. Endlich bekommen sie einen fairen Lohn. Jahrelang haben sie für das Luxus-Modehaus Grieder in Lausanne Ärmel gekürzt und Röcke abgeändert. A. erinnert sich: «Eines Tages prahlten die Männer im Team mit ihrem Lohn von 5000 Franken.» Erst da merkte sie, dass sie für die exakt gleiche Arbeit 20 Prozent weniger verdiente. Nämlich nur 4000 Franken.

DAS GAB’S NOCH NIE

2012 reicht sie eine Lohnklage ein. 2014 macht das auch ihre Arbeitskollegin Natalina O. Sie erhält ebenfalls nur gut 4000 Franken Lohn. Die Unia unterstützt die beiden.

Jetzt haben sich die beiden mutigen Frauen mit Grieder auf einen Vergleich geeinigt. Die Firma muss ihnen rückwirkend einen angemessenen Lohn zahlen. Das heisst in ihrem Fall: Nicht den gleichen Lohn wie den Männern. Sondern mehr! Weil die beiden Schneiderinnen einen Lehrabschluss haben, im Gegensatz zu den Männern, Da staunt auch Gabriela Gwerder. Die Zürcher Anwältin ist Expertin für Gleichstellung und betreut immer wieder Lohnklagen von Frauen, die um ihren Lohn betrogen werden. Als work ihr den Fall schildert, sagt sie: «Dass eine Klägerin gar einen besseren Lohn zugesprochen erhält als die Männer – das gab’s meines Wissens noch nie.»

«Die Firma warf mir sogar meine Schuhe vor.»

61 STUNDEN VOR GERICHT

Wie hoch die Lohnnachzahlung ist, dürfen die beiden Schneiderinnen nicht sagen. Grieder hat Stillschweigen verlangt. Aber es handelt sich um eine stattliche Summe. Denn für ­Fabienne A. muss Grieder die «Lohndifferenz plus» für fünf Jahre nachzahlen. Für Natalina O. sogar für zehn Jahre. Heute arbeiten die beiden Frauen nicht mehr bei Grieder. Trotz der Freude über ihren Durchbruch sind die beiden erleichtert, dass nun alles durch ist. Fabienne A. sagt: «Das Ganze war extrem zermürbend.» Alleine das Befragen der Zeugen vor Gericht habe 61 Stunden gedauert. Von den Anschuldigungen unterhalb der Gürtellinie ganz zu schweigen, ergänzt O.: «Das ging so weit, dass mir die Firma vorwarf, ich sei mit den falschen Schuhen zur Arbeit erschienen. Was hat das, bitte sehr, mit meinem Lohn zu tun?»

Auch Anwältin Gwerder findet es «sehr stossend», dass Lohnklagen dermassen lang gehen. Einen Grund sieht sie darin, dass die Gerichte oft von der Klägerin verlangen, sie müsse die Lohndiskriminierung beweisen. Dabei muss sie sie, laut Gesetz, nur glaubhaft machen – ein wichtiger Unterschied.

Yolande Peisl von der Unia hat die beiden Schneiderinnen während des Verfahrens begleitet. Sie rät betroffenen Frauen, eine Lohnklage wenn möglich nicht alleine einzureichen. Sondern zusammen mit Kolleginnen. Und, wenn möglich, unterstützt von einer Gewerkschaft.

Steuern: Kanton Waadt ist ungerecht

Natalina O. wohnt im Kanton ­Freiburg. Dort zahlt sie für die Lohnnachzahlung von Grieder nur einen leicht höheren Steuersatz als für ihr normales Einkommen. Weil der Kanton die Nachzahlung mit ­Augenmass besteuert.

EIN DRITTEL. Ganz anders regelt das der Kanton Waadt, in dem ­Fabienne A. versteuert. Ihr droht jetzt eine ­extrem hohe ­Steuerrechnung. Weil ihr Kanton die ganze Nachzahlung im laufenden Jahr als Lohn anrechnen will. Dadurch würde A.s steuerbares Einkommen emporschnellen, und sie müsste mehr als einen Drittel des Betrags als Steuern bezahlen.

AUGENMASS. Yolande Peisl von der Unia stellt klar: «Das ist nicht hin­nehmbar.» Deshalb hat sie mit der Steuerbehörde und mit Kantonalpolitikerinnen in der Waadt ­Kontakt aufgenommen, um für A. eine Lösung zu finden.


Lohnanalyse:  Coop und Lidl haben sie bereits gemacht

LIDL-VERKÄUFERINNEN haben fast den gleichen Lohn wie ihre Kollegen. (Foto: Keystone)

Seit 1. Juli 2020 ist das neue Gleichstellungsgesetz in Kraft: Alle Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden haben ein Jahr Zeit, um ihre Löhne zu analysieren. Deshalb wollte work jetzt von den grössten Detailhändlern im Land wissen: Wie haben Sie’s mit der Lohngleichheit?

Coop hat den ersten Schritt getan: Auf Anfrage bestätigt das Unternehmen, eine Lohnanalyse durchgeführt zu haben. Aber welchen Lohnunterschied zwischen männlichen und weiblichen Mitarbeitenden hat die Analyse festgestellt? Er liege «im Rahmen der Toleranz», sagt dazu die Sprecherin nur. Auf Nachhaken lässt sie sich immerhin entlocken, dass Coop das Programm «Logib» des Bundes verwendet habe. Dort liegt die Toleranz bei 5 Prozent Lohnunterschied.

Denner und Volg lassen sich bis
Mitte 2021 Zeit.

SCHNECKENTEMPO. Arnaud Bouverat, bei der Unia für Coop zuständig, sagt dazu: «Wir wollen eine volle Transparenz in der Lohngleichheit. In den Lohnverhandlungen von diesem Herbst werden wir Coop auffordern, die genauen Zahlen offenzulegen.» Vorbildlich gibt sich Lidl: Man habe die Lohnanalyse schon im Herbst 2019 durchgeführt, die Differenz betrage 1,5 Prozent. Das sei ein «solides» Ergebnis, findet eine Sprecherin, man bleibe aber dran: «Wir sehen das so: Wir sind noch 1,5 Prozent vom Ziel entfernt.»

Noch nicht so weit sind Migros und Aldi. Beide wollen die Lohnanalyse bis Ende Jahr abgeschlossen haben. Denner und Volg hingegen lassen sich sogar bis Mitte 2021 Zeit – sie wollen also die gesetzliche Frist voll ausreizen.

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