Arbeitszwang für Kranke, Sonntagsarbeit, Ruhezeiten gestrichen

Die Deregulierer wittern Corona-Morgenluft

Christian Egg

Unter dem Deckmantel der Seuchenbekämpfung baut der Bundesrat reihenweise Schutzbestimmungen ab. Per Notrecht, aber ohne Not. Jetzt halten die Gewerk­schaften dagegen.

KRASSER EINGRIFF: Der Bundesrat hat die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten für Spital-Mitarbeitende wegen Corona aufgehoben. (Foto: Keystone)

STRASSENTRANSPORT

Für Chauffeurinnen und Chauffeure hat der Bund per Notrecht die Schutzbestimmungen ausgehebelt: Sie müssen jetzt bis zu 56 Stunden pro Woche am Steuer sitzen statt bisher 45. Auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten wurden massiv gekürzt. Das gilt bis am 30. April, verlängerbar bei Bedarf. Roman Künzler, bei der Unia für Transport und Logistik zuständig: «Solche Arbeitszeiten, während die Schulen geschlossen sind, sind gerade für Beschäftigte mit Kindern unzumutbar. Zudem gibt es genügend Chauffeurinnen und Chauffeure, die keine Arbeit haben und die zusätzlich eingestellt werden könnten.»

Bis 56 Stunden sind Chauffeure
jetzt am Steuer­.

Künzler sagt, wenn eine solche Ausnahmeregelung wirklich nötig sei – etwa um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sicherzustellen –, brauche es eine Kompensation. Seine Forderung: «Für jede zusätzlich geleistete Arbeitsstunde mindestens 50 Prozent Lohnzuschlag.» Doch davon steht in der Verfügung des Bundes nichts.

Für Künzler ist klar: Hier geht es nicht um Seuchenbekämpfung, es geht um Interessen­politik. «Diese Deregulierungen entstammen direkt dem Wunschzettel der grossen Detailhändler und des Transport-Arbeitgeberverbandes Astag.» Letzterer bestätigt in einer Medienmitteilung, der Bund habe die Massnahmen «auf Antrag der Astag verfügt». Astag-Präsident ist der ehemalige SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz. Er jubelt in der Mitteilung: «Die Zusammen­arbeit mit den Behörden ist ausgezeichnet.»

PFLEGE

Beim Spitalpersonal nahm der Bundesrat den krassesten Eingriff vor. In der Notrecht-Verordnung vom 20. März steht: In Spitalabteilungen, die wegen Corona massiv mehr Arbeit haben, sind «die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes betreffend Arbeits- und Ruhezeiten sistiert». Und zwar «so lange, wie es die ausserordentliche Lage erfordert». Das sind genau die Schutzbestimmungen, die bürgerliche Ständerätinnen und Ständeräte seit drei Jahren ­zu schwächen versuchen. Nach zähem Widerstand der Gewerkschaften legte die Kommission des Ständerates Ende Februar die Pläne auf Eis (work berichtete). Jetzt sind die Regelungen für die betroffenen Spitalabteilungen ganz abgeschafft. Per Notrecht.

Dore Heim vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sagt, das Personal in den Spitälern erbringe derzeit Höchstleistungen. Sie kritisiert den Eingriff des Bundesrates. Der habe eine grosse Unsicherheit geschaffen: «Das bedeutet zusätzlichen Stress. Und das ist das letzte, was das Spitalpersonal derzeit braucht!»

Diese und die anderen Verschlechterungen entschied der Bundesrat ohne jeglichen Einbezug der Sozialpartner. Zeit dafür hätte er gehabt, betont Heim: «Am 20. März gab es keine Dringlichkeit. Allen war klar: Es geht noch mindestens 10 bis 14 Tage, bis die grosse Welle anrollt.» Trotzdem entschied der Bundesrat im Alleingang.

Jetzt fordern der SGB und mehrere Verbände, dass Abweichungen vom Arbeitsgesetz auch in den Spitälern nur unter «Einbezug des Gesundheitspersonals auszuhandeln, einzugrenzen und schweizweit einheitlich festzulegen» seien. Und zwar durch eine neu zu schaffende nationale tripartite Kommission.

