1x1 der Wirtschaft

Mindestlohn im Kanton Neuenburg: Ein Erfolg!

David Gallusser

David Gallusser ist Ökonom und Unia-Mitglied.

Das Schüren der Angst vor Mindest­löhnen ist gross. Arbeitgeber und konservative Ökonomen lassen keine ­Gelegenheiten aus, um vor steigender Arbeitslosigkeit durch Mindestlöhne zu warnen. In Realität haben Mindest­löhne aber kaum Auswirkungen auf die Beschäftigung. Das gilt auch für den Kanton Neuenburg. Das Stimmvolk ­hatte dort 2013 einen Mindestlohn beschlossen, der in der Höhe von 19.78 Franken pro Stunde im Januar 2018 endlich eingeführt wurde – nachdem das Bundesgericht einen Rekurs aus Arbeitgeberkreisen zurückgewiesen hatte.

(Quelle: Berger & Lanz (2019). «Adjusting to minimum wage regulation: Evidence from a direct-democracy experiment in Switzerland».)

HÖHERE LÖHNE. Der Neuenburger ­Mindestlohn tat vor allem eines: Er ­erhöhte die Tieflöhne. Das zeigt eine Studie der Universität Neuenburg, die für die Gastronomie die tatsächlichen Löhne mit den Löhnen verglich, die ohne den Mindestlohn bezahlt worden wären. Die Autoren nehmen an, dass sich die Löhne in den Neuenburger Restaurants ohne Mindestlohn wie in den Gastrobetrieben direkt an der Grenze in Bern, Freiburg, Waadt und im Jura entwickelt hätten. In den Nach­barkantonen gab es 2018 nämlich ­keine Lohnuntergrenze. Der Jura hat das in der Zwischenzeit geändert und auf den 1. Februar 2020 einen Mindestlohn von 20 Franken eingeführt.

WENIGER LOHNDRUCK. Der Vergleich zeigt: Dank dem Mindestlohn ist bis im Sommer 2018 der Anteil der ­Beschäftigten mit Löhnen unter 19.78 Franken gesunken und der Anteil der Beschäftigten mit Löhnen gleich über dem Minimum gestiegen (siehe Grafik). Auch Beschäftigte, die bereits mehr als 19.78 Franken verdienten, erhielten Lohnerhöhungen. So gibt es dank dem Mindestlohn mehr ­Beschäftigte mit 23.78 bis 25.77 Franken pro Stunde.

Im Gegensatz zu den Löhnen ist die ­Arbeitslosigkeit nicht gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten blieb fast unverändert. Mindestlöhne führen meist nicht zu Arbeitslosigkeit, weil Arbeit­nehmende gerade in Tieflohnbranchen oft keine andere Wahl haben, als das Lohnangebot ihrer Chefinnen und Chefs zu akzeptieren. Zu klein ist das Angebot an besseren Stellen. Mit ­einem Mindestlohn werden den Arbeitgebern Grenzen gesetzt, ihre Macht auszunutzen und die Löhne zu drücken. Das Geschäft lohnt sich für sie meistens trotzdem. Entlassungen sind ­deshalb nicht nötig. Kommt hinzu: ­Arbeitnehmende können sich dank Mindestlöhnen mehr leisten. Das schafft Nachfrage und somit auch neue Jobs.

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