DETAILHANDEL

Der Bundesrat müsse jetzt allen Lebensmittelläden erlauben, am Sonntag zu öffnen, forderte der Warenhausverband Swiss Retail Federation kurz nach Ausbruch der Corona-Krise. Damit liesse sich der Ansturm der Kundschaft besser verteilen, so die Begründung.

Am krassesten ist der Eingriff per
Notrecht beim Spitalpersonal.

Der Sonntagsverkauf ist ein alter Wunschtraum der Deregulierer. Jetzt wittern die Turbo­lädeler Morgenluft. Dank Corona. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rannte der Verband offene Türen ein, die Diskus­sionen waren bereits im Gang. Auch mehrere Kantone lobbyierten für Sonntagsverkäufe. Graubünden gab gegenüber ­den CH-Media-Zeitungen schon mal vorsorglich ­bekannt, solche Gesuche würde man «selbst­verständlich bewilligen».

Die Gewerkschaften reagierten prompt. Véronique Polito von der Unia-Geschäftsleitung forderte den Bund auf, von derlei Ideen abzusehen. Die Verkäuferinnen und Verkäufer seien derzeit enorm gefordert: «Wenn sie sich nicht einmal mehr am Sonntag erholen können, steigt ihr Risiko, krank zu werden.» Zudem sei der grosse Ansturm vorbei, es brauche keine längeren Öffnungszeiten. Im Gegenteil. Seit Ende März machen Migros und Coop in diversen Filialen früher zu. Zu wenig Kundschaft – und um die Mitarbeitenden zu entlasten. Auf Anfrage von work sagen beide, es brauche derzeit keine Sonntagsverkäufe.

Doch die Realität interessiert auch Avenir Suisse nicht. Die Denkfabrik der Grosskonzer­­ne veröffentlichte am 2. April ein ­Papier zur Corona-Bekämpfung. Darin die Forderungen: Ladenöffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr und Sonntagsverkäufe. Unia-Frau Polito: «Offensichtlich hat diese Organisation nicht das Interesse, die Krise zu bewältigen, sondern will jetzt ihre Agenda durchboxen.»

Arbeitszwang für Gefährdete

Menschen mit Asthma oder Herzkrankheiten sind jetzt besonders gefährdet. Am 16. März bestimmte der Bundesrat, dass sie in der Arbeitswelt besonderen Schutz geniessen: Wenn Homeoffice nicht möglich ist, muss der Betrieb sie beurlauben und den Lohn weiterzahlen.

SCHUTZ ABGESCHAFFT. Nur vier Tage später schaffte der Bundesrat diesen Schutz wieder ab. Jetzt können Risikopersonen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, zur Arbeit gezwungen werden, sofern der ­Arbeitgeber die Hygiene- und Abstands­regeln sicherstellt. Dabei empfiehlt derselbe Bundesrat diesen Menschen nachdrücklich, zu Hause zu bleiben! Wie die NZZ erfreut rapportiert, hat die Regierung die Kehrt­wende «auf Bitten der Wirtschaft» gemacht.

Anne Rubin, Chefin Detailhandel bei der Unia, ist entsetzt: «Im Detailhandel ist es schlicht unmöglich, die Mitarbeitenden je­derzeit vor einer Ansteckung zu schützen.» Trotzdem würden Menschen mit Vorerkrankungen jetzt zur Arbeit in den Läden auf­geboten. Ein Riesenskandal! Rubin berichtet von einem Telefon mit einer Migros-­Verkäuferin: «Die Frau war verständlicherweise in Panik. Sie fürchtet um ihr Leben.»

Schon seit Ende März fordert der SGB den Bundesrat dringend auf, den Schutz gefährde­ter Personen zu verbessern. Luca Cirigliano vom SGB findet deutliche Worte: «Die betroffenen Menschen sind in Gefahr. Die Ver­antwortung liegt jetzt beim Bundesrat.» Es müsse sofort eine Lösung her.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